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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 1 S 1607/93   

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https://dejure.org/1993,5913
VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 1 S 1607/93 (https://dejure.org/1993,5913)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.1993 - 1 S 1607/93 (https://dejure.org/1993,5913)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 1993 - 1 S 1607/93 (https://dejure.org/1993,5913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erneute Verleihung eines Nutzungsrechts an einem Wahlgrab - Ermessen der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 339
  • NVwZ-RR 1994, 340
  • VBlBW 1994, 91
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 1 S 1607/93
    Diese Eigenschaft eines "Benutzungsdestinatärs" unterscheidet den Kläger von sonstigen Benutzungsinteressenten, die eine ermessensfehlerfreie Entscheidung nicht beanspruchen können (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urt. v. 7.1.1972, BVerwGE 39, 235 (237) ff.).
  • BVerwG, 08.07.1960 - VII C 123.59

    Nachträgliche Befristung eines Nutzungsrechts an einer Sondergrabstelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 1 S 1607/93
    Diese besteht, wie der Vergleich mit der Regelform des Reihengrabs (§ 12 Abs. 1 BestG, § 11 FO) ergibt, neben der Größe, bevorzugten Lage und freien Auswahl der Grabstätte vor allem darin, daß eine die 25jährige Ruhezeit (§ 8 FO) übersteigende Nutzungsdauer eingeräumt wird, um die Bestattung mehrerer Familienangehöriger in derselben Grabstätte zu ermöglichen (siehe BVerwG, Urt. v. 8.7.1960, BVerwGE 11, 68; Urt. v. 8.3.1974, DÖV 1974, 390; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 6. Aufl., S. 175).
  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 1259/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Kalksteinbruchs;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1983 - 7 C 68.82 -, NVwZ 1985, 305 und vom 29. September 1993 - 7 C 13.93 -, NVwZ-RR 1994, 340; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Beschluss vom 13. Februar 1997 - 22 CS 96.919 -, juris; Jarass, BImSchG, 6. Auflage 2005, § 20 Rn. 34; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band I, BImSchG, Loseblatt, Stand März 1999, § 20 Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1993 - 7 C 13.93 -, NVwZ-RR 1994, 340.

  • VGH Hessen, 04.10.2005 - 8 TG 491/05

    Wahlgrabstätte; Beschränkung der Nutzungszeit auf die Dauer der Ruhefrist

    Dieser besteht nämlich im Vergleich zur Regelform des Reihengrabs neben der Größe, bevorzugten Lage und freien Auswahl der Grabstätte vor allem darin, durch eine die Ruhezeit des zuerst bestatteten Angehörigen wesentlich übersteigende Nutzungsdauer die Bestattung mehrerer Familienangehöriger in derselben Grabstätte für eine angemessene Zeit zu ermöglichen, so dass die Familiengrabstellen ihrer Bedeutung entkleidet werden, wenn ihre Benutzungsdauer auf die der Reihengräber, also auf die Ruhezeit herabgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1960 - VII C 123/59 - BVerwGE 11 S 68 ff. = DÖV 1960 S. 793 ff. und vom 8. März 1974 - VII C 73/72 - DÖV 1974 S. 390 f.= juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. November 1993 - 1 S 1607/93 - NVwZ-RR 1994 S. 340 = juris; Gaedke, DÖV 1985 S. 355 f.).

    Ein aktueller Flächenbedarf, der ihrem Rechtsanspruch auf Wiedererwerb des Nutzungsrechts aus Gründen der Sicherung des Anstaltszwecks einer weiterhin würdigen Totenbestattung entgegen gestanden haben könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. November 1993 a.a.O.), ist für Anfang 2004 weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.1994 - 8 K 3623/92

    Nachträgliche Befristung; Räumliche Beschränkung; Grabnutzungsrecht; Enteignung;

    Dieser Zweck würde grundsätzlich verfehlt, wenn die Antragsgegnerin bei einem aktuellen Flächenbedarf nicht sicherstellen könnte, daß sie auch in Zukunft über eine ausreichende Anzahl von freien Wahlgräbern verfügen kann (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1994, 339).
  • VG Gießen, 03.02.2005 - 8 G 223/05

    Beschränkung der Nutzungszeit von Wahlgräbern

    So ist es rechtlich zulässig, einen Anspruch auf Wiederbelegung einer Sondergrabstätte auszuschließen, wenn eine Gemeinde ansonsten einen aktuellen Flächenbedarf nicht befriedigen oder nicht sicherstellen könnte, dass sie auch in Zukunft über eine hinreichende Zahl von freien Wahlgräbern verfügt (vgl. VGH Bad.-Württ., U.v. 15.11.1993 - 1 S 1607/93 -, NVwZ-RR 1994, 339, 340).
  • VG Stuttgart, 15.01.2008 - 6 K 3723/07

    Grabnutzungsrecht kann nicht wegen persönlichem Fehlverhalten entzogen werden

    Denn soweit die Friedhofsordnung der Beklagten einen Anspruch auf Einräumung eines Nutzungsrechts ausschließt (§ 13 Ziffer 3, § 15 Ziffer 2), ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Bürger jedenfalls eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte geltend machen kann (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1993 - 1 S 1607/93 -, BWGZ 1994, Seite 651).
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