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   VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09   

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VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09 (https://dejure.org/2010,4538)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 10 S 2400/09 (https://dejure.org/2010,4538)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 10 S 2400/09 (https://dejure.org/2010,4538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vollstreckung Luftreinhalteplan Stuttgart; Erledigung; einseitige Erledigungserklärung; Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortschreibung des kombinierten Luftreinhalte-/Aktionsplans i.S.v. § 47 Abs. 2 S. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Landeshauptstadt Stuttgart durch das Land Baden-Württemberg; Eintritt des Verwaltungsgerichts in eine materiell-rechtliche Prüfung nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 47 Abs. 2 S. 3; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Fortschreibung des kombinierten Luftreinhalte-/Aktionsplans i.S.v. § 47 Abs. 2 S. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz ( BImSchG ) für die Landeshauptstadt Stuttgart durch das Land Baden-Württemberg; Eintritt des Verwaltungsgerichts in eine materiell-rechtliche Prüfung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 33
  • DVBl 2010, 1187
  • DÖV 2010, 908
  • DÖV 2010, 908 DVBl 2010, 1187
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77

    Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Nur dann, wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klageabweisungsantrages zur Seite steht, muss wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozessrechtliche Stellung der Beteiligten aus Gründen der Waffengleichheit keinen Unterschied (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).

    Dieses Rechtsschutzinteresse muss regelmäßig gerade gegenüber dem Prozessgegner bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - 1 C 63.77 - a.a.O.).

    Das Interesse an der Klärung von Rechtsfragen, die lediglich für Rechtsverhältnisse des Beklagten bzw. hier Vollstreckungsschuldners mit anderen Personen, insbesondere für künftige Rechtsverhältnisse dieser Art, Bedeutung haben können, rechtfertigt nicht die Aufrechterhaltung seines Abweisungsantrags gegenüber dem gegenstandslos gewordenen Rechtsschutzbegehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Nach der überwiegend zu Anfechtungs- und Verpflichtungskonstellationen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss trotz der Erledigung der Hauptsache geprüft werden, ob die Klage zulässig und begründet gewesen ist, wenn der Beklagte ein berechtigtes Interesse an der Prüfung dieser Frage hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 14.01.1965 - 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146; vom 27.02.1969 - 8 C 37.67 u.a. - BVerwGE 31, 318; sowie vom 25.03.1981 - 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104).

    Denn ein erneutes Begehren der Vollstreckungsgläubiger, dem Regierungspräsidium im Vollstreckungsverfahren unter Androhung eines Zwangsgeldes Frist zur Fortschreibung des Aktionsplans zu setzen, wäre unzulässig, da ihm die materielle Rechtskraft des gegenständlichen Feststellungsbeschlusses des Senats entgegenstünde (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteile vom 14.01.1965 - 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146; und vom 12.04.2001 - 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149; Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 13. Ergänzungslieferung 2006, RdZiff. 35 zu § 161 VwGO, m.w.N.).

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Nach der überwiegend zu Anfechtungs- und Verpflichtungskonstellationen ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss trotz der Erledigung der Hauptsache geprüft werden, ob die Klage zulässig und begründet gewesen ist, wenn der Beklagte ein berechtigtes Interesse an der Prüfung dieser Frage hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 14.01.1965 - 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146; vom 27.02.1969 - 8 C 37.67 u.a. - BVerwGE 31, 318; sowie vom 25.03.1981 - 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104).

    Allerdings führt das Anliegen des Beklagten in Fällen der vorliegenden Art zu keinem selbständigen Ausspruch im Entscheidungstenor; hat der Beklagte mit seinem Begehren Erfolg, so führt das lediglich zur Abweisung der Klage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1981 - 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104).

  • VG Stuttgart, 14.08.2009 - 13 K 511/09

    Anforderungen an und Umsetzung eines Maßnahmenkataloges im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2009 - 13 K 511/09 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. August 2009 -13 K 511/09 - ist unwirksam.

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch anerkannt, dass eine konkrete Wiederholungsgefahr sowohl für den Kläger bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage als auch für den Beklagten in der hier vorliegenden Fallkonstellation nur dann besteht, wenn auch in Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wie im Zeitpunkt des erledigten Verwaltungshandelns vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1979 - 1 B 76.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 16 m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86

    Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Zu Recht weist der Vollstreckungsschuldner darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht von diesen Grundsätzen teilweise abgewichen ist und ein schützenswertes Feststellungsinteresse auch im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr gegenüber dritten, am fraglichen Rechtsstreit nicht beteiligten Personen zulässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 86.86 - NJW 1988, 263 und vom 13.11.2006 - 6 C 22.05 - NVwZ-RR 2007, 330).
  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Zu Recht weist der Vollstreckungsschuldner darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht von diesen Grundsätzen teilweise abgewichen ist und ein schützenswertes Feststellungsinteresse auch im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr gegenüber dritten, am fraglichen Rechtsstreit nicht beteiligten Personen zulässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 86.86 - NJW 1988, 263 und vom 13.11.2006 - 6 C 22.05 - NVwZ-RR 2007, 330).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Zu Recht weist der Vollstreckungsschuldner darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht von diesen Grundsätzen teilweise abgewichen ist und ein schützenswertes Feststellungsinteresse auch im Hinblick auf eine Wiederholungsgefahr gegenüber dritten, am fraglichen Rechtsstreit nicht beteiligten Personen zulässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.06.1988 - 8 C 86.86 - NJW 1988, 263 und vom 13.11.2006 - 6 C 22.05 - NVwZ-RR 2007, 330).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    4 1. Die Hauptsache im Vollstreckungsverfahren hat sich insgesamt erledigt, weil ein nach Antragstellung eingetretenes außerprozessuales Ereignis dem Begehren die Grundlage entzogen hat und das Vollstreckungsverfahren deshalb für die Vollstreckungsgläubiger gegenstandslos geworden ist (vgl. zu diesem Maßstab beispielsweise BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62).
  • VG Stuttgart, 22.05.2005 - 16 K 1120/05

