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   VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96   

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VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96 (https://dejure.org/1997,1788)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.1997 - 1 S 2446/96 (https://dejure.org/1997,1788)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 1997 - 1 S 2446/96 (https://dejure.org/1997,1788)
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Wagenburg "Planlos"

§ 33 Abs. 3 PolG, eine von vornherein für die Höchstdauer von 6 Monaten angeordnete Beschlagnahme ist nur dann rechtmäßig, wenn mit früherer Beseitigung der Gefahr nicht gerechnet werden kann;

§ 33 Abs. 1 PolG, zum "unmittelbaren Bevorstehen"

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschlagnahme von Bauwagen und Wohnwagen wegen Störung der öffentlichen Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 317 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 173
  • VBlBW 1997, 349
  • DVBl 1998, 101
  • DVBl 1998, 96
  • BauR 1997, 1009
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96
    Es spricht vieles dafür, daß die Wohn- und Bauwagen der "Wagenburg P." Wohnungen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG sind (vgl. BVerfGE 89, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1990 - 1 S 873/90

    Pflicht zur Angabe der Beschlagnahmedauer bei Wohnungsbeschlagnahme durch Polizei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96
    Bei einer solchen Sachlage erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Beschlagnahme zeitlich unbestimmt anzuordnen und mit dem Hinweis zu verbinden, daß die Anordnung längstens sechs Monate gilt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.5.1990 - 1 S 873/90 -, BWGZ 1990, 542).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 1 S 1520/96

    Herausgabe einer zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96
    Eine Beschlagnahme muß aufgehoben werden, sobald ihr Zweck erreicht ist (§ 33 Abs. 3 S. 1 PolG); länger als sechs Monate darf sie grundsätzlich nicht aufrechterhalten werden (§ 33 Abs. 3 S. 2 PolG; vgl. auch Urt. d. Senats v. 2.12.1996 - 1 S 1520/96 -, ZMR 1997, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Dazu zählen etwa, sofern sie wie Privaträume genutzt werden, Gartenhäuser, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile, bewohnbare Schiffe, Zelte, ferner Personalaufenthaltsräume, Arbeitshallen und Werkstätten (vgl. BGH, Urt. v. 10.08.2005, a.a.O., und Urt. v. 24.07.1998, a.a.O.; zu einem im Rahmen einer "Wagenburg" genutzten Wohn- und Bauwagen auch Senat, Beschl. v. 15.04.1997 - 1 S 2446/96 - VBlBW 1997, 349) sowie Schlafwagenabteile (BGH, Urt. v. 10.08.2005, a.a.O.; ebenso Gornig, der aber "Liegewagenabteile" als nicht mehr erfasst ansieht, vgl. a.a.O., Art. 13 Rn. 18, 21 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05

    Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung

    An der im Beschluss vom 15.04.1997 (- 1 S 2446/96 -, insoweit in VBlBW 1997, 349 nicht abgedruckt) vertretenen Auffassung hält der Senat nicht mehr fest.
  • VG Freiburg, 07.05.2009 - 4 K 337/07

    Schattenparker

    Dieses Verhalten stellt ohne Weiteres eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von§ 33 Abs. 1 PolG dar ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.04.1997, VBlBW 1997, 349 ).
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2231/05

    Polizeiliche Beschlagnahme rechtswidrig genutzter Wohnwagen; "Wagenburg"

    Dieses Verhalten stellt ohne Weiteres eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 33 Abs. 1 PolG dar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.04.1997, VBlBW 1997, 349).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2001 - 10 B 705/01

    Stadt Mülheim darf Beseitigung der "Wagenburg" fordern.

    vgl. zur bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit von Wagenburgen, OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 S 2.98 -, BRS 60 Nr. 206 = LKV 1998, 355 = NVwZ 1998, 978(nur Leitsatz) und VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 15. April 1997 - 1 S 2446/96 -, DVBl 1998, 96 ff.
  • VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01

    Beschlagnahme von Kopien eines Ausweises - Straftatbegehung

    Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Juli 2000, VBlBW 2001, 102 ff.; Urteil v. 15. April 1997, NVwZ-RR 1998, 173 f.; Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).
  • VG Freiburg, 09.01.2006 - 4 K 2232/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses; Anordnung der

    Dieses Verhalten stellt ohne Weiteres eine Störung der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 33 Abs. 1 PolG dar (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.04 1997, VBlBW 1997, 349).
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