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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13   

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VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13 (https://dejure.org/2015,13147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2015 - 10 S 96/13 (https://dejure.org/2015,13147)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 (https://dejure.org/2015,13147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auswahl mehrerer um einen bestimmten Versorgungsbedarf konkurrierender Krankenhäuser durch die Planungsbehörde

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 VwGO, § 2 Nr 1 KHG, § 5 Abs 1 Nr 7 KHG, § 8 KHG
    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage; Beurteilungszeitpunkt für Aufnahme in in Krankenhausplan; Anforderungen an die Aufnahmeentscheidung; Prognostizierung des Bedarfs; Vorgehen bei einem Überangebot an geeigneten Krankenhäusern; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Auswahl mehrerer um einen bestimmten Versorgungsbedarf konkurrierender Krankenhäuser durch die Planungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 757 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 17.10

    Krankenhausfinanzierung; Krankenhausplan; Versorgungsplanung; innerdienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Das Begehren, in den Krankenhausplan aufgenommen zu werden, bezieht sich nicht auf einen bestimmten Krankenhausplan; deshalb erledigt es sich auch nicht, wenn der bisherige Krankenhausplan durch einen neuen abgelöst wird (BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - BVerwGE 139, 309).

    Dieser Plan hat nicht die Rechtsqualität eines allgemein verbindlichen Rechtssatzes, sondern lediglich einer innerdienstlichen Weisung (ständ. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - a.a.O.; sowie vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 m.w.N.).

    Je detaillierter und zugleich je aktueller der Plan ist, desto dichter ist seine steuernde Wirkung; bei gröberen oder veralteten Plänen ist diese Wirkung geringer, bei fehlender oder fehlerhafter Planung fehlt sie ganz (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - a.a.O.).

    Bestätigt wird diese Sichtweise durch das an das Berufungsgericht zurückverweisende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2011 (3 C 17.10 - a.a.O.), in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass sich das Begehren auf Aufnahme in den Krankenhausplan nicht auf einen bestimmten Krankenhausplan bezieht und es sich demgemäß auch nicht erledigt, wenn der bisherige Plan durch einen neuen abgelöst wird (Urteilsabdruck Rn. 11).

    Im Rahmen der erforderlichen Einzelfallprüfung ist vor allem der Frage nachzugehen, inwieweit dieser Grundsatz gerade auch in der betroffenen Planungsregion verwirklicht ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Dieser vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung (Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209; vgl. auch Kammerbeschluss 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977) hat sich der erkennende Gerichtshof angeschlossen (Urteile vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - NVwZ-RR 2002, 847; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - MedR 2014, 39).

    Diese planerische Gestaltung und Steuerung steht ihr erst im Rahmen der zweiten Entscheidungsstufe zu, wenn dem festgestellten Bedarf ein Überangebot an bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern gegenübersteht und im Wege der Auswahl zu entscheiden ist, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf zu decken ist (vgl. näher VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - a.a.O.).

    Auch die sogenannte Burton-Hill-Formel stellt eine wissenschaftlich anerkannte Methode für die Bedarfsanalyse dar, wobei die Zulässigkeit anderer Verfahren freilich nicht ausgeschlossen ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - a.a.O.).

    Erweist sich eine Prognose hiernach als fehlerhaft oder fehlt eine gebotene Prognose völlig und ist deshalb dem Gericht eine abschließende Entscheidung über die Verpflichtungsklage nicht möglich, so muss es die Behörde in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO verpflichten, über den Antrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung (sog. Auswahlentscheidungsanspruch auf der zweiten Entscheidungsstufe, vgl. BVerwG, Urteile vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 - a.a.O.; sowie vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38).

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der hier vorliegenden, auf Aufnahme in den Krankenhausplan gerichteten Verpflichtungsklage kommt es vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz an (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - a.a.O.; vom 16.01.1986 - 3 C 37.83 - a.a.O.; sowie hinsichtlich der behördlichen Neubescheidungsverpflichtung Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.; anderer Ansicht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 - juris; sowie Würtenberger/Altschwager, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 8 KHG Rn. 66).

