Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an einen Geschäftsunfähigen; Milchgarantiemenge: kein Mengenübergang aufgrund nichtigen Pachtvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.06.1991 - 3 K 1644/89
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 75
- VBlBW 1992, 474
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92
Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
Der Beklagte beruft sich auch darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.2.1992 - 3 B 5.92 - Urt. vom 30.11.1989 - 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140/144) "der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".Ein Mengenübergang trotz nichtigen Pachtvertrages kann entgegen der Annahme des Beklagten nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.11.1989 (BVerwGE 84, 140/144, vgl. auch Beschl. vom 7.2.1992 - 3 B 5.92) gestützt werden, "daß der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnehmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".
- BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88
Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
Der Beklagte beruft sich auch darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.2.1992 - 3 B 5.92 - Urt. vom 30.11.1989 - 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140/144) "der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".Ein Mengenübergang trotz nichtigen Pachtvertrages kann entgegen der Annahme des Beklagten nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.11.1989 (BVerwGE 84, 140/144, vgl. auch Beschl. vom 7.2.1992 - 3 B 5.92) gestützt werden, "daß der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnehmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".
- VGH Bayern, 25.10.1983 - 11 B 83 A.496
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
Und die unwirksame Bekanntgabe wird auch später nicht dadurch wirksam, daß der Betroffene nach Wiedererlangung der Geschäftsfähigkeit (hier im Herbst 1988) von dem Verwaltungsakt irgendwie Kenntnis nimmt (ebenso Bayr. VGH, Urt. v. 25.10.1983, NJW 1984 S. 2845).
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92
Übergang einer Referenzmenge bei Beendigung eines Pachtverhältnisses - Abgrenzung …