Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,646
VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19 (https://dejure.org/2020,646)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 (https://dejure.org/2020,646)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - 11 S 3282/19 (https://dejure.org/2020,646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 25 EURL 95/2011, § 5 AufenthV, § 166 VwGO
    Prozesskostenhilfe für subsidiär Schutzberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EULRL 95/2011 Art. 25; AufenthV § 5
    Reiseausweis für Ausländer; subsidiär Schutzberechtigter; Zumutbarkeit der Passbeschaffung; Ermessen; hinreichende Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de

    EULRL 95/2011 Art. 25; AufenthV § 5
    Reiseausweis für Ausländer; subsidiär Schutzberechtigter; Zumutbarkeit der Passbeschaffung; Ermessen; hinreichende Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Beschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317).

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 14).

  • VG Köln, 04.12.2019 - 5 K 7317/18

    Unzumutbarkeit, subsidiär Schutzberechtigter, Syrer, Wehrdienstverweigerer,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Der Senat hat - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten im Beschwerdeverfahren - keinen Anlass, insoweit die Erfolgsaussichten abweichend von der Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht als jedenfalls offen zu beurteilen (zur Frage der Zumutbarkeit der Passbeschaffung für subsidiär Schutzberechtigte siehe Hess. VGH, Beschluss vom 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris; VG Köln, Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris).

    Wäre Art. 25 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie in diesem Sinne zu verstehen, wofür vieles spricht, müsste dies bei der Ausübung des der Beklagten zukommenden Ermessens berücksichtigt werden, um die unionsrechtskonforme Anwendung des § 5 Abs. 1 AufenthV sicherzustellen (siehe dazu auch VG Köln, Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 82 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2004 - 12 S 571/04

    Beschleunigung des Prozesskostenhilfeverfahrens und Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Dabei gilt für die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussichten ein grundsätzlich anderer Maßstab, als er für das Verfahren in der Sache selbst zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - 3 N 79.16

    Libanesisches Laissez-Passer als Passersatzpapier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Dies könnte sich mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) bereits daraus ergeben, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 in Ziffer 3.3.1.8 Satz 2 bestimmt: "Die Ausstellung soll im Allgemeinen nur versagt werden, wenn die Ausstellungsvoraussetzungen des § 5 AufenthV nicht erfüllt werden, wenn kein Ausstellungsgrund nach den §§ 6 und 7 gegeben ist oder wenn öffentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland der Ausstellung entgegenstehen" (vgl. dazu OVG B.-Bbg., Beschluss vom 25.02.2017 - OVG 3 N 79.16 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.12.2018 - 2 BvR 2257/17 -, juris Rn. 14).
  • VGH Hessen, 20.09.2019 - 3 D 2520/18

    Zumutbarkeit der Erlangung eines Reisepasses bei drohender staatlicher Verfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Der Senat hat - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten im Beschwerdeverfahren - keinen Anlass, insoweit die Erfolgsaussichten abweichend von der Einschätzung des Verwaltungsgerichts nicht als jedenfalls offen zu beurteilen (zur Frage der Zumutbarkeit der Passbeschaffung für subsidiär Schutzberechtigte siehe Hess. VGH, Beschluss vom 20.09.2019 - 3 D 2520/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris; VG Köln, Urteil vom 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2019 - 11 S 2292/18

    Prozesskostenhilfeverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Bewilligungsreife lag vor, nachdem die für den Prozesskostenhilfeantrag erforderlichen Unterlagen vollständig beim Verwaltungsgericht eingegangen waren und die Beklagte zum in der Klageschrift enthaltenen Antrag Stellung genommen hatte bzw. nehmen konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Beschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317).
  • VGH Bayern, 17.10.2018 - 19 ZB 15.428

    Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei subsidiärem Schutzstatus

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 2452/19

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Aufbausteuer; Diasporasteuer; Eritrea;

    Dies ergibt sich schließlich auch aus der allgemeinen Zielsetzung der Neufassung der Qualifikationsrichtlinie (vgl. deren Erwägungsgrund Nr. 39), wonach insbesondere Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, dieselben Rechte und Leistungen zu denselben Bedingungen gewährt werden sollen wie Flüchtlingen (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Beschl. v. 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 3-7; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 82 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbesch.

    Ob das Ermessen darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in Anbetracht der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 in Nr. 3.3.1.8 Satz 2 auf Null reduziert sein könnte (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 11), kann angesichts des Vorgesagten dahinstehen.

  • VG Hannover, 20.05.2020 - 12 A 5005/18

    Reiseausweis für eritreischen Staatsangehörigen; Zumutbarkeit der Beantragung

    Dies ergibt sich schließlich auch aus der allgemeinen Zielsetzung der Neufassung der Qualifikationsrichtlinie (vgl. deren Erwägungsgrund Nr. 39), wonach insbesondere Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, dieselben Rechte und Leistungen zu denselben Bedingungen gewährt werden sollen wie Flüchtlingen (vgl. zum Vorstehenden VGH BW, Beschl. v. 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 10.02.2016 - 19 ZB 14.2708 -, juris Rn. 3-7; VG Köln, Urt. v. 04.12.2019 - 5 K 7317/18 -, juris Rn. 82 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbesch.