    Die Bedarfsanalyse als solche ist mithin kein Planungsinstrument (BVerwG, Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 31.05.2000 - 3 B 53.99 - Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

    Eine Prognose zu erstellen, steht der Behörde zu; das Gericht hat sich auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Behörde dabei von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen ist und ob sie sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - a.a.O.).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Dieser vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung (Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209; vgl. auch Kammerbeschluss 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977) hat sich der erkennende Gerichtshof angeschlossen (Urteile vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - NVwZ-RR 2002, 847; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - MedR 2014, 39).

    Weitergehende Anforderungen an die Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses sind weder geeignet noch erforderlich; sie würden - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Ermittlung des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs an Krankenhausleistungen Bedarfskriterien erfordert, in die planerische Elemente einfließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - a.a.O.).

    Bei der Kostengünstigkeit eines Krankenhauses handelt es sich um ein reines Vergleichsmerkmal, das dann Bedeutung gewinnt, wenn mehrere bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenhäuser einer Auswahlentscheidung zu unterziehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Denn es würde dem Gebot effektiven Rechtsschutzes widersprechen, einem Krankenhaus wegen der Nichtaufnahme in die - aufgrund der Dauer des Verfahrens - inzwischen obsoleten Planfassung Rechtsschutz sowohl mittels Verpflichtungs- bzw. Neubescheidungsklage als auch mittels Fortsetzungsfeststellungsklage zu verweigern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 3 C 37.83 -NJW 1986, 1561).

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der hier vorliegenden, auf Aufnahme in den Krankenhausplan gerichteten Verpflichtungsklage kommt es vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz an (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - a.a.O.; vom 16.01.1986 - 3 C 37.83 - a.a.O.; sowie hinsichtlich der behördlichen Neubescheidungsverpflichtung Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.; anderer Ansicht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 - juris; sowie Würtenberger/Altschwager, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 8 KHG Rn. 66).

    Darüber hinaus kommt es für die Leistungsfähigkeit auch noch darauf an, ob das Krankenhaus die nach medizinischen Erkenntnissen erforderliche weitere personelle sowie räumliche und medizinisch-technische Ausstattung besitzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.01.1986 - 3 C 37.83 - a.a.O.; sowie vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 - NJW 1987, 2318).

    Dabei ist insbesondere die erforderliche Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses abhängig von der Art der Versorgung, der das Krankenhaus dienen soll, in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.02.2007 - 3 B 77.06 - juris; sowie Urteil vom 16.01.1986 - 3 C 37.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Dieser Plan hat nicht die Rechtsqualität eines allgemein verbindlichen Rechtssatzes, sondern lediglich einer innerdienstlichen Weisung (ständ. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 14.04.2011 - 3 C 17.10 - a.a.O.; sowie vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 m.w.N.).

    Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen der hier vorliegenden, auf Aufnahme in den Krankenhausplan gerichteten Verpflichtungsklage kommt es vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz an (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - a.a.O.; vom 16.01.1986 - 3 C 37.83 - a.a.O.; sowie hinsichtlich der behördlichen Neubescheidungsverpflichtung Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - a.a.O.; anderer Ansicht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2010 - 13 A 2071/09 - juris; sowie Würtenberger/Altschwager, in: Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014, § 8 KHG Rn. 66).

    Nach dem oben Ausgeführten besitzt ein sich um Aufnahme bewerbendes Krankenhaus einen Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung, wenn es mit anderen Krankenhäusern um einen festgestellten Bedarf konkurriert; dieses Normverständnis von § 8 Abs. 2 KHG ist durch die Grundrechte des Krankenhausträgers aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG zwingend (BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Vielmehr können auch für die vergangenen Zeiträume noch Ansprüche auf Bewilligung einer öffentlichen Krankenhausförderung oder Ersatzansprüche wegen unterbliebener Bewilligung der öffentlichen Förderung bestehen, die nur bei rückwirkender Aufnahme in den Plan geltend gemacht werden können (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 -BVerwGE 62, 86).

    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung (sog. Auswahlentscheidungsanspruch auf der zweiten Entscheidungsstufe, vgl. BVerwG, Urteile vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 - a.a.O.; sowie vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38).

    Während für die Leistungsfähigkeit eines Allgemeinkrankenhauses auch die Zahl, der Umfang und die Bedeutung der Fachabteilungen der verschiedenen Fachrichtungen von Bedeutung sein werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.03.1981 - 3 C 134.79 - a.a.O.), kann dieser Gesichtspunkt bei einem Fachkrankenhaus keine Rolle spielen.

  • VG Greifswald, 17.04.2014 - 3 A 34/13

    Zum Anspruch eines Krankenhauses um Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Ohne eine räumliche Abgrenzung der Versorgungsgebiete kann nicht bestimmt werden, ob bereits auf der ersten Entscheidungsstufe ein unbedingter Anspruch auf Zulassung besteht sowie ob und gegebenenfalls mit welchen anderen Trägern das betroffene Krankenhaus in einer Auswahlentscheidung konkurriert (vgl. hierzu VG Greifswald, Urteil vom 17.04.2014 - 3 A 34/13 - KHE 2014, 18).

    Sollten die behördlichen Ermittlungen zudem ergeben, dass die Klägerin im maßgeblichen Versorgungsbereich noch mit weiteren Krankenhäusern in einem Konkurrenzverhältnis steht, hätte der Beklagte zudem eine umfassendere Auswahlentscheidung zu treffen, die vom Gericht ebenfalls nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 17.04.2014 - 3 A 34/13 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2012 - 9 S 2770/10

    Aufnahme eines bloß im Entwurfsstadium existierenden Krankenhauses in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Je mehr es "nur" als Konzept vorhanden ist, also sich noch nicht im laufenden Betrieb befindet, desto größer ist die ihm obliegende Nachweislast (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.2012 - 9 S 2770/10 - MedR 2013, 800; sowie Beschluss vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160).

    In dieser Weise kann die gesetzlich geforderte Entscheidung über die Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses nicht getroffen werden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.2012 - 9 S 2770/10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2013 - 9 S 1968/11

    Aufnahme einer psychotherapeutischen Fachklinik in den Krankenhausplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13
    Dieser vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung (Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - BVerfGE 82, 209; vgl. auch Kammerbeschluss 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08 - NVwZ 2009, 977) hat sich der erkennende Gerichtshof angeschlossen (Urteile vom 16.04.2002 - 9 S 1586/01 - NVwZ-RR 2002, 847; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - MedR 2014, 39).

    Im Übrigen ist selbst die Zulässigkeit des Begehrens, die Umwandlung von Betten, die vom Versorgungsauftrag gemäß § 111 SGB V erfasst sind, in Betten für die Akutversorgung zu erreichen, nicht zweifelhaft (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 23.04.1999 - 9 S 2529/97 - MedR 2000, 139; sowie vom 12.02.2013 - 9 S 1968/11 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 820/11

    Aufnahme von 50 Betten zur akut-stationären psychosomatischen und

  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

  • BVerwG, 12.02.2007 - 3 B 77.06

    Rechtmäßigkeit der Absprechung der Wirtschaftlichkeit eines Krankenhauses;

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 125/08

    Gesonderte Ermittlung und Deckung des Bettenbedarfs für die Fachrichtungen

  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung

  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 10466.81

    Anwendbarkeit der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen im Verwaltungsprozess bei

  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Alkoholsüchtiger - Kurkrankenhaus - Sonderkrankenhaus - Krankenhausausstattung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 13 A 2071/09

    Rechtlicher Charakter der Ausweisung von Schlaganfallstationen (Stroke Units) im

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

  • BGH, 18.11.2010 - III ZR 239/09

    Zulassung als Träger einer Rehabilitationseinrichtung für Neurologiepatienten der

  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06

    Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den

  • BVerwG, 04.08.1993 - 11 C 15.92

    Nichtschülerprüfung - § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BAföG; § 68 ff VwGO,

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

  • BVerwG, 27.04.2005 - 5 B 107.04

    Keine Zulassung zur Revision - Keine Anspruch auf Weiterbewilligung einer

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 56.11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2015 - 10 S 96/13 - MedR 2016, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2015 - 10 S 2004/15

    Krankenhaus; Rechtsschutzinteresse bei Verfahren wegen Aufnahme in einen

    Dabei kommt es nicht auf den den Antrag ablehnenden Bescheid, sondern vielmehr auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz an (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 16.04.2015 - 10 S 96/13 - DÖV 2015, 757).

    1.1.2 Schließlich kann das allgemeine Rechtsschutzinteresse nicht mit der Erwägung der Beigeladenen verneint werden, die Antragstellerin habe mit dem Senatsurteil vom 16.04.2015 (- 10 S 96/13 - a.a.O.) bereits einen Bescheidungsanspruch zuerkannt bekommen und deshalb ihr Rechtsschutzziel vollständig erreicht.

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16.04.2015 (- 10 S 96/13 - a.a.O. juris Rn 52) festgestellt, dass bei der im an die Antragstellerin gerichteten Ablehnungsbescheid vom 29.08.2014 auf der zweiten Stufe getroffenen Auswahlentscheidung lediglich vier weitere, im Umkreis von 60 Kilometern gelegene Kliniken als konkurrierende Einrichtungen in den Blick genommen worden seien und hat diese Vorgehensweise des Regierungspräsidiums als inkongruent mit der vorgenommenen landesweiten Bedarfsermittlung bezeichnet.

    Vor diesem Hintergrund vermochte der Senat in seinem Urteil vom 16.04.2015 (- 10 S 96/13 - a.a.O. juris Rn. 52) nicht von einem landesweiten Einzugsbereich im Fachgebiet der neurologischen Frührehabilitation auszugehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Die hiergegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13.07.2011 (4 K 2342/09) abgewiesen; die Berufung gegen dieses Urteil ist bei dem Senat unter dem Az. 10 S 96/13 anhängig.

    Zur Begründung machte sie - mit der gleichen Argumentation wie im Verfahren 10 S 96/13 - geltend, dass sie einen Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan mit 20 Planbetten habe, da der Bedarf an Versorgung in der Frührehabilitation Phase B größer als das Angebot und sie zur Bedarfsdeckung geeignet sei.

    Die Klägerin hat diesen Ablehnungsbescheid im Wege der Klageänderung in das auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan gerichtete Berufungsverfahren Az. 10 S 96/13 einbezogen.

    In Anbetracht der einer Drittanfechtungsklage nur zukommenden Hilfsfunktion für die Durchsetzung des eigentlichen Rechtsschutzziels der Klägerin erscheint es billigem Ermessen entsprechend, ein Viertel des im Verpflichtungsrechtsstreit 10 S 96/13 angenommenen Streitwerts festzusetzen.

  • VG Greifswald, 18.01.2024 - 3 A 190/23

    Anforderungen an die Konkretisierung der Leistungsfähigkeit eines geplanten

    Da sich Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser in ihrer Zielsetzung darin decken, dass sie auf die Behandlung von Krankheiten gerichtet sind, ist eine Unterscheidung im Wesentlichen nur nach der Art der Erkrankung und den Behandlungsmethoden zu treffen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 40, juris).

    Hierbei ist die pflegerische Betreuung des Patienten der ärztlichen Behandlung eher gleichwertig nebengeordnet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 40, juris).

    Darüber hinaus müssen Krankenhäuser über ausreichende diagnostische Möglichkeiten verfügen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 40, juris).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 6.20

    Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung

    Erforderlich ist ein hinreichend konkretisiertes und plausibles Finanzierungskonzept (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Urteile vom 5. Dezember 2012 - 9 S 2770/10 - MedR 2013, 800 = juris Rn. 26 und vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 - MedR 2016, 453 = juris Rn. 38).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 11.16

    Fachgebiet Psychosomatik; Klageänderung; Spruchreifmachung; Thüringer

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich das Tatsachengericht wegen der tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Nachprüfung dieser prognostischen Feststellungen und Schätzungen im Allgemeinen auf die Prüfung zu beschränken hat, ob die Behörde von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen ist und ob sie sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient hat (BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - 3 C 41.84 - a.a.O. S. 74 f. m.w.N.; z.B. OVG Bautzen, Urteil vom 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 [ECLI:DE:OVGSN:2013:0514.5A820.11.0A] - juris Rn. 49; VGH Mannheim, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 [ECLI:DE:VGHBW:2015:0416.10S96.13.0A] - MedR 2016, 453 = juris Rn. 54; OVG Münster, Urteil vom 19. August 2015 - 13 A 1725/14 - juris Rn. 98 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 13 LB 354/18

    Auswahlentscheidung; Bedarfsermittlung; Berufung; Fachrichtung; Gebiet

    - 10 S 96/13 -, juris Rn. 28).

