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   VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18   

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VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18 (https://dejure.org/2020,44422)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 7 S 110/18 (https://dejure.org/2020,44422)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 7 S 110/18 (https://dejure.org/2020,44422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DÖV 2021, 357 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    Denn die Zwangsmitgliedschaft in der TG darf von Verfassungs wegen nicht länger aufrechterhalten werden, als dies der Zweck, um dessentwillen sie angeordnet worden ist, rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.1988 - 5 C 38.84 - BVerwGE 80, 334 ff.), so dass die für das Erlöschen dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft (§ 16 Satz 2 FlurbG) erforderliche Schlussfeststellung (§ 149 Abs. 4 FlurbG) möglichst frühzeitig zu erfolgen hat.

    Dies alles gilt jedenfalls für die hier allenfalls anzuwendende regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) und die für Abgaben geltenden Regelungen der Festsetzungsverjährung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 -, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 116; Urt. v. 3.11.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    aa) Zwar schützt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerwG, Vorlagebeschl. v. 6.9.2018 - 9 C 5.17 -, BVerwGE 163, 58 ff.; BVerfG, Beschl. v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 ff.) das Interesse der Bürgerinnen und Bürger davor, dass ein Ausgleich für eine abzugeltende Vorteilslage unabhängig von einem Vertrauen des Vorteilsempfängers und ungeachtet der Fortwirkung des Vorteils zeitlich unbegrenzt festgesetzt werden kann.
  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 1.16

    Allgemeine Nebenbestimmungen; Auslegung von Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    Dies alles gilt jedenfalls für die hier allenfalls anzuwendende regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) und die für Abgaben geltenden Regelungen der Festsetzungsverjährung (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.2017 - 10 C 1.16 -, Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 116; Urt. v. 3.11.1988, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    Denn die Schlussfeststellung darf nur bei plankonformer Gestaltung, plankongruenter Ausführung und plangerechter Erledigung der gegenseitigen Ansprüche aus dem durch den Flurbereinigungsplan konkretisierten Rechtsverhältnis erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1975 - V C 44.75 - BVerwGE 49, 176 ff.).
  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    Maßgeblich ist eine Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.1.2020 - 2 B 38.19 - juris).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    Soweit das öffentliche Recht insoweit keine besondere Regelung trifft, ist anhand des Gesamtzusammenhangs der für den jeweiligen Anspruch geltenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage zu beurteilen, welche Verjährungsregelung als die sachnächste entsprechend heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 - 9 C 5.18 - BVerwGE 167, 128 ff.).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    Zwar kann die Zahlungsaufforderung nicht deshalb als Verwaltungsakt angesehen werden, weil sie eine Aufrechnungserklärung enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1982 - 3 C 6.82 - BVerwGE 66, 218 ff.).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.12.2020 - 7 S 110/18
    aa) Zwar schützt der verfassungsrechtliche Grundsatz der Rechtssicherheit in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerwG, Vorlagebeschl. v. 6.9.2018 - 9 C 5.17 -, BVerwGE 163, 58 ff.; BVerfG, Beschl. v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 ff.) das Interesse der Bürgerinnen und Bürger davor, dass ein Ausgleich für eine abzugeltende Vorteilslage unabhängig von einem Vertrauen des Vorteilsempfängers und ungeachtet der Fortwirkung des Vorteils zeitlich unbegrenzt festgesetzt werden kann.
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