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   VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08   

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VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08 (https://dejure.org/2009,3667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2009 - 13 S 2372/08 (https://dejure.org/2009,3667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 (https://dejure.org/2009,3667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1 S 1 Nr 4 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer unbefristeten, gem. § 101 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) als Niederlassungserlaubnis fortgegoltenen Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG; Ermessen der Ausländerbehörde gem. § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG bei Ausweisung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2; VwVfG § 48
    Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Widerruf, nachträgliche Befristung, Rücknahme, Beurteilungszeitpunkt, Ermessen, Konventionsflüchtliche, Integration, Straftat

  • Judicialis

    AufenthG § 7 Abs. 2 Satz 2; ; AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AufenthG § 55; ; VwVfG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage, Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren; Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; Niederlassungserlaubnis; Sonstiges Ausländerrecht: Nachträgliche Befristung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1380
  • DÖV 2009, 826
  • DÖV 2009, 826 ZAR 2009, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Lediglich in den Fällen, in denen die Betroffenen einen unbedingten Anspruch auf Erteilung eines in jeder Hinsicht gleichwertigen Titels haben (und nicht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung) besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine rechtliche Schranke für den Widerruf (vgl. BVerwG, U.v. 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 - InfAuslR 2003, 324).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 - InfAuslR 2003, 324) und des Gerichtshofs (vgl. U.v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06- VBlBW 2006, 442 m.w.N.) ist das nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG der Ausländerbehörde eingeräumte Ermessen nicht an bestimmte, das Ermessen von vornherein begrenzende und dieses steuernde Vorgaben gebunden, sondern grundsätzlich weit.

    Vielmehr bleibt es bei dem Grundsatz, dass die speziellen Beschränkungen oder Vergünstigungen bei den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht auf die in anderen Kapiteln des Ausländergesetzes geregelten Instrumentarien zu übertragen sind (so ausdrücklich BVerwG, U.v. 20. Februar 2003 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2006 - 11 S 951/06

    Widerruf eines unbefristeten asylbezogenen Aufenthaltstitels nach Widerruf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Der Senat geht in Fortentwicklung der jüngsten zu Ausweisungsverfügungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15. November 2007 - 1 C 45.06 - InfAuslR 2008, 156) sowie im Anschluss an die eigene Rechtsprechung (vgl. U.v. 28. Mai 2008 -13 S 936/08 - InfAuslR 2008, 353 zur mit der Ausweisungsverfügung verbundenen Abschiebungsandrohung) nunmehr davon aus, dass bei allen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verfügungen, wie einer nachträglichen Befristung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), einem Widerruf (vgl. § 52 AufenthG) oder einer Rücknahme (vgl. § 48 LVwVfG) eines Aufenthaltstitels für die Feststellung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist und nicht mehr auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. noch VGHBW, U.v. 16. Oktober 1996 - 13 S 2406/95 - EzAR 214 Nr. 5; v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 - InfAuslR 2003, 324) und des Gerichtshofs (vgl. U.v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06- VBlBW 2006, 442 m.w.N.) ist das nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG der Ausländerbehörde eingeräumte Ermessen nicht an bestimmte, das Ermessen von vornherein begrenzende und dieses steuernde Vorgaben gebunden, sondern grundsätzlich weit.

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Vielmehr bleibt es bei dem Grundsatz, dass die speziellen Beschränkungen oder Vergünstigungen bei den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht auf die in anderen Kapiteln des Ausländergesetzes geregelten Instrumentarien zu übertragen sind (so ausdrücklich BVerwG, U.v. 20. Februar 2003 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 28. Januar 1997 - 1 C 17.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 11 S 2694/07

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis; Schwierigkeiten bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Unterhalb der Erheblichkeitsschwelle eines Abschiebungsverbots oder Abschiebungshindernisses liegende Schwierigkeiten des Ausländers im Falle einer Rückkehr sind zwar als Abwägungsgesichtspunkt nicht irrelevant, ihnen kommt aber gegenüber dem öffentlichen Interesse am Widerruf des Aufenthaltstitels regelmäßig kein überwiegendes Gewicht zu (VGH Baden-Württemberg, B.v. 27. Februar 2008 - 11 S 2694/07 - NVwZ-RR 2008, 645).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 936/08

    Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Der Senat geht in Fortentwicklung der jüngsten zu Ausweisungsverfügungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15. November 2007 - 1 C 45.06 - InfAuslR 2008, 156) sowie im Anschluss an die eigene Rechtsprechung (vgl. U.v. 28. Mai 2008 -13 S 936/08 - InfAuslR 2008, 353 zur mit der Ausweisungsverfügung verbundenen Abschiebungsandrohung) nunmehr davon aus, dass bei allen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verfügungen, wie einer nachträglichen Befristung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), einem Widerruf (vgl. § 52 AufenthG) oder einer Rücknahme (vgl. § 48 LVwVfG) eines Aufenthaltstitels für die Feststellung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist und nicht mehr auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. noch VGHBW, U.v. 16. Oktober 1996 - 13 S 2406/95 - EzAR 214 Nr. 5; v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 18/07

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Demgegenüber kann nicht eingewandt werden, dass aufgrund einer nachträglichen Befristung etc. eine Aufenthaltsbeendigung nicht zwingend erfolgen müsse, weil den Betroffenen auch aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht zustehen könnte mit der Folge, dass insoweit der Aufenthalt zu legalisieren wäre (so aber etwa NiedersOVG, U.v. 14. Mai 2009 - 8 LB 18/07 - juris).
  • BVerwG, 13.02.1996 - 1 B 20.96

    Berücksichtigung sonstiger persönlicher Umstände eines Ausländers bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gebietet nicht anders als die Ermessensausweisung eine umfassende Ermessensausübung, bei der insbesondere Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und die rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten sind (vgl. noch zu § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1990 BVerwG B.v. 13. Februar 1996 - 1 B 20.96 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 8).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08
    Der Senat geht in Fortentwicklung der jüngsten zu Ausweisungsverfügungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 15. November 2007 - 1 C 45.06 - InfAuslR 2008, 156) sowie im Anschluss an die eigene Rechtsprechung (vgl. U.v. 28. Mai 2008 -13 S 936/08 - InfAuslR 2008, 353 zur mit der Ausweisungsverfügung verbundenen Abschiebungsandrohung) nunmehr davon aus, dass bei allen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendenden Verfügungen, wie einer nachträglichen Befristung (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG), einem Widerruf (vgl. § 52 AufenthG) oder einer Rücknahme (vgl. § 48 LVwVfG) eines Aufenthaltstitels für die Feststellung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist und nicht mehr auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. noch VGHBW, U.v. 16. Oktober 1996 - 13 S 2406/95 - EzAR 214 Nr. 5; v. 26. Juli 2006 - 11 S 951/06 - VBlBW 2006, 442).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Bei der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis auf den Zeitpunkt der Zustellung eines Befristungsbescheids nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist deshalb dieser Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich, wenn er vor der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts bzw. der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung liegt (ebenso Discher, in: GK zum Aufenthaltsgesetz II, § 7 Rn. 508; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380 Rn. 42; sowie VGH München, Beschluss vom 16. August 2011 - 10 CS 11.432 - BayVBl 2012, 210 Rn. 30).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Ob etwas anderes bei der Aufhebung von befristeten Aufenthaltstiteln gilt, deren Gültigkeit vor der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abgelaufen ist, kann offen bleiben (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380 ).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 1 K 2902/16

    Unerlaubte Einreise; Schengenraum; Einholung eines nationalen Visums für den

    Rechtliche Grundlage der verfügten Ausweisung ist § 53 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 2 Nr. 8 a), Nr. 9 AufenthG in der im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung gültigen Fassung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 -, juris Rn. 12; VGH-Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2009 - 13 S 2372/08 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.08.2011 - 10 CS 11.432

    Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    30 aa) Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Überprüfung eines Bescheids, mit dem eine Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts und nicht der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG vom 13.04.2010 Az. 1 C 10/09 RdNrn. 11 f.; VGH BW vom 15.07.2009 Az. 13 S 2372/08 RdNrn. 36 ff.).

    Der Verwaltungsgerichtshof geht aber davon aus, dass auch in solchen Fällen der gerichtlichen Überprüfung nicht die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu Grunde zu legen ist, sondern Änderungen der Sach- und Rechtslage jedenfalls bis zum Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer des Aufenthaltstitels zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne wohl auch VGH BW vom 15.07.2009 a.a.O. RdNr. 42).

  • VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10

    Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG; Fristbeginn; Ausreise;

    Für die Prüfung des Befristungsanspruchs ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; dies gilt auch, soweit - wie vorliegend - die Behörde bereits eine Ermessensentscheidung über die Dauer der Sperrfrist getroffen hat und es um deren Überprüfung geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2009, BVerwGE 134, 124; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2009, NVwZ 2009, 1380).
  • VG Aachen, 12.05.2016 - 4 K 600/14

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;

    vgl. ähnlich: OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 18 A 1787/06 -, NVwZ-RR 2010, 411 = juris, Rn. 75 ff.; in diesem Sinne auch, aber offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 13. April 2010 - 1 B 10.09 -, NVwZ 2010, 1369 = juris, Rn. 12; VGH BW, Urteil vom 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08 -, NVwZ 2009, 1380 = juris, Rn. 42.
  • VG München, 23.04.2015 - M 12 K 15.631

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Täuschung über

    Sofern man sie auf die hier vorliegende Konstellation der Rücknahme von befristeten Aufenthaltserlaubnissen überträgt (vgl. hierzu VGH BW, U.v. 15.7.2009 - 13 S 2372/08 - juris Rn. 36 ff.), kommt eine Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts jedoch längstens bis zur mündlichen Verhandlung in Betracht.

    Liegt der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nach dem des Ablaufens des Titels selbst, spricht vieles dafür, eine Verschiebung schon über diesen früheren Zeitpunkt hinaus nicht zuzulassen, da später eintretende Umstände für den allein bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer geregelten Lebenssachverhalt keine Relevanz haben können (vgl. VGH BW, U.v. 15.7.2009 a.a.O. Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 492/16

    Aufenthaltserlaubnis; Verkürzung der Befristung; Europa-Mittelmeer-Abkommen;

    Geht man zutreffender Weise davon aus, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage nicht der Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat ist, sondern der letzte Geltungstag der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.07.2009 - 13 S 2372/08 -, NVwZ 2009, 1380; BayVGH, Beschluss vom 16.08.2011 - 10 CS 11.432 -, BayVBl 2012, 210), so trifft es nicht zu, dass der Kläger einen solchen Anspruch haben könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 11 S 24/12

    Feststellung des Nichtbestehens von Einreise- und Aufenthaltsrecht nach

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist - wie in allen Fällen ausländerbehördlicher Verfügungen, mit denen die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet wird (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.03.2009 - 13 S 2372/08 - NVwZ 2009, 1380; zum Verlust der Freizügigkeitsberechtigung: EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - Rs. C-482/01 und 493/0, Orfanopoulos und Oliveri - Slg. 2004, I-5257 = juris) - der der letzten mündlichen Verhandlung, hier der 29.10.2012.
  • VG Bayreuth, 21.09.2020 - B 6 S 20.709

    Widerruf der Niederlassungserlaubnis nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. U.v. 20.2.2003 - 1 C 13/02 - juris Rn. 16 ff.) und verbreiteter obergerichtlicher Rechtsauffassung (VGH BW, U.v. 15.7.2009 - 13 S 2372/08 - juris Rn. 43; U.v. 26.7.2006 - 11 S 951/06 - juris Rn. 22 f.; U.v. 22.2.2006 - 11 S 1066/05 - juris Rn. 23; B.v. 10.11.2005 - 11 S 650/05 - juris Rn. 14 ff.; NdsOVG, U.v. 14.5.2009 - 8 LB 18/07 - NVwZ-RR 2009, 859/860) ist das nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Ausländerbehörde eingeräumte Ermessen nicht an bestimmte, das Ermessen von vornherein begrenzende und dieses steuernde Vorgaben gebunden, sondern grundsätzlich weit.
  • VG Köln, 25.08.2015 - 12 K 4045/14
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 2 L 14/12

    Rücknahme und Widerruf von Aufenthaltstiteln

  • VG Stuttgart, 01.03.2012 - 11 K 3569/11

    Ausweisung; Befristungsentscheidung; Prognose hinsichtlich voraussichtlicher

  • VG Karlsruhe, 22.11.2017 - 7 K 3183/16

    Rücknahme eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit

  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 10 B 14.2060

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer befristeten ehebezogenen Aufenthaltserlaubnis

  • VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2142/11

    Feststellung des Nichtbestehens der Rechte auf Einreise und Aufenthalt nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 18 E 819/10

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe trotz der Erledigung des

  • VG Stuttgart, 30.01.2012 - 11 K 2368/11

    Ausweisung eines Ausländers - Berücksichtigung des Kindeswohls -

  • VG München, 10.06.2010 - M 24 K 09.4347

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; eheliche Lebensgemeinschaft; falsche

  • VG München, 10.06.2010 - M 24 K 09.1799

    Rücknahme; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; eheliche Lebensgemeinschaft; falsche

  • VG Magdeburg, 17.11.2015 - 4 A 158/15

    Mindestanforderungen an eine eheliche Lebensgemeinschaft bei Unterbringung des

  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 5175/10

    Eheschließung nach Ausweisung und Abschiebung; Schutzwürdigkeit der ehelichen

  • VG München, 27.05.2013 - M 24 K 13.299

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; übereinstimmende

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