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   VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13   

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https://dejure.org/2013,9950
VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13 (https://dejure.org/2013,9950)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.04.2013 - 2 S 512/13 (https://dejure.org/2013,9950)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. April 2013 - 2 S 512/13 (https://dejure.org/2013,9950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von öffentlichkeitswirksamen Erklärungen der Postbeamtenkrankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern; Anforderungen an eine gesetzliche Grundlage für staatliches Informationshandeln

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 82 Abs 2 PostBKKSa
    Staatliche Informationen mit Grundrechtsrelevanz; Erfordernis gesetzlicher Ermächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von öffentlichkeitswirksamen Erklärungen der Postbeamtenkrankenkasse gegenüber ihren Mitgliedern; Anforderungen an eine gesetzliche Grundlage für staatliches Informationshandeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arzt kann Krankenkasse Weitergabe eines ehrverletzenden Schreibens untersagen lassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kassenzoff mit Ärzten geht Dritte nichts an

  • medcontroller.de (Kurzinformation)

    Krankenkassen dürfen Vertragspartner nicht bei ihren Versicherten diffamieren.

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Kasseninfo an Versicherte über Streitfälle mit Praxen oder MVZ ist tabu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 231
  • NJW 2013, 2614
  • VBlBW 2013, 379
  • DVBl 2013, 1063
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Der verfassungsrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst den Schutz vor ehrverletzenden oder rufschädigenden Äußerungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.8.2010 - 1 BvR 2585/06 - NJW 2011, 511).

    Für andere Konstellationen reicht dagegen die gesetzliche Aufgabenzuweisung und die sich aus dieser Norm ergebende Annexkompetenz aus, um staatliches Informationshandeln mit grundrechtsbeeinträchtigender Wirkung zu rechtfertigen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002, aaO zur Veröffentlichung einer Liste glykolhaltiger Weine unter Nennung der betroffenen Abfüllbetriebe durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit - und Beschl. v. 17.8.2010, aaO zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bezüglich dritter Personen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.7.2005 - 15 B 1099/05 - NVwZ-RR 2006, 273 zu Äußerungen eines Bürgermeisters gegen "verfassungsfeindliche" Vereinsaktivitäten ).

    Darüber hinaus muss das staatliche Informationshandeln - unabhängig von der Frage, welche Anforderungen an die gesetzliche Grundlage zu stellen sind - ein legitimes Ziel verfolgen und sich gemessen daran als verhältnismäßig erweisen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 17.8.2010, aaO).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Das Grundrecht schützt in diesem Zusammenhang insbesondere die Teilhabe am Wettbewerb zu Erwerbszwecken als Teil der freien Berufsausübung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 - NJW 2002, 2621).

    Für andere Konstellationen reicht dagegen die gesetzliche Aufgabenzuweisung und die sich aus dieser Norm ergebende Annexkompetenz aus, um staatliches Informationshandeln mit grundrechtsbeeinträchtigender Wirkung zu rechtfertigen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002, aaO zur Veröffentlichung einer Liste glykolhaltiger Weine unter Nennung der betroffenen Abfüllbetriebe durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit - und Beschl. v. 17.8.2010, aaO zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bezüglich dritter Personen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.7.2005 - 15 B 1099/05 - NVwZ-RR 2006, 273 zu Äußerungen eines Bürgermeisters gegen "verfassungsfeindliche" Vereinsaktivitäten ).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Eine Grundrechtsbeeinträchtigung ist jedenfalls bei solchen gezielten personenbezogenen Äußerungen eines Hoheitsträgers mit nachteiligen Effekten für den Betroffenen anzunehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - NJW 2005, 2912).

    Für bestimmte Konstellationen ist dabei eine spezielle Ermächtigungsgrundlage zu fordern, die die Voraussetzungen für einen Grundrechtseingriff durch Informationshandeln detailliert umschreibt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 25.2.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 zur Veröffentlichung einer Übersicht über unwirtschaftliche Arzneimittel - und Beschl. v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - NJW 2005, 2912 zur Aufnahme einer Wochenzeitung in den Verfassungsschutzbericht eines Bundeslandes).

  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Das Informationshandeln der Antragsgegnerin kommt nach seiner Zielsetzung und seiner Wirkung einem klassischen Eingriff gleich bzw. zumindest sehr nahe (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20.04 - NJW 2006, 1303), da die Verlautbarung der Antragsgegnerin - wie dargelegt - zu einer Stigmatisierung des Antragstellers jedenfalls im Verhältnis zu den Versicherungsmitgliedern und damit im Verhältnis zu einer beschränkten Öffentlichkeit führt.

