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   VGH Baden-Württemberg, 15.08.2006 - 10 S 2249/05   

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https://dejure.org/2006,6247
VGH Baden-Württemberg, 15.08.2006 - 10 S 2249/05 (https://dejure.org/2006,6247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.08.2006 - 10 S 2249/05 (https://dejure.org/2006,6247)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. August 2006 - 10 S 2249/05 (https://dejure.org/2006,6247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwaltungsakt als rechtmäßige Amtshandlung und Grundlage für Verwaltungsgebührenerhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verfügung zur Mangelbeseitigung an einem Kraftfahrzeug und einer diesbezüglichen Mitteilung, wenn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung die Mängel schon beseitigt sind; Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung i.S.d. § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • Judicialis

    StVG § 6a Abs. 1 Nr. 3; ; GebOSt § 1 Abs. 1; ; StVZO § 17 Abs. 2; ; StVZO § 17 Abs. 1; ; LVwVfG § 43 Abs. 3; ; LVwVfG § 44 Abs. 2 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, Heilung, Nebenbestimmung, Nichtigkeit, Rücknahme, Umdeutung, Widerruf, Wiederaufgreifen), Verwaltungsgebühr, Sonstiges Verkehrsrecht - Verwaltungsakt, Auslegung, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 51
  • VBlBW 2007, 105
  • DÖV 2007, 437
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 10 S 619/03

    Bekanntgabe eines VA

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2006 - 10 S 2249/05
    Werden einem Kraftfahrzeughalter mit behördlicher Verfügung die Beseitigung von Mängeln seines Kraftfahrzeugs für den Fall, dass diese jetzt noch vorhanden sind, sowie die Mitteilung über die Mängelbeseitigung auferlegt, so stellt diese Verfügung auch dann eine rechtmäßige Amtshandlung - und damit Grundlage für eine Gebührenerhebung - dar, wenn die Mängel bei Erlass der Verfügung zwar beseitigt waren, der Kraftfahrzeughalter dies aber noch nicht mitgeteilt hatte (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 19.05.2003 - 10 S 619/03 -).

    Die Verfügung der Beklagten vom 12.05.2004 sei aber im Sinn von § 44 LVwVfG nichtig und damit gemäß § 43 Abs. 3 LVwVfG unwirksam mit der Folge, dass damit keine Maßnahme oder Amtshandlung vorliege, die Anlass für eine Gebührenforderung geben könne (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2003 - 10 S 619/03 -).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen im Verfahren 10 S 619/03, in dem die maßgebliche Verfügung - Verpflichtung zur Abmeldung - zu einem Zeitpunkt erging, als das Fahrzeug bereits abgemeldet war (Urteil des Senats v. 19.05.2003 - 10 S 619/03 -).

    Dass sich die Untersagungsverfügung durch die spätere Mitteilung der Mangelbeseitigung erledigt hat, steht einer Gebührenerhebung nicht im Wege (vgl. z. B. Urteil des Senats v. 19.05.2003 - a.a.O. - m. w. N.) .

  • VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733

    Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

    Mit Blick auf das Schutzgut der Verkehrssicherheit ist i.R. v. § 5 Abs. 1 FZV allein der Kenntnisstand der Zulassungsbehörde maßgeblich (vgl. zum Ganzen: VGH BW, U. v. 15.8.2006 - 10 S 2249/05 - NZV 2007, 51 - juris Rn. 19. f.; VG Augsburg, G. v. 22.11.2013 - Au 3 K 13.826 - juris Rn. 26 f.; U. v. 17.2.2012 - Au 3 K 11.1708 - juris Rn. 18-21; VG Ansbach, U. v. 30.5.2008 - AN 10 K 08.198 - juris Rn. 26; VG Berlin, U. v. 9.6.2015 - 1 K 203.13 - juris Rn. 31; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 5 FZV Rn. 2 a.E.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 8 A 1892/14

    Zulassung der Berufung durch Darlegung der Gründe innerhalb der Begründungsfrist

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2009 - 8 B 1012/09 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks, nicht veröffentlicht; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19. Mai 2003 - 10 S 619/03 -, juris Rn. 23, und vom 15. August 2006 - 10 S 2249/05 -, juris Rn. 21.
  • VG Augsburg, 17.02.2012 - Au 3 K 11.1708

    Mängelbeseitigung; fehlender Nachweis

    Denn nur so konnte diese ihrer Verpflichtung, auch und gerade im Interesse der anderen Verkehrsteilnehmer, für die Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, nachkommen (vgl. VGH BW vom 15.8.2006 NZV 2007, 51).
  • VG Aachen, 03.01.2012 - 2 K 703/11

    Zulässigkeit einer Gebührenerhebung bei Erledigung der ihr zugrunde liegenden

    Eine spätere Erledigung der Ordnungsverfügung schließt eine Gebührenerhebung nicht aus, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2009 - 8 B 1012/09 - VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19. Mai 2003 - 10 S 619/03 -, und vom 15. August 2006 - 10 S 2249/05, jeweils juris; VG Saarland, Urteil vom 18. Juni 2006 - 10 K 152/09 - und Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 113 Rz. 258.
  • VG Augsburg, 22.11.2013 - Au 3 K 13.826

    Hauptuntersuchung

    Insoweit war die Erfüllung der angeordneten Verpflichtung noch möglich (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 5 FZV, Rn. 3; VGH BW U.v.15.8.2006 - 10 S 2249/05 - GewArch 2006, 500).
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