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   VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09   

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https://dejure.org/2011,673
VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09 (https://dejure.org/2011,673)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.08.2011 - 9 S 989/09 (https://dejure.org/2011,673)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. August 2011 - 9 S 989/09 (https://dejure.org/2011,673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des gewerblichen Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PolG § 1; PolG § 3; FTG § 6 Abs. 1
    Verbot des gewerblichen Betriebs einer Automatenvideothek an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Werktägliche Betriebsamkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    DVD-Automat muss sonntags schließen

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 6 Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Baden-Württemberg)
    Automatenvideothek darf auch ohne Personal an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen

  • spiegel.de (Pressebericht, 25.08.2011)

    Am siebten Tage soll der Automat ruhen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen - Öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 123
  • DÖV 2011, 941
  • DÖV 2011, 941 DVBl 2012, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.04.1988 - 1 C 50.86

    Videothek - Art. 140 GG, Art. 139 WRV, Feiertagsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD"s in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).

    Der gewerbliche Betrieb einer Videothek ist eine werktägliche Tätigkeit und gehört nicht zu den Tätigkeiten, ohne deren Vornahme an Sonn- und Feiertagen ein an diesen Tagen bestehender Bedarf nicht oder nur unter unzumutbaren Erschwernissen befriedigt werden könnte (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).

    Art. 140 GG, Art. 139 WRV machen die Rechtmäßigkeit der zum Schutz der Sonntagsruhe getroffenen gesetzlichen Regelungen auch nicht davon abhängig, dass spontane Wünsche auf der Stelle befriedigt werden können, und muten dem betroffenen Publikum die mit dem gesetzlichen Schutz der Sonntage und Feiertage eintretenden Beschränkungen als verfassungsmäßige Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).

    Der durch die durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV verfassungsgesetzlich gewährleistete Schutz der Sonn- und Feiertage begrenzt das verfassungsgesetzlich gewährleistete Maß der Eigentumsnutzung und der beruflichen Betätigung (Art. 12, 14 GG) auf das mit der Zweckbestimmung des Sonntags noch vereinbare Maß (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.) .

    Denn die Beantwortung der Frage, ob die nach Vorstehendem für den Gewerbebetrieb des Antragstellers gewonnene Auslegung des § 6 Abs. 1 FTG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, hängt nicht davon ab, ob die vom Antragsteller vergleichsweise herangezogenen Automaten anders als Automatenvideotheken behandelt werden dürfen oder ebenso wie diese an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen außer Betrieb zu halten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).".

  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 317/86

    Verstoß gegen das Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durch den Betrieb von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).

    Art. 140 GG, Art. 139 WRV machen die Rechtmäßigkeit der zum Schutz der Sonntagsruhe getroffenen gesetzlichen Regelungen auch nicht davon abhängig, dass spontane Wünsche auf der Stelle befriedigt werden können, und muten dem betroffenen Publikum die mit dem gesetzlichen Schutz der Sonntage und Feiertage eintretenden Beschränkungen als verfassungsmäßige Beschränkungen grundrechtlicher Freiheiten zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, a.a.O.).

    Insbesondere gebietet es letztere nicht, dass Kunstwerke in Abweichung von der durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geschützten Feiertagsruhe jederzeit gewerblich vertrieben werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94, a.a.O. - m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 24 BV 06.324

    Öffnung von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Denn es reicht aus, dass die ohne weiteres erkennbaren Umstände - wie hier durch den Kundenverkehr - den Schluss nahelegen, dass Arbeit in Form von gewerblicher Tätigkeit ausgeführt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 07.07.1990 - 9 S 639/90 -, ESVGH 41, 52; Bayer. VGH, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 24.11.1993 - 8 UE 737/92 -, GewArch 1994, 160).

    Das Vorbringen des Antragstellers gibt dem Senat jedenfalls im vorläufigen Rechtschutzverfahren auch im Hinblick auf die neuere Rechtslage in anderen Bundesländern und die jüngste Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. auch zu ersterem Urteil vom 26.04.2007, a.a.O.) und anderer Gerichte keinen Anlass, von dieser Beurteilung abzurücken.

