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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15   

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https://dejure.org/2016,8074
VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15 (https://dejure.org/2016,8074)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2016 - 3 S 235/15 (https://dejure.org/2016,8074)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2016 - 3 S 235/15 (https://dejure.org/2016,8074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen des Nachbarn gegen die Änderung einer dem Bauherrn erteilten Baugenehmigung; Beschränkung des mit dem Verstreichen der Einwendungsfrist eintretenden Verlusts der Abwehrrechte auf das konkrete Genehmigungsverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nachbarschutz - Verlängerung der Betriebszeiten einer Strandbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 55 Abs. 2
    Einwendungen des Nachbarn gegen die Änderung einer dem Bauherrn erteilten Baugenehmigung; Beschränkung des mit dem Verstreichen der Einwendungsfrist eintretenden Verlusts der Abwehrrechte auf das konkrete Genehmigungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neuer Bauantrag begründet neue Abwehrrechte!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlust von Abwehrrecht wegen verspäteter Einwendung gilt nur für konkretes Genehmigungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlust von Abwehrrecht wegen verspäteter Einwendung gilt nur für konkretes Genehmigungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer Bauantrag begründet neue Abwehrrechte! (IBR 2016, 483)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 858
  • VBlBW 2016, 427
  • BauR 2016, 1135
  • BauR 2016, 1364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1998 - 8 S 722/98

    Einwendungsausschluß gegen Baugenehmigung - Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Das Gesetz bezeichnet diese Wirkung als materielle Präklusion und stellt damit klar, dass die betreffenden Personen nicht nur ihren Anspruch auf Behandlung ihrer Einwendungen verlieren, sondern sie diese auch in einem nachfolgenden Widerspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr geltend machen können (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.4.1998 - 8 S 722/98 - NVwZ 1998, 986).

    Eine solche Wirkung tritt vielmehr nur ein, wenn und soweit die Änderung des Bauantrags zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Belange des Angrenzers führt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.4.1998, a.a.O.; Beschl. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 - NVwZ-RR 2005, 160).

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Wenn der Anwalt dies versäumt hat, kann sein Mandant eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2007 - 4 B 38.07 - juris; Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Dieser Lärm, der, wie es im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidium zutreffend heißt, durch eine stark unterschiedliche Intensität und kurzzeitige Impulse geprägt ist und damit eine besondere Lästigkeit besitzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745), ist mit den vom Kläger genannten Verkehrsgeräuschen nicht vergleichbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 8 S 2273/04

    Präklusion von Nachbareinwendungen gegen Bauvorhaben nach Ablauf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Eine solche Wirkung tritt vielmehr nur ein, wenn und soweit die Änderung des Bauantrags zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung der Belange des Angrenzers führt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.4.1998, a.a.O.; Beschl. v. 20.10.2004 - 8 S 2273/04 - NVwZ-RR 2005, 160).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Ob die Nachbarn die Belästigungen, die typischerweise von der jeweiligen Gaststätte zu erwarten sind, hinnehmen müssen oder nicht, kann daher nicht nach beiden Vorschriften verschieden beurteilt werden (BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -BVerwGE 80, 259; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 - BauR 2011, 1642; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.2.1993 - 14 S 291/93 - NVwZ-RR 1993, 479).
  • BVerwG, 14.09.2007 - 4 B 37.07

    Aufklärungsrüge wegen der Nichtstellung eines Beweisantrags; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Wenn der Anwalt dies versäumt hat, kann sein Mandant eine mangelnde Sachaufklärung nicht mehr erfolgreich rügen (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 20.9.2007 - 4 B 38.07 - juris; Beschl. v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Ob die Nachbarn die Belästigungen, die typischerweise von der jeweiligen Gaststätte zu erwarten sind, hinnehmen müssen oder nicht, kann daher nicht nach beiden Vorschriften verschieden beurteilt werden (BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -BVerwGE 80, 259; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 - BauR 2011, 1642; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.2.1993 - 14 S 291/93 - NVwZ-RR 1993, 479).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 14 S 291/93

    Gaststättenerlaubnis - zur Bindung der Behörde an baurechtliche Entscheidungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.2016 - 3 S 235/15
    Ob die Nachbarn die Belästigungen, die typischerweise von der jeweiligen Gaststätte zu erwarten sind, hinnehmen müssen oder nicht, kann daher nicht nach beiden Vorschriften verschieden beurteilt werden (BVerwG, Urt. v. 4.10.1988 - 1 C 72.86 -BVerwGE 80, 259; Beschl. v. 14.6.2011 - 4 B 3.11 - BauR 2011, 1642; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.2.1993 - 14 S 291/93 - NVwZ-RR 1993, 479).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 S 1933/17

    Anforderungen an die Einwendung im Sinne von BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2

    Das Gesetz bezeichnet diese Wirkung als materielle Präklusion und stellt damit klar, dass die betreffenden Personen nicht nur ihren Anspruch auf Behandlung ihrer Einwendungen verlieren, sondern sie diese auch in einem nachfolgenden Widerspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr geltend machen können (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.3.2016 - 3 S 235/15 - NVwZ-RR 2016, 858; Beschl. v. 1.4.1998 - 8 S 722/98 - NVwZ 1998, 986).
  • VG Karlsruhe, 20.01.2023 - 10 K 1357/21

    Bad Rotenfels: Klage gegen DHL-Logistikzentrum

    Das Gesetz bezeichnet diese Wirkung als materielle Präklusion und stellt damit klar, dass die betreffenden Personen nicht nur ihren Anspruch auf Behandlung ihrer Einwendungen verlieren, sondern sie diese auch in einem nachfolgenden Widerspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr geltend machen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 15.3.2016 - 3 S 235/15 - NVwZ-RR 2016, 858; Beschl. v. 1.4.1998 - 8 S 722/98 - NVwZ 1998, 986).
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