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für jede Verwaltungstätigkeit, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist, und zwar unabhängig davon, ob sie rechtsförmlich oder nur informationell ergeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, aaO).

  • BVerfG, 25.02.1999 - 1 BvR 1472/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Für bestimmte Konstellationen ist dabei eine spezielle Ermächtigungsgrundlage zu fordern, die die Voraussetzungen für einen Grundrechtseingriff durch Informationshandeln detailliert umschreibt (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 25.2.1999 - 1 BvR 1472/91, 1 BvR 1510/91 - NJW 1999, 3404 zur Veröffentlichung einer Übersicht über unwirtschaftliche Arzneimittel - und Beschl. v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - NJW 2005, 2912 zur Aufnahme einer Wochenzeitung in den Verfassungsschutzbericht eines Bundeslandes).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa Beschl. v. 25.5.2005 - 1 BvR 1696/98 - NJW 2006, 207) gefährdeten derartige Äußerungen die von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie das Ansehen des Einzelnen schmälerten, seine sozialen Kontakte schwächten und infolgedessen das Selbstwertgefühl untergraben könnten.
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Infolge dessen kann der Bürger, wenn ihm eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (BVerwG, Urt. v. 23.5.1989 - 7 C 2.87 - BVerwGE 82, 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.04.2013 - 2 S 512/13
    Für andere Konstellationen reicht dagegen die gesetzliche Aufgabenzuweisung und die sich aus dieser Norm ergebende Annexkompetenz aus, um staatliches Informationshandeln mit grundrechtsbeeinträchtigender Wirkung zu rechtfertigen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 26.6.2002, aaO zur Veröffentlichung einer Liste glykolhaltiger Weine unter Nennung der betroffenen Abfüllbetriebe durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit - und Beschl. v. 17.8.2010, aaO zu den Anforderungen an Stellungnahmen der Bundeszentrale für politische Bildung bezüglich dritter Personen; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.7.2005 - 15 B 1099/05 - NVwZ-RR 2006, 273 zu Äußerungen eines Bürgermeisters gegen "verfassungsfeindliche" Vereinsaktivitäten ).
  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für jede Verwaltungstätigkeit, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist, unabhängig davon, ob sie rechtsförmlich oder informell erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, 7 C 20.04, juris, Rn. 26; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2013, 2 S 512/13, juris, Rn. 18; VG Düsseldorf, Urt. v. 24.2.2021, 20 K 5100/19, juris).

    Für andere Konstellationen kann dagegen die gesetzliche Aufgabenzuweisung und die sich hieraus ergebende Annexkompetenz einer Behörde ausreichend sein (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.4.2013, 2 S 512/13, juris, Rn. 18).

  • VG Stuttgart, 30.11.2016 - 7 K 978/16

    Klage eines Ratsmitglieds gegen sein auf eigenen Antrag hin beschlossenes

    Sie dient der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffs zwischen den Beteiligten und vermeidet weitere Prozesse (vgl. BVerwG, U. v. 26.10.1978 - V C 85.77 -, juris; VGH BW, B. v. 15.04.2013 - 2 S 512/13 -, juris).
  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17

    OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von

    Bei einer solchen gezielten Äußerung eines Hoheitsträgers mit nachteiligen Effekten für den Betroffenen ist eine Grundrechtsbeeinträchtigung zu bejahen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. April 2013 - 2 S 512/13 - juris Rdnr. 12f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 5 B 417/13

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der öffentlichen Verbreitung

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 -, BVerfGE 113, 63, 78 f.; BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 6 C 13.07 -, BVerwGE 131, 171, 176; Urteil vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183, 198 f.; OVG NRW, Beschluss vom 24. April 2013 - 13 B 215/13 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 12. Februar 1991 - 9 L 246/89 -, NJW 1992, 192; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. April 2013 - 2 S 512/13 -, DVBl. 2013, 1063, 1065.
  • VG Stuttgart, 24.08.2020 - 4 K 5702/18

    Zulässige und begründete Feststellungsklage, dass der von einem Träger

    Der Vorbehalt des Gesetzes gilt für jede Verwaltungstätigkeit, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist, und zwar unabhängig davon, ob sie rechtsförmlich oder nur informationell ergeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.2005 - 7 C 20/04 - NJW 2006, 1303 - in juris Rn. 10; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.04.2013 - 2 S 512/13 - NJW 2013, 2614 - in juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 6 A 2632/14

    Liquidationsvereinbarung; Ermächtigungsgrundlage; Annexkompetenz

    vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834 und 1588/02 -, juris, Rn. 96; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2000 - 8 A 1173/99 -, juris, Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. April 2013 - 2 S 512/13 -, juris, Rn. 18, 19.
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