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   VGH Baden-Württemberg, 15.05.1990 - 4 S 2124/87   

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VGH Baden-Württemberg, 15.05.1990 - 4 S 2124/87 (https://dejure.org/1990,3769)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.1990 - 4 S 2124/87 (https://dejure.org/1990,3769)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 4 S 2124/87 (https://dejure.org/1990,3769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erholungsurlaub für Richter; gegenläufige Urlaubsabsichten - Mitbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Richters gegen die Versagung der Genehmigung von Erholungsurlaub; Erfordernis der Beteiligung des Personalrats (Richterrats) des Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2437
  • NVwZ 1991, 1013 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.1990 - 4 S 2124/87
    Vorliegend braucht nicht die Frage entschieden zu werden, ob der Mitbestimmungstatbestand so weitgehend zu verstehen ist, daß er die personalvertretungsrechtliche Obliegenheit des Leiters der Dienststelle begründet, vor der Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs für einen Beschäftigten das Einverständnis der anderen im obigen Sinn beteiligten Beschäftigten zu dieser Festsetzung zu erwirken zu versuchen, so daß bei Erfolglosigkeit dieses Versuchs die Mitbestimmung eingreift (vgl. zu der aus dem Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG sich ergebenden personalvertretungsrechtlichen Obliegenheit, Dienstposten auszuschreiben: BVerwG, Beschluß vom 8.3.1988, PersR 1988, 183 = ZBR 1988, 256 = DVBl. 1988, PersR 1988, 183 = ZBR 1988, 256 = DVBl. 1988, 695).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.1990 - 4 S 2124/87
    Dieser Mangel der vorgeschriebenen Beteiligung des Richterrates führte zur Fehlerhaftigkeit des ergangenen Ablehnungsbescheides und verletzte den Kläger in seinen Rechten (vgl. BVerwGE 66, 291/294).
  • VG Mainz, 08.01.2014 - 5 K 1601/13

    Mitbestimmungsrecht bei Ablehnung eines Urlaubsantrages

    Wird der zeitliche Rahmen des Urlaubs gegen den Willen des Beschäftigten eingeschränkt, hat der Personalrat jedoch mitzubestimmen, wenn zwischen dem Dienststellenleiter und dem Betroffenen kein Einverständnis erzielt wird (vgl. VGH BW, Urteil vom 15.5.1990- 4 S 2124/87 -, NJW 1991, 2437 und juris, Rn. 21; VG Sigmaringen, Beschluss vom 7.11.2008 - PL 11 K 1505/08 -, juris, Rn. 20).

    Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs bedeutet die konkrete Urlaubsbewilligung für einen einzelnen Beschäftigten nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BurlG), wobei allein ausschlaggebend für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 10 LPersVG ist, dass ein Einverständnis über die zeitliche Lage des Urlaubs zwischen dem Beschäftigten und der Dienststellenleitung nicht erzielt werden kann (vgl. VGH BW, Urteil vom 15.5.1990 - 4 S 2124/87 -, a.a.O.; Helmes/Jacobi/-Küssner, Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz, § 80 Rn. 277; Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 12. Aufl. 2012, § 75 Rn. 101).

    Soll also die Personalvertretung der Beschäftigten an Entscheidungen über den zeitlichen Rahmen für den Erholungsurlaub gegen den Willen des Beschäftigten zu beteiligen sein, dann liegt in jeder Ablehnung eines Antrags auf Erholungsurlaub aus zeitlichen Gründen eine Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs im Sinne des Mitbestimmungstatbestands (vgl. VGH BW, Urteil vom 15.5.1990 - 4 S 2124/87 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 4 S 1095/02

    Freier Warenverkehr - erneute Zulassung eines bereits in anderem EG-Land

    Denn es ist damit zu rechnen, dass das Regierungspräsidium bei einem künftigen Erwerb der vorliegend umstrittenen, in Italien zugelassenen Pflanzenschutzmittel durch den Kläger, der hieran aufgrund des Preisgefälles ein starkes Interesse hat, in gleicher Weise und insbesondere aufgrund gleicher rechtlicher Erwägungen pflanzenschutzrechtliche Anordnungen erlassen wird (vgl. zu diesem Maßstab Senatsbeschluss vom 19.04.1996, VBlBW 1996, 394; VGH Bad.-Württ., Urteil v. 15.5.1990, Die Justiz 1991, 64).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2014 - 5 A 10136/14

