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   VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91   

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https://dejure.org/1992,11404
VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91 (https://dejure.org/1992,11404)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.1992 - 7 S 2569/91 (https://dejure.org/1992,11404)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 1992 - 7 S 2569/91 (https://dejure.org/1992,11404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an einen Geschäftsunfähigen; Milchgarantiemenge: kein Mengenübergang aufgrund nichtigen Pachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 75
  • VBlBW 1992, 474
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.02.1992 - 3 B 5.92

    Anforderungen an die Geltendmachung und Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
    Der Beklagte beruft sich auch darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.2.1992 - 3 B 5.92 - Urt. vom 30.11.1989 - 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140/144) "der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".

    Ein Mengenübergang trotz nichtigen Pachtvertrages kann entgegen der Annahme des Beklagten nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.11.1989 (BVerwGE 84, 140/144, vgl. auch Beschl. vom 7.2.1992 - 3 B 5.92) gestützt werden, "daß der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnehmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".

  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
    Der Beklagte beruft sich auch darauf, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 7.2.1992 - 3 B 5.92 - Urt. vom 30.11.1989 - 3 C 47.88 - BVerwGE 84, 140/144) "der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnahmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".

    Ein Mengenübergang trotz nichtigen Pachtvertrages kann entgegen der Annahme des Beklagten nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.11.1989 (BVerwGE 84, 140/144, vgl. auch Beschl. vom 7.2.1992 - 3 B 5.92) gestützt werden, "daß der Referenzmengenübergang normativ an den Besitzwechsel und nicht an behördliche Maßnehmen oder Willenserklärungen der Beteiligten anknüpft".

  • VGH Bayern, 25.10.1983 - 11 B 83 A.496

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.1992 - 7 S 2569/91
    Und die unwirksame Bekanntgabe wird auch später nicht dadurch wirksam, daß der Betroffene nach Wiedererlangung der Geschäftsfähigkeit (hier im Herbst 1988) von dem Verwaltungsakt irgendwie Kenntnis nimmt (ebenso Bayr. VGH, Urt. v. 25.10.1983, NJW 1984 S. 2845).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 7 S 1170/92

    Übergang einer Referenzmenge bei Beendigung eines Pachtverhältnisses - Abgrenzung

    Schließlich sind hier nur die Rechtsfolgen und nicht die Voraussetzungen zu vergleichen (so BVerwG, Urt.v. 19.3.1992, aaO; vgl. auch Urt. des Senats v. 15.6.1992 - 7 S 2569/91 -).
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