Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 S 1867/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9534
VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 S 1867/94 (https://dejure.org/1995,9534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1995 - 5 S 1867/94 (https://dejure.org/1995,9534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1995 - 5 S 1867/94 (https://dejure.org/1995,9534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Frage, ob eine Anpflanzung von Bäumen eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 435
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1991 - 5 S 2613/89

    Zur Frage der naturschutzrechtlichen Unzulässigkeit einer Aufforstung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 5 S 1867/94
    Zwar ist es zutreffend, daß der Senat in seinem Urteil vom 16.04.1991 (5 S 2613/89), welches das Verwaltungsgericht erwähnt, für eine Aufforstungsfläche von ca. 600 qm eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds (im Sinne der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 25 Abs. 2 Nr. 3 LandwirtschaftsG) verneint hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 5 S 1654/09

    Einschreiten der Naturschutzbehörde gegen Weihnachtsbaumkultur

    Damit übersieht er, dass es für die Beurteilung, ob Anpflanzungen das Landschaftsbild im Sinne des NatSchG erheblich beeinträchtigen, nicht auf deren Größe im Zeitpunkt der Anpflanzung, sondern auf den bei natürlichem Wachstum zu erwartenden späteren Zustand ankommt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.1995 - 5 S 1867/94 -, VBlBW 1995, 435).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2006 - 5 S 455/06

    Thujen sind am Rand des Schwarzwalds regelmäßig standortfremd

    Denn dies ändert nichts daran, dass Thujen am Rande des Schwarzwalds im Übergang eines mit Einzelbäumen bestandenen Wiesengeländes zum (Misch-)Wald regelmäßig und so auch an der hier maßgeblichen Stelle standortfremd sind und deshalb das Landschaftsbild beeinträchtigen (vgl. Senatsurt. v. 15.03.1995 - 5 S 1867/94 - zu einer Fichtenanpflanzung auf Wiesengrundstücken in einer Talaue), zumal wenn sie in Form einer Hecke als Einfriedigung gepflanzt werden.
  • VG Freiburg, 25.10.2005 - 1 K 2723/04

    Ersetzung einer Windkraftanlage; Bauvorbescheid; Landschaftsbild; Verunstaltung

    Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn das Erscheinungsbild der Landschaft aus der Sicht eines aufgeschlossenen Beobachters als "erheblich gestört empfunden wird" und "verletzenden, prägenden Einfluss" auf das Landschaftsbild hat (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Urt.v.24.06.1983 - 5 S 2201/82 -, VBlBW 1984, 209 und Urt.v. 15.03.1995 - 5 S 1867/94 -, NuR 1995, 464, sowie OVG NRW, Urt.v.12.10.1998 - 7 A 3813/96 -, NuR 1999, 409).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2012 - 11 S 29.10

    Prunus serotina; invasiver Charakter; Pflanzung; Aussaat; Eingriff in Natur und

    Die anzustellende Prognose, wie sich die erfolgten und geplanten Maßnahmen zum "Waldumbau" des Antragstellers auf Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auswirken können, muss dabei in zeitlicher Hinsicht nicht nur das absehbare Angehen des Samens und das Wachsen der gepflanzten Bäume nebst ihres Wurzelwerks, sondern mindestens auch ihre Fruktifikationsphase abdecken (vgl. Urteil des Senats vom 16. September 2009 - OVG 11 B 17.08 -, juris Rz. 61; ebenfalls auf den bei natürlichem Wachstum zu erwartenden späteren Zustand abstellend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. März 1995 - 5 S 1867/94 -, juris Rz. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht