Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.03.1992 - 3 S 339/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Reduzierung der Abstandsfläche - Grenzbebauung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Müssen seitliche Abstandsflächen eingehalten werden, wenn der Bebauungsplan auch Bauen ohne Grenzabstand zuläßt? (IBR 1992, 329)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.10.1991 - 8 K 1176/91
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.1992 - 3 S 339/92
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 16.01.1992 - 3 S 2376/91
Bedeutung von Abstandsflächen und Immissionen für den nachbarlichen Wohnfrieden
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.1992 - 3 S 339/92
Zweck des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO ist es, an Nachbargrenzen grundsätzlich eine nur einseitige Grenzbebauung zu vermeiden, um jeweils beiden Nachbarn ausreichend Belichtung, Besonnung, Belüftung und ein Mindestmaß an nachbarlichem Wohnfrieden zu gewährleisten sowie Brandschutzbelangen durch Gebäudemindestabstände Rechnung zu tragen (vgl. zu letzterem auch § 6 Abs. 2 - 4 LBOAVO; zu den Schutzgütern des § 6 LBO vgl. zuletzt etwa Beschluß des Senats vom 16.1.1992 - 3 S 2376/91 -).Wie § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO läßt auch § 7 Abs. 4 LBO eine Reduzierung der Abstandsflächen "auf Null" zu, wenn dies durch die Ausnahmevoraussetzungen gedeckt ist (vgl. dazu auch Beschluß des Senats v. 16.1.1992 - 3 S 2376/91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.1984 - 3 S 2571/84
Grenzbebauung im zusammenhängend bebauten Ortsteil
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.1992 - 3 S 339/92
Die Beigeladenen hätten daher auch hier die Wahl, ob sie ihr Haus auf die östliche Grundstücksgrenze stellen oder ob sie eine seitliche Abstandsfläche einhalten wollten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil v. 7.11.1984 - 3 S 2571/84 - Sauter aaO. RdNrn. 29 b, c). - BVerwG, 06.01.1970 - IV B 57.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Einhaltung der gesetzlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.1992 - 3 S 339/92
Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 Satz 2 LBO kann ein planungsrechtlich zulässiger Grenzbau daher durchaus bauordnungsrechtlich unzulässig sein (vgl. BVerwG, Urteil v. 6.1.1970 DVBl. 1970, 830).
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1993 - 3 S 1670/93
"Anbau" iS des BauO BW § 6 Abs 1 S 2 Nr 2
Einer Ausnahme nach § 7 Abs. 4 LBO steht entgegen, daß der maßgebliche Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, die nur bei geringeren Tiefen der Abstandsflächen oder bei Verzicht auf Abstandsflächen ausgeschöpft werden können (zu diesen Voraussetzungen vgl. Beschl. d. Senats vom 16.3.1992 - 3 S 339/92 -). - VGH Baden-Württemberg, 23.09.1994 - 3 S 1784/93
Nachbarschutz bei Erteilung einer Ausnahme, durch die der nachbarschützende Teil …
Das Regierungspräsidium ist zu Recht davon ausgegangen, daß besondere örtliche Verhältnisse im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 LBO vorliegen, die die Zulassung einer geringeren Tiefe der Abstandsfläche, und sogar eine Reduzierung bis auf Null (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 16.1.1992 - 3 S 2376/91 - und vom 16.3.1992 - 3 S 339/92 -) rechtfertigen.