    Mitbestimmung des Personalrates bei Ablehnung eines Urlaubsantrages

    Sie kann in solchen Fällen insbesondere die kollektiven Belange bei der Bewältigung derartiger Streitfälle einbringen (ebenso Ruppert/Lautenbach, Personalvertretungsrecht Rheinland-Pfalz, 2013, § 80 Rn. 214, 216 a.E.; Jacobi/Küssner/Meerkamp, Personalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz, Stand April 2013, § 80 Rn. 277; ebenso zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 79 Abs. 1 Nr. 4 a.F. LPVG BW [1996] = § 70 Abs. 1 Nr. 6 n.F. LPVG BW [2013]: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.05.1990 - 4 S 2124/87 -, Rn. 19, 21, juris, sowie VG Sigmaringen, Beschl. v. 07.11.2008 - PL 11 K 1505/08 -, Rn. 20, juris; ebenso zu § 74 Abs. 1 Nr. 11 HessPVG ["Aufstellung eines Urlaubsplans"]: VG Frankfurt, Urt. v. 10.01.2005 - 9 E 3338/04 (V) -, Rn. 25, juris; ebenso zu der inhaltsgleichen Bestimmung des § 75 Abs. 3 Nr. 3, 2. Alt. BPersVG: Sommer, in Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 12. Aufl. 2012, § 75 Rn. 101; Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl., 2012, § 75 Rn. 291; vgl. auch Berg, in Altvater/Baden/Berg, BPersVG, 8. Aufl. 2013, § 75 Rn. 141).
  • VG Sigmaringen, 24.01.2003 - 4 K 1618/01

    Jahresdienstplan in JVA: Unterbrechung des Erholungsurlaubs durch Wochenenddienst

    Diese auf Anfechtungsklagen zugeschnittene Regelung ist im Falle der hier ursprünglich erhobenen Verpflichtungsklage entsprechend anzuwenden, wenn sich das Verpflichtungsbegehren (auch vor der Klageerhebung) erledigt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.1990 - 4 S 2124/87 -, NJW 1991, 2437).

    Der Personalrat wurde gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 4 LPVG vom Leiter der JVA an der Entscheidung über die Versagung der Freistellung beteiligt und hat der Versagung der Freistellung zugestimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.1990 - 4 S 2124/87 -).

  • VG Stuttgart, 26.04.2019 - 4 K 7419/16

    Kein Anspruch auf Aussetzung des Börsenhandels

    Statthaft ist die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in doppelt analoger Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 6 C 20/92, juris, Rn. 19 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.1990 - 4 S 2124/87, juris, Rn. 14), da es sich bei der Aussetzung des Börsenhandels nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. § 25 Abs. 3 BörsG; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2001 - 1 U 209/99, juris, Rn. 25; Groß, Kapitalmarktrecht, § 25 Rn. 9 ff.), sodass vor der Erledigung des begehrten Verwaltungsaktes die Verpflichtungsklage statthaft gewesen wäre.
  • BVerwG, 26.06.1991 - 2 B 45.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Soweit die Beschwerde eine Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) rügt, weil das Berufungsgericht die Akten im Verfahren Az.: 4 S 2124/87 vor dem Verwaltungsgerichtshof wegen Erholungsurlaubs nicht beigezogen hat, ist nach dem Vorbringen der Beschwerde schlechthin kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, inwiefern sich dem Berufungsgericht - auch unter Berücksichtigung des Streitgegenstandes - die Beiziehung dieser Akten hätte aufdrängen müssen.
  • VG Sigmaringen, 07.11.2008 - PL 11 K 1505/08

    Verletzung des Mitbestimmungsrechtes bei Teilablehnung eines Urlaubsgesuchs

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 15.05.1990 - 4 S 2124/87 - PersR 1991, 169 ff. = NJW 1991, 2437 f.), wonach das Mitbestimmungsrecht nach § 79 Abs. 1 Nr. 4 LPVG besteht, wenn ein Beschäftigter den Urlaub wegen der ablehnenden Entscheidung der Dienststelle nicht nach seinen Wünschen antreten kann.
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