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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 5 S 2071/89   

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https://dejure.org/1990,4150
VGH Baden-Württemberg, 15.11.1990 - 5 S 2071/89 (https://dejure.org/1990,4150)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.1990 - 5 S 2071/89 (https://dejure.org/1990,4150)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 1990 - 5 S 2071/89 (https://dejure.org/1990,4150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächen für Grenzgaragen (IBR 1991, 550)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 221
  • BauR 1991, 317
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Freiburg, 19.02.2007 - 1 K 2169/06

    Zulässige Grenzbebauung zur Verhinderung eines Schmutzwinkels

    Gebäude und Gebäudeteile, die nach § 6 Abs. 1 LBO an der Grundstücksgrenze zulässig sind, dürfen in einem geringeren Abstand als 2, 5 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden, solange kein Schmutzwinkel entsteht, der aufgrund seiner Unzugänglichkeit die Unterhaltung der Gebäude erschwert und auch zu hygienischen Bedenken - Eindringen von Feuchtigkeit, Unrat und Ungeziefer - Anlass geben kann (vgl. § 6 Abs. 2 LBO sowie ausführlicher: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1990 - 5 S 2071/89 - BauR 1991, 317; Sauter, LBO 3. Aufl. [Dezember 2004] § 6 Rnr. 32; Schlotterbeck/von Arnim/Hager LBO 5. Aufl. [2003], § 6 Rnr. 31).
  • OVG Saarland, 03.02.2000 - 2 Q 5/00

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage; Grenznahe Anordnung; Verstoß gegen

    Die Errichtung von "grenznahen" Garagen in dem Sinne, daß derartige Anlagen mit geringeren als den nach den allgemeinen Vorschriften vorgeschriebenen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück, aber nicht unmittelbar an der Nachbargrenze ausgeführt werden, findet in dieser Vorschrift keine Grundlage (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluß vom 15.07.1980, BRS 36 Nr. 137; OVG Lüneburg, Urteil vom 02.02.1987, BRS 47 Nr. 107; OVG Koblenz, Beschluß vom 29.09.1989, AS 22, 405, für das jeweilige Landesrecht; anderer Ansicht: VGH Mannheim, Urteil vom 15.11.1990, Baurecht 1991, 317).
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