    Auch der Hinweis des Antragstellers auf andere Waren- oder Dienstleistungsautomaten, wie Geldautomaten, Zigarettenautomaten u.ä., die an Sonn- und Feiertagen betrieben werden dürften, rechtfertigt mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG keine andere Beurteilung (a.A. Bayer. VGH, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Zum anderen durften Zigarettenautomaten zuvor nicht deshalb unabhängig von den Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes bedient werden, weil der Gesetzgeber in ihnen keine Gefahr für die zu diesen Zeiten gebotene Ruhe und Distanz zur werktäglichen Geschäftigkeit gesehen hätte, sondern weil mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereits vom 21.02.1962 (- 1 BvR 198/57 -, BVerfGE 14, 19) die in der damaligen Fassung des § 7 Abs. 1 Ladenschlussgesetz (vom 28.11.1956, GBl. S. 875) vorgesehene Beschränkung der Nutzbarkeit von Warenautomaten an allen Tagen auf solche Automaten, die vom Inhaber einer Verkaufsstelle in räumlichem Zusammenhang mit dieser aufgestellt sind, wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden ist (s. BGBl. I, 1962, S. 166).

    Auch mit der Streichung der "Warenautomaten" aus der Liste der Verkaufsstellen in § 1 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Gesetz vom 15.03.2003 (BGBl. I S. 658) wurde die faktisch bereits 1962 erfolgte Nichtregelung (vgl. BVerfG, Urteil vom 21.02.1962 a.a.O. S. 25: "Durch den Wegfall dieser Einschränkung verliert freilich die Einbeziehung der Warenautomaten in das Ladenschlussgesetz weitgehend ihre Bedeutung") lediglich nachvollzogen.

  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Darüber hinaus ist eine an sich werktägliche Geschäftigkeit, einschließlich gewerblicher Tätigkeit, zulässig, sofern sie als "Arbeit für den Sonntag" gerade der Befriedigung sonn- oder feiertäglicher Bedürfnisse dient oder zur Wahrung von dem Sonn- und Feiertagsschutz gleichwertigen Rechtsgütern in Wahrnehmung gesetzgeberischer Regelungsmacht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes besonders zugelassen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1992 - 1 C 38/90 -, NVwZ 1993, 182, m.w.N.).

    Mit der Zulassung einer Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen darf nicht eine Kettenreaktion für vergleichbare Betätigungen ausgelöst werden, die die Sonn- und Feiertage ihrer Zweckbestimmung entleeren würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1992 - 1 C 38/90 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1995 - 1 B 241.94

    Videothek - Video-Kassetten - Gewerbliche Vermietung - Sonntagsschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD"s in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).

    Insbesondere gebietet es letztere nicht, dass Kunstwerke in Abweichung von der durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV geschützten Feiertagsruhe jederzeit gewerblich vertrieben werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94, a.a.O. - m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2008 - 9 S 2811/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Der gewerbliche Betrieb einer Automatenvideothek ist an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg verboten (Bestätigung und Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung, B. v. 09.07.2007 - 9 S 594/07 - GewArch 2007, 430, und vom 04.03.2008 - 9 S 2811/07 - , DÖV 2008, 518).

    In der Sache hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 04.03.2008 (9 S 2811/07, GewArch 2008, 253-255) zu den genannten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen ausführlich Stellung genommen.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung bestätigt und betont, das Verbot, an diesen Tagen Videotheken zu betreiben, sei geeignet und erforderlich, den Sonn- und Feiertagsschutz zu verwirklichen und belaste infolge seiner zeitlichen Beschränkung auf diese Tage den Betreiber einer solchen Einrichtung nicht unzumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.11.1986 - 1 BvR 317/86 -, GewArch 1988, 188; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, BVerfGE 111, 10).

    Es bleibt danach letztlich der gesellschaftspolitischen Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten, ob er auch im Rahmen des Sonn- und Feiertagschutzes trotz eines schon jetzt weiten Angebots an zulässigen Freizeitbeschäftigungen weitere Lockerungen vornehmen will und wie diese, etwa auch in zeitlicher Hinsicht, gestaltet werden sollen (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 09.06.2004 - 1 BvR 636/02 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 11.09.1998 - 1 B 88.98 -, GewArch 1999, 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 639/90

    Betrieb eines Bräunungsstudios an Sonn- und Feiertagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Denn es reicht aus, dass die ohne weiteres erkennbaren Umstände - wie hier durch den Kundenverkehr - den Schluss nahelegen, dass Arbeit in Form von gewerblicher Tätigkeit ausgeführt wird (vgl. Beschluss des Senats vom 07.07.1990 - 9 S 639/90 -, ESVGH 41, 52; Bayer. VGH, Urteil vom 26.04.2007 - 24 BV 06.324 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 24.11.1993 - 8 UE 737/92 -, GewArch 1994, 160).