    Feinstaubbelastung; Anspruch von Straßenanwohnern auf Erlass eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
    Die Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.08.2009, mit welchem dem Regierungspräsidium Stuttgart für den Fall, dass es seiner Verpflichtung zur Aufstellung eines Aktionsplans aus dem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 31.05.2005 - 16 K 1120/05 und 16 K 1121/05 - nicht bis zum 28.02.2010 nachkommt, die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,-- EUR angedroht wurde, ist zulässig (vgl. §§ 146, 147 VwGO), sie bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg.
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 25.85

    Verpflichtungsklage - Leistungsanspruch - Anerkennung als Asylberechtigter -

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 10 S 421/18

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Verpflichtung zur Vornahme einer

    Indem die Nichterfüllung der titulierten Verpflichtung eine Tatbestandsvoraussetzung für die Vollstreckung ist, ist der Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen, zumal ein Vollstreckungsschuldner, der für die Erfüllung grundsätzlich darlegungs- und beweispflichtig ist, regelmäßig seine Erfüllungshandlung hinreichend dokumentieren wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.02.2013 a. a. O. [zu § 888 ZPO] und vom 15.07.2010 - 10 S 2400/09 - VBlBW 2011, 33).
  • VG Stuttgart, 19.12.2017 - 13 K 14557/17

    Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich; Durchsetzung eines

    § 172 VwGO ist deshalb auch entsprechend anwendbar auf die Erzwingung des Erlasses bzw. der Fortschreibung eines Luftreinhalteplans (so bereits VG Stuttgart, Beschl. v. 14.08.2009 - 13 K 511/09 -: VGH Baden-Württ., Beschl. v. 15.07.2010 - 10 S 2400/09 - VGH Kassel, Beschlüsse v. 11.05.2016 - 9 E 448/16 - und - 9 E 450/16 - VG München, Beschl. v. 21.06.2016, - M 1 V 15.5203 - BayVGH, Beschl. v. 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, Rn 66 ff m.w.N., alle in juris), weil ein solcher Luftreinhalteplan nach seiner Rechtsnatur einer Verwaltungsvorschrift ähnelt und sein Erlass und seine Fortschreibung deshalb im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (BVerwG, Beschl. v. 11.07.2012 - 3 B 78/11 - Urt. v. 05.09.2013 - 7 C 21/12 - VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2017 - 13 K 5412/15 - alle in juris).
  • OVG Hamburg, 14.02.2017 - 1 So 63/16

    Zwangsgeld bezüglich Fortschreibung des Luftreinhalteplans bestätigt

    Über die genannten Verpflichtungen aus Verpflichtungs- und Bescheidungsurteilen, Vollzugsfolgenbeseitigungsurteilen und einstweiligen Anordnungen hinaus ist § 172 VwGO entsprechend anwendbar bei der Erzwingung des Erlasses bzw. der Fortschreibung eines Luftreinhalteplans (VG Stuttgart, Beschl. v. 14.8.2009, 13 K 511/09, juris Rn. 32, nicht beanstandet von VGH Mannheim, Beschl. vom 15.7.2010, 10 S 2400/09, juris; konkludent VGH Kassel, Beschlüsse vom 11.5.2016, 9 E 448/16, juris Rn. 18, und 9 E 450/16, juris Rn. 17; VG München, Beschl. v. 21.6.2016, M 1 V 15.5203, juris Rn. 17 f.), obgleich dieser kein Verwaltungsakt ist, sondern seiner Rechtsnatur nach einer Verwaltungsvorschrift ähnelt (BVerwG, Beschl. v. 11.7.2012, 3 B 78/11, NVwZ 2012, 1175, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 29.3.2007, 7 C 9/06, BVerwGE 128, 278, juris Rn. 27), und sein Erlass im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist (BVerwG, Urt. v. 5.9.2013, 7 C 21/12, BVerwGE 147, 312, juris Rn. 18).
  • VG Stuttgart, 01.08.2011 - A 6 K 2577/11

    Frage der vorläufige Abschiebung nach Italien

    Einer Erledigungserklärung des Klägers nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist könnte es im Übrigen wohl widersprechen, weil es wohl ein berechtigtes Interesse an der Frage hätte, ob die Klage zulässig und begründet gewesen wäre (vgl. zur einseitigen klägerischen Erledigungserklärung VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 15.07.2010 - 10 S 2400/09-, VBlBW 2011, 33 und juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.09.2020 - 1 AGH 24/19
    Die Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass in der Zukunft die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wie im Zeitpunkt des erledigten Verwaltungshandelns vorliegen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.07.2010, 10 S 2400/09, Tz.12, veröffentlicht bei juris).
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