    Ob das Ermessen darüber hinaus unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in Anbetracht der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 in Nr. 3.3.1.8 Satz 2 auf Null reduziert sein könnte (vgl. hierzu VGH BW, Beschl. v. 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 11), kann angesichts des Vorgesagten dahinstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 -, juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 - juris Rn. 3; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, juris Rn. 25), sodass Verzögerungen der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Antragstellers gehen können (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 -, juris Rn. 15).

    Bewilligungsreife lag vor, nachdem die Beklagte zum mit der Klageschrift verbundenen Prozesskostenhilfeantrag Stellung hatte nehmen können (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 4).

    Ein Anspruch des Klägers auf fehlerfreie Ermessensausübung, für dessen gerichtliche Durchsetzung Prozesskostenhilfe hätte bewilligt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 7 ff.), bestand aber auch nicht insoweit, als die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und die Ausstellung eines Reiseausweises im Ermessen der Beklagten stehen.

    Dem Vorbringen des Klägers waren weder die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Fallgestaltung der §§ 5 ff. AufenthV (Reiseausweis für Ausländer; dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris) noch diejenigen der Fälle des Art. 28 StlÜbk (Reiseausweis für Staatenlose; dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 -, juris) zu entnehmen.

  • VG Karlsruhe, 20.10.2021 - 4 K 4266/20

    Eritreer; subsidiäre Schutzberechtigung; Zumutbarkeit der Beschaffung eines

    Auslegung und Anwendung dieses Begriffs unterliegen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.10.2018 - 19 ZB 15.428 -, juris Rn. 9).

    Da im Fall des Klägers keine entgegenstehenden zwingenden Gründe der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ersichtlich sind und er - wie vorstehend dargelegt - auf zumutbare Weise keinen nationalen Pass erhalten kann, wird ihm nach Art. 25 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie ein Anspruch auf Ausstellung eines Reisedokuments ohne weitere tatbestandliche Voraussetzungen eingeräumt (dazu tendierend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2020, a.a.O., Rn. 12).

  • VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20

    Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit

    Für einen Erfolg dieses Antrags genügt hinsichtlich der erforderlichen Erfolgsaussichten, dass der Prozessausgang im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife offen ist (siehe im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 3).

    Bewilligungsreife liegt vor, wenn die für den Prozesskostenhilfeantrag erforderlichen Unterlagen vollständig beim Verwaltungsgericht eingegangen sind und die Gegnerseite zum Prozesskostenhilfeantrag Stellung nehmen konnte (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 - juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 - juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 - juris Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 - juris Rn. 25), sodass Verzögerungen der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Antragstellers gehen können (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2020 - 11 S 1325/19

    Pflicht zur Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Beschaffung eines

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 -, juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 -, juris Rn. 3; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 11 S 716/20

    Ermittlungen des Verwaltungsgerichts zur allgemeinen behördlichen

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist regelmäßig auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 - juris Rn. 3, vom 27.08.2019 - 11 S 1879/19 - juris Rn. 3 und vom 23.04.2019 - 11 S 2292/18 - juris Rn. 3; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17 - juris Rn. 25), sodass Verzögerungen der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Antragstellers gehen können (BVerfG, Beschluss vom 26.09.2020 - 2 BvR 1942/18 - juris Rn. 15).
  • VG Aachen, 10.06.2020 - 4 K 2580/18

    Eritrea; Reiseausweis; Nationaldienst

    Art. 25 Qualifikationsrichtlinie gebietet die Ausstellung von Reiseausweisen, vgl. VG Köln, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 5 K 7317/18 - juris, Rn. 81 ff.; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 26. Januar 2015 - W 7 K 14.1220 - juris, Rn. 28; in diesem Sinne auch: VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Januar 2020 - 11 S 3282/19 - juris, Rn. 12; VGH München, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 19 ZB 14.2708 - juris, Rn. 7.
  • VG Braunschweig, 26.10.2023 - 4 A 238/20

    Ehegattennachzug; Eritrea; Familiennachzug; Reiseausweis; Reueerklärung;

    Dies ergibt sich hier mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) bereits daraus, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum Aufenthaltsgesetz vom 26. Oktober 2009 in Ziffer 3.3.1.8 Satz 2 bestimmt: "Die Ausstellung soll im Allgemeinen nur versagt werden, wenn die Ausstellungsvoraussetzungen des § 5 AufenthV nicht erfüllt werden, wenn kein Ausstellungsgrund nach den §§ 6 und 7 gegeben ist oder wenn öffentliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland der Ausstellung entgegenstehen" (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2020 - 11 S 3282/19 -, juris Rn. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.01.2017 - OVG 3 N 79.16 -, juris Rn. 3; a. A. VG Dresden Urteil vom 12.03.2015 - 3 K 687/13 , juris Rn. 37; VG Augsburg, Urteil vom 9. Oktober 2012 - Au 1 K 12.872 -, juris Rn. 23).
  • VG Aachen, 18.06.2021 - 5 K 784/21

    Neue Sachlage; Neue Rechtslage; Neue Elemente oder Erkenntnisse; Ableitungskette;

  • VG München, 11.08.2022 - M 27 K 18.5050

    Zumutbare Anstrengungen zur Erlangung eines Identitätsnachweises im Herkunftsland

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht