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   VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21   

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VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21 (https://dejure.org/2021,5334)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2021 - 1 S 751/21 (https://dejure.org/2021,5334)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2021 - 1 S 751/21 (https://dejure.org/2021,5334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Verordnung: Quarantänepflicht für die "Kontaktperson der Kontaktperson" eines mit einer Virusvariante Infizierten außer Vollzug gesetzt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kontaktperson der Kontaktperson

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Quarantänepflicht für die "Kontaktperson der Kontaktperson" eines Infizierten ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2021 - 1 S 4180/20

    Corona-Krise; Absonderung von Erkrankten; Quarantäne; Baden-Württemberg;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    "Ansteckungsverdächtiger" ist schließlich eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein (vgl. dazu bereits Senat, Beschl. v. 15.01.2021 - 1 S 4180/20 - juris, zur CoronaVO Absonderung in der alten Fassung vom 10.01.2021).

    Denn der Verordnungsgeber knüpft nicht daran an, dass die Person tatsächlich an einer übertragbaren Krankheit - hier an der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Krankheit COVID-19 (vgl. zur Einordnung derselben als übertragbare Krankheit nur Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.) - leidet.

    Erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris; Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.).

    Das Beispiel zeigt, dass es sachgerecht ist, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2012, a.a.O., m.w.N.; Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.).

    Wohl aber hat er seine Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden können, auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 05.06.2020 - 13 MN 195/20 - juris; ThürOVG, Beschl. v. 15.06.2020 - 3 EN 375/20 -, juris).

    Gemessen an diesen Voraussetzungen dürfte zwar für den in § 1 Nr. 4 bis 6 CoronaVO Absonderung erfassten Personenkreis ("Haushaltsangehörige Personen", also Person, die mit der positiv getesteten Person in einer faktischen Wohngemeinschaft zusammenleben, "Kontaktpersonen der Kategorie I" sowie "Kontaktpersonen der Kategorie Cluster-Schüler") ein hinreichender Ansteckungsverdacht anzunehmen sein (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.).

    bb) Die Regelung in § 4a Satz 1 und 2 CoronaVO Absonderung wird sich unabhängig davon in einem Hauptsacheverfahren nach § 47 Abs. 1 VwGO voraussichtlich als verfassungswidriger, weil unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte der Antragsteller - voraussichtlich jeweils in das die körperliche Bewegungsfreiheit schützende Grundrecht auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O) und jedenfalls in das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit - erweisen.

    Durch die Verpflichtung zur Absonderung kann die Weiterverbreitung einer Infektion des hoch ansteckenden Coronavirus in der Bevölkerung verhindert werden (vgl. eingehend dazu, auch zur Frage der Eignung der Absonderungsdauer, Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.).

    Bei einer schnellen und umfassenden Fallisolierung wird die Gefahr weiterer Infektionen am besten ausgeschlossen (vgl. insoweit Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.).

    Ein negativer Test nach fünf Tagen Absonderung schließt damit nicht in allen Fällen eine Infektion aus (vgl. auch insoweit Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.).

    Solche Eingriffe können beim derzeitigen Stand des Pandemiegeschehens nach wie vor gerechtfertigt sein, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die betroffenen Personen zum Infektionsgeschehen beitragen können (vgl. insoweit Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O., zu dem von § 1 Nr. 4 bis 6 CoronaVO Absonderung erfassten Personenkreis).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2020 - 1 S 3737/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende; Baden-Württemberg;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Der Senat hat zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne entschieden, dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, die Pflicht zur Absonderung - wie dort geschehen - an die Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet anzuknüpfen, weil die Einreise aus anderen Ländern mit einem erheblichen Infektionsgeschehen eine bedeutende Gefahrenquelle für die Weiterverbreitung des Coronavirus in Deutschland darstellt (vgl. Senat, Beschl. v. 03.12.2020 - 1 S 3737/20 - NVwZ 2021, 86).

    Für den Verordnungsgeber - und die in seinem Bereich tätigen Behörden - ist insbesondere nicht in jedem Einzelfall - bezogen auf jedes Land außerhalb der Bundesrepublik - nachprüfbar, welchen Infektionsrisiken Einreisende ausgesetzt waren (vgl. Senat, Beschl. v. 03.12.2020, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 15.06.2020 - 3 EN 375/20

    Corona-Pandemie: Quarantäne nach Einreise aus einem außereuropäischen Land

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Wohl aber hat er seine Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden können, auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 05.06.2020 - 13 MN 195/20 - juris; ThürOVG, Beschl. v. 15.06.2020 - 3 EN 375/20 -, juris).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Ein Gesetz ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei dem Gesetzgeber insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 - juris Rn. 54 ff., und v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - juris Rn. 122, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. Senat, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2020 - 1 S 1651/20

    Kern der Versammlungsfreiheit; versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Das gemäß § 4 IfSG unter anderem zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen und dahingehender Analysen und Forschungen berufene RKI (vgl. dazu bereits Senat, Beschl. v. 30.05.2020 - 1 S 1651/20 - juris und v. 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris) geht aktuell offenkundig nicht davon aus, dass allein die Haushaltszugehörigkeit einen solchen Schluss rechtfertigt.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Wohl aber hat er seine Regelungen, die nur "unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind", erlassen werden können, auf konkret nachvollziehbare und belastbare tatsächliche Grundlagen zu stützen (Senat, Beschl. v. 15.01.2021, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 05.06.2020 - 13 MN 195/20 - juris; ThürOVG, Beschl. v. 15.06.2020 - 3 EN 375/20 -, juris).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Der Verordnungsgeber handelt hier in Erfüllung der ihn gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich treffenden Schutzpflicht (vgl. zu Letzterem BVerfG, Beschl. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Ein Gesetz ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei dem Gesetzgeber insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 - juris Rn. 54 ff., und v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 - juris Rn. 122, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20

    Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - 1 S 751/21
    Das gemäß § 4 IfSG unter anderem zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen und dahingehender Analysen und Forschungen berufene RKI (vgl. dazu bereits Senat, Beschl. v. 30.05.2020 - 1 S 1651/20 - juris und v. 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris) geht aktuell offenkundig nicht davon aus, dass allein die Haushaltszugehörigkeit einen solchen Schluss rechtfertigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2020 - 13 B 1376/20

    Corona: Erfolgreicher Eilantrag gegen Absonderungsverfügung (im Haushalt lebende

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2021 - 1 S 3952/20

    Zu den Anforderungen an einen vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutz auf dem

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2014 - 1 S 1458/12

    Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer

  • VG Cottbus, 18.02.2021 - 8 L 70/21

    Keine Quarantäne für die Familienmitglieder einer Kontaktperson

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