    - L 1 KR 199/11 -, juris Rn. 50; bejahend, allerdings ohne auf die unterschiedliche Abgrenzung einerseits in § 39 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 SGB V und andererseits im Phasenmodell der BAR einzugehen: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.4.2015 - 10 S 96/13 -, juris Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1725/14

    Ausweisung von zusätzlichen Betten und Plätzen für die Fachabteilung

    OVG, Urteil vom 15. April 2015 - 13 LB 91/14 -, juris, Rn. 36, sowie Beschluss vom 2. Juli 2015 - 13 LA 10/15 -, juris, Rn. 5; OVG Saarland, Beschluss vom 12. Dezember 2014 - 1 A 287/14 -, juris, Rn. 29; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, juris, Rn. 36, und vom 12. Februar 2013 - 9 S 1968/11 -, juris, Rn. 36; Stollmann/ Hermanns, DVBl. 2007, 475 (481).

    - Württ., Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, juris, Rn. 26; VG Greifswald, Urteil vom 17. April 2014 - 3 A 34/13 -, juris, Rn. 26, Eine solche dürfte auch nur dann in Betracht kommen, wenn die Klägerin hieran ein schützwürdiges Interesses darlegen könnte und festzustellen wäre, dass ein zusätzlicher - von der Klägerin zu deckender - Bedarf vorgelegen hätte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 13 A 1105/16

    Aufnahme einer Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik in den Krankenhausplan

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - 3 B 41.15 -, juris, Rn. 15, und vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, juris, Rn. 23, m.w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 -10 S 96/13 -, juris, Rn. 28.

    vgl. BVerwG, Beschlusse vom 21. Juli 2016 - 3 B 41.15 -, juris, Rn. 15 unter Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 -10 S 96/13 -, juris, Rn. 28; Dettling/Gerlach, Kranken-hausrecht, 2014, § 8 KHG, Rn. 23.

  • VG Schleswig, 08.09.2023 - 1 A 20/19

    Einstufung eines Krankenhauses als Krankenhaus der Spezialversorgung im Rahmen

    Darüber hinaus greift eine Ausweisung als Spezialversorger nur geringfügig in die im Rahmen der Planaufstellung bereits getroffene Zielfestlegung ein, beziehungsweise lässt diese weitestgehend unberührt, sodass nach Auffassung der Kammer auf jenen Maßstab zurückzugreifen ist, der nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung insbesondere dann heranzuziehen ist, wenn es um die Überprüfung der "planerische[n] Gestaltung und Steuerung" (VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. April 2002 - 9 S 1586/01 - Rn. 25, juris und vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 - Rn. 48, juris) geht, die der zuständigen Behörde bei der Auswahl zwischen mehreren Krankenhäusern nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG zukommt.

    Nach den danach anwendbaren Grundsätzen ist die gerichtliche Überprüfung daher vorliegend darauf beschränkt, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22. Februar 2022, S. 14 f. mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 a.a.O., Rn. 67, vom 16. Mai 2007 - 3 C 8.06 -, Rn. 38, vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, Rn. 21, vom 17. August 2016 - 6 C 50.15 -, Rn. 24 und vom 30. Oktober 2019 - 6 C 18.18 -, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 96/13 -, Rn. 55, alle juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - 10 S 439/16

    Anzahl der Planbetten in einem Krankenhaus; überwiegende Erfolgsaussicht der

  • VG Freiburg, 15.03.2018 - 8 K 2876/15

    Kündigung eines bestehenden Krankenhausversorgungsvertrages

  • LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 142/14
  • VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

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