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   VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04   

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VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04 (https://dejure.org/2005,16008)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 (https://dejure.org/2005,16008)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 1 S 2718/04 (https://dejure.org/2005,16008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschlagnahme einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge während Siegesfeier nach Fußballspiel unrechtmäßig - Flagge des deutschen Kaiserreichs kein verbotenes nationalsozialistisches Kennzeichen/ Zeigen der Flagge stellt keine Volksverhetzung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 635
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94

    Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
    Eine unmittelbar bevorstehenden Störung liegt nur dann vor, wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht und als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Senatsurteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 , vom 20.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282, sowie Senatsbeschluss vom 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, VBlBW 1987, 183).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
    Eine unmittelbar bevorstehenden Störung liegt nur dann vor, wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht und als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Senatsurteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 , vom 20.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282, sowie Senatsbeschluss vom 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, VBlBW 1987, 183).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1986 - 1 S 3241/85

    Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme des Nichtstörers bei Gegendemonstration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
    Eine unmittelbar bevorstehenden Störung liegt nur dann vor, wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht und als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Senatsurteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 , vom 20.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282, sowie Senatsbeschluss vom 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, VBlBW 1987, 183).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
    Denn jedenfalls folgt ein ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme aus dem mit ihr verbundenen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, der wegen des durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz auch bei - wie hier - typischerweise kurzfristiger Erledigung einer gerichtlichen Kontrolle in einem Hauptsacheverfahren unterliegen muss (vgl. hierzu aus der Rspr. des erkennenden Senats zuletzt Urteile vom 07.12.2004 - 1 S 2218/03 -, VBlBW 2005, 231 f. und vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
    Denn jedenfalls folgt ein ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme aus dem mit ihr verbundenen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, der wegen des durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz auch bei - wie hier - typischerweise kurzfristiger Erledigung einer gerichtlichen Kontrolle in einem Hauptsacheverfahren unterliegen muss (vgl. hierzu aus der Rspr. des erkennenden Senats zuletzt Urteile vom 07.12.2004 - 1 S 2218/03 -, VBlBW 2005, 231 f. und vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04
    Deren Grenzen werden - wie das Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Maßnahmen klargestellt hat (vgl. zuletzt Beschluss 20.6.2004 - 1 BvQ 19/04 -, BVerfGE 111, 147 ) - vorbehaltlich des Schutzes der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre durch die Strafrechtsordnung gezogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines

    Eine unmittelbar bevorstehende Störung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht und als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (Senatsurteile vom 28.08.1986 - 1 S 3241/85 - NVwZ 1987, 237 = VBlBW 1987, 183 und vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 - NJW 2006, 635 m.w.N.; Würtenberger/Heckmann, a.a.O., Rn. 415).
  • VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20

    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der

    Beschränkungen, die mit dem Inhalt einer Meinungsäußerung begründet werden, sind am Maßstab des Art. 5 Abs. 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, juris Rn. 20).

    Denn dem bloßen Zeigen der Reichskriegsflaggen kann nicht der für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB notwendige Erklärungsgehalt entnommen werden, dass dadurch zum Hass aufgestachelt wird (vgl. dazu ausführlich: VGH BW, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, juris Rn. 21 ff.).

  • OVG Sachsen, 19.11.2007 - 3 B 665/05

    polizeirechtlicher Gefahrenbegriff; Gefährdung der Festnahme eines Straftäters;

    Daraus folgt jedoch nur, wovon das Verwaltungsgericht ebenfalls ausgegangen ist, dass die Prognose bezogen auf den Wissensstand zu diesem Zeitpunkt (ex ante) zu überprüfen ist, ansonsten aber ein objektiver Maßstab, d.h. eine pflichtgemäße, verständige und besonnene Lagebeurteilung, zugrunde zu legen ist (vgl. Denninger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl. 2001, Abschnitt E RdNr. 36/37 [S. 217/218] m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 15.6.2005, NJW 2006, 635 f.).

    Entgegen dem klägerischen Vorbringen hat das Verwaltungsgericht auf dieser Grundlage auch zu Recht die von § 27 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG vorausgesetzte unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bejaht, d.h. angenommen, dass hier ex ante der Eintritt eines Schadens (Störung der öffentlichen Sicherheit) mit hoher Wahrscheinlichkeit sofort oder in allernächster Zeit zu erwarten war, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Belz, SächsPolG, 3. Aufl. 1999, § 27 RdNr. 3 i.V.m. § 22 RdNr. 10; VGH BW, Beschl. v. 15.6.2005, NJW 2006, 635 f.).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2020 - 11 ME 293/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Bestimmtheit; Demonstration; Denkmal;

    Das bloße Zeigen derschwarz-weiß-roten Flagge des Deutschen Kaiserreichs kann nicht der für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB notwendige Erklärungsgehalt entnommen werden, dass dadurch zum Hass aufgestachelt wird (VGH Baden-Württemberg,Beschl. v. 15.6.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635, juris, Rn. 21-23; VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, V.n.b.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

    Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635).

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die die Antragsgegnerin auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiiert dargelegt hat, ist das Zeigen dieser Fahne auch nicht gemäß § 130 StGB strafbar (Senatsbeschluss vom 15.06.2005, a.a.O.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983 f.).

  • VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06

    Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig

    Denn jedenfalls folgt ein ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Landrätin des Beklagten aus dem mit ihr verbundenen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, der wegen des durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz auch bei - wie hier - typischerweise kurzfristiger Erledigung der gerichtlichen Kontrolle in einem Hauptsacheverfahren unterliegen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 S 2718/04 - , NJW 2006, 635).

    So umfasst Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich auch bildhafte Meinungsäußerungen wie das Tragen einer Plakette (s. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 1 BvR 1053/82 -, NJW 1986, 1671: Anstecker mit der Aufschrift "Atomkraft? - Nein Danke"), das Zeigen von symbolträchtigen Fahnen (s. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 S 2718/04 - , NJW 2006, 635: schwarz-weiß-rote Fahne des Kaiserreiches) oder das Tragen einer bestimmten Kleidung mit einer politischen Aussage (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. August 2006 - 2 M 268/06 -: Kleidungsstücke der Marke "Thor Steinar").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2023 - 5 B 167/23

    "Dritter Weg" muss Reichsflagge in Hilchenbach vorläufig nicht entfernen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. Juni 2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635, juris, Rn. 19 ff., Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. November 2001 - 1 Ss 52/01 -, juris, Rn. 13 f.; Schäfer/Anstötz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 130 Rn. 42.
  • VG Karlsruhe, 22.03.2006 - 11 K 632/06

    Zur Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbotes - hier vorläufiger Rechtsschutz

    1 WRV schwarz-rot-gold zu den Reichsfarben bestimmt hatte, von 1933 - 1935 wieder die Nationalflagge des Deutschen Reiches war und das Dritte Reich sich auch danach in der Hakenkreuzfahne dieser Farben bedient hat, macht die schwarz-weiß-rote Fahne nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 - , NJW 2006, 635 ff.) .
  • VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 13.265

    Verbot; Ordnerzahl; Fahnen; Kleidungsstücke; Rednerliste; Seitentransparente;

    Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation i.S.v. § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (VGH Baden-Württemberg, B.v. 15.06.2005, Nr. 1 S 2718/04, NJW 2006, 635).
  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 24 CS 06.1290

    Versammlungsrecht, Auflagen, Reichskriegsflagge, Musikdarbietungen, "Deutscher

    Nach Ansicht des VGH Baden Württemberg in dem vom Antragsteller zitierten Beschluss vom 15.6.2006 (NJW 2006, 635) stellt das Zeigen einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge auch sonst keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06

    Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung

  • VG Würzburg, 26.04.2010 - W 5 S 10.330

    Versammlungsverbot; hilfsweise erlassene Beschränkungen; örtliche Verlegung;

  • VG Würzburg, 29.03.2013 - W 5 S 13.264

    Gefahrenprognose, Versammlungsfreiheit, Versammlungsverbot, friedliche

  • VG München, 04.05.2016 - M 7 K 15.1110

    Beschränkende Verfügungen im Versammlungsrecht

  • VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12

    Mannheim: Zweiter Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen

  • VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

  • VG Bayreuth, 29.10.2010 - B 1 S 10.954

    Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Eilantrag der NPD gegen die vom Landratsamt

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