    Dass hiernach dann auch die automatisierte gewerbliche Vermietung von Videokassetten und DVD"s in den zu diesem Zweck dem Publikumsverkehr geöffneten Geschäftsräumen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen eine öffentlich bemerkbare Arbeit ist, die als solche von dem Schutzbereich der Art. 140 GG, 139 WRV erfasst wird und die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, ist nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des beschließenden Gerichtshofs und zahlreicher anderer Oberverwaltungsgerichte zum Verbot, Videotheken unter Einsatz von Personal an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, nicht zweifelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.1985 - 1 B 116/85 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 34; Urteil vom 19.04.1988 - 1 C 50/86 -, BVerwGE 79, 236; Beschluss vom 16.05.1995 - 1 B 241/94 -, GewArch 1995, 373; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.1984 - 1 S 1072/84 -, GewArch 1985, 174; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 17.07.1990 - 9 S 639/90 -, a.a.O. und vom 17.07.1990 - 9 S 547/90 -, ESVGH 41, 49; Bayer. VGH, Urteil vom 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490 -, GewArch 1985, 309; Stollmann, Der Sonn- und Feiertagsschutz nach dem Grundgesetz, S. 20, 105 f., m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 05.11.2007 - 2 U 26/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Betrieb eines DVD-Verleih-Automaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.08.2011 - 9 S 989/09
    Auch wenn identisches Verhalten einerseits dessen - zwangsgeldbewehrte - Untersagung rechtfertigt, andererseits jedoch keinen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften darstellen soll (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 05.11.2007 - 2 U 26/07 -, NVwZ-RR 170, und OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2007 - 4 U 58/07 -, BeckRS 2008, 08343), so kann diese Differenz der Rechtsanschauung nicht an Art. 3 Abs. 1 GG gemessen werden.
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2007 - 4 U 58/07

    Wettbewerbsverstoß: Betrieb einer Automatenvideothek in Baden-Württemberg an

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • BVerwG, 11.09.1998 - 1 B 88.98

    Gewerberecht - Ladenschluß - Schutz von Sonn- und Feiertagen und europäisches

  • BVerfG, 15.12.2009 - 2 BvR 1978/09

    Zur Vereinbarkeit der Ersetzung von freier Heilfürsorge durch ein Wahlrecht

  • VG Würzburg, 16.03.2005 - W 6 K 04.157
  • VG Mainz, 25.03.2004 - 1 K 826/03

    Sonn- und Feiertagsschutz gilt fort - Autowaschanlage am Sonntag unzulässig

  • VGH Hessen, 24.11.1993 - 8 UE 737/92

    Unzulässigkeit des Betreibens eines Waschsalons an Sonn- und Feiertagen

  • BVerwG, 30.09.1985 - 1 B 116.85

    Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Grundsätzliche

  • VG Freiburg, 07.03.2007 - 5 K 311/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen unter Umständen zulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 547/90

    Lieferung von Speisen an Sonn- und Feiertagen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1984 - 1 S 1072/84

    Kein Videoverleih an Sonntagen und Feiertagen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007 - 9 S 594/07

    Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

  • VGH Bayern, 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490
  • VG Freiburg, 25.11.2011 - 4 K 2329/10

    Verwaltungsvollstreckung nach Erledigung des Verwaltungsakts - Zwangsgeld neben

    Auf die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, von der die Beteiligten allerdings nach mehreren Grundsatzentscheidungen zur Zulässigkeit von Betriebsverboten für Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen hier zu Recht ausgehen ( siehe hierzu u. a. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.08.2011 - 9 S 989/09 - , juris, m.w.N. ), kommt es für seine Vollstreckbarkeit grundsätzlich nicht an ( BVerwG, Urteil vom 25.09.2008, NVwZ 2009, 122, m.w.N.; App/Wettlaufer, Praxishandbuch Verwaltungsvollstreckungsrecht, 5. Aufl. 2011, § 7 RdNr. 32 m.w.N. ).
  • VG Oldenburg, 27.10.2016 - 12 A 138/16

    Autowaschanlage; Feiertagsschutz

    Sollte sich die Auffassung über Inhalt und Reichweite der Sonn- und Feiertagsruhe ändern, ist es Sache des hierzu berufenen Gesetzgebers, den Sonn- und Feiertagsschutz den aktuellen Umständen entsprechend neu zu gestalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - 1 B 88/98 - VGH Mannheim, Urteil vom 15. August 2011 - 9 S 989/09 -, DVBl. 2012, 123 (nur Leitsatz); VG Koblenz, Urteil vom 04. April 2011 - 3 K 1586/10.KO - VG Braunschweig, Urteil vom 24. März 2010 - 5 A 30/10 - alle juris).
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