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   VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99   

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VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99 (https://dejure.org/2000,16730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2000 - 9 S 1663/99 (https://dejure.org/2000,16730)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 9 S 1663/99 (https://dejure.org/2000,16730)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausfertigung und Verkündung der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 5/85

    Rentenberechtigung - Renteauszahlung - Verfassungsmäßigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, dass auch Ansprüche auf Kinderzuschläge zu Renten unter dem Schutz des Art. 14 GG stehen (so für Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung BSGE 60, 18/27).

    Das gilt insbesondere für Geldleistungen, für die keine unmittelbaren eigenen Leistungen des Rentenberechtigten erbracht wurden (BSGE 60, 18/27f. unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfGE 53, 257/292f.; 58, 81/109f.; 64, 87/110; 70, 101/111; vgl. auch BVerfGE 76, 220/238).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Das gilt insbesondere für Geldleistungen, für die keine unmittelbaren eigenen Leistungen des Rentenberechtigten erbracht wurden (BSGE 60, 18/27f. unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfGE 53, 257/292f.; 58, 81/109f.; 64, 87/110; 70, 101/111; vgl. auch BVerfGE 76, 220/238).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Das gilt insbesondere für Geldleistungen, für die keine unmittelbaren eigenen Leistungen des Rentenberechtigten erbracht wurden (BSGE 60, 18/27f. unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfGE 53, 257/292f.; 58, 81/109f.; 64, 87/110; 70, 101/111; vgl. auch BVerfGE 76, 220/238).
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Das gilt insbesondere für Geldleistungen, für die keine unmittelbaren eigenen Leistungen des Rentenberechtigten erbracht wurden (BSGE 60, 18/27f. unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfGE 53, 257/292f.; 58, 81/109f.; 64, 87/110; 70, 101/111; vgl. auch BVerfGE 76, 220/238).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Das gilt insbesondere für Geldleistungen, für die keine unmittelbaren eigenen Leistungen des Rentenberechtigten erbracht wurden (BSGE 60, 18/27f. unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfGE 53, 257/292f.; 58, 81/109f.; 64, 87/110; 70, 101/111; vgl. auch BVerfGE 76, 220/238).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Das gilt insbesondere für Geldleistungen, für die keine unmittelbaren eigenen Leistungen des Rentenberechtigten erbracht wurden (BSGE 60, 18/27f. unter Berufung auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. BVerfGE 53, 257/292f.; 58, 81/109f.; 64, 87/110; 70, 101/111; vgl. auch BVerfGE 76, 220/238).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 26.97
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Der Zulässigkeit der Klage steht nicht entgegen, dass sie zunächst - durch Angabe lediglich eines Postfachs - den Kläger nicht genügend bezeichnet hat (§ 82 Abs. 1 S. 1 VwGO; vgl. dazu das Revisionsurteil des BVerwG vom 13.04.1999 - 1 C 26.97 -, mit dem die Sache an den Senat zurückverwiesen wurde).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Die Ausfertigung ist damit Grundlage der Verkündung einer Norm (so für Bebauungspläne baden-württembergischer Gemeinden grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.08.1984, NVwZ 1985, 206; allgemein BVerwG, Beschlüsse vom 24.05.1989, NVwZ 1990, 258 und vom 16.05.1991, NVwZ 1992, 371; speziell für Kammersatzungen im Land Nordrhein-Westfalen Wigge, NWVBl 1997, 251 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Die Unanwendbarkeit der Normen als Folge der Nichtigkeit müsste dann nämlich zu einer Lage führen, die mit der Verfassungsordnung noch weniger in Einklang stünde als die Hinnahme einer verfassungswidrigen Praxis für die Vergangenheit (BVerfG, Beschluss vom 11.10.1994, DVBl. 1995, 96/100; dazu Wigge, a.a.O. S. 244).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1996 - 19 E 944/95

    Anschrift des Klägers; Zulässigkeit einer Klage; Zwingendes Erfordernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2000 - 9 S 1663/99
    Das reicht entgegen den von der Beklagten geäußerten Bedenken aus, um das Formerfordernis des § 82 Abs. 1 S. 1 VwGO zu erfüllen (OVG Münster, Urteil vom 06.03.1996, NVwZ-RR 1997, 390 m.w.N.; Eyermann/Geiger, VwGO, 10. Aufl., § 82 RdNr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83

    Ausfertigung von Bebauungsplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Ohne Erfolg verweist er zum Beleg seiner Auffassung insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verfahrensfehler in vom Grundgesetz geregelten Normgebungsverfahren nur dann zur Nichtigkeit der Norm führt, wenn er "evident" ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 - BVerf-GE 34, 9, und Beschl. v. 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148; zum Erlass von Satzungen auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2000 - 9 S 1663/99 - juris).

    Unabhängig davon hat auch der 9. Senat hervorgehoben, dass das damalige fehlerhafte Vorgehen der dortigen Selbstverwaltungskörperschaft (Versorgungsanstalt) einer "ständigen Verwaltungspraxis entsprach und diese vorher nicht beanstandet worden war", und sinngemäß betont, dass zahlreiche Mitglieder auf die Gültigkeit der Satzung vertraut hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2000 - 9 S 1663/99 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Ohne Erfolg verweist er zum Beleg seiner Auffassung insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verfahrensfehler in vom Grundgesetz geregelten Normgebungsverfahren nur dann zur Nichtigkeit der Norm führt, wenn er "evident" ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9, und Beschl. v. 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148; zum Erlass von Satzungen auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2000 - 9 S 1663/99 - juris).

    Unabhängig davon hat auch der 9. Senat hervorgehoben, dass das damalige fehlerhafte Vorgehen der dortigen Selbstverwaltungskörperschaft (Versorgungsanstalt) einer "ständigen Verwaltungspraxis entsprach und diese vorher nicht beanstandet worden war", und sinngemäß betont, dass zahlreiche Mitglieder auf die Gültigkeit der Satzung vertraut hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2000 - 9 S 1663/99 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Ohne Erfolg verweist er zum Beleg seiner Auffassung insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Verfahrensfehler in vom Grundgesetz geregelten Normgebungsverfahren nur dann zur Nichtigkeit der Norm führt, wenn er "evident" ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 26.07.1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9, und Beschl. v. 11.10.1994 - 1 BvR 337/92 - BVerfGE 91, 148; zum Erlass von Satzungen auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2000 - 9 S 1663/99 - juris).

    Unabhängig davon hat auch der 9. Senat hervorgehoben, dass das damalige fehlerhafte Vorgehen der dortigen Selbstverwaltungskörperschaft (Versorgungsanstalt) einer "ständigen Verwaltungspraxis entsprach und diese vorher nicht beanstandet worden war", und sinngemäß betont, dass zahlreiche Mitglieder auf die Gültigkeit der Satzung vertraut hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2000 - 9 S 1663/99 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2001 - 9 S 2320/00

    Zusatzbezeichnung eines Zahnarztes nach Weiterbildung

    Schließlich hat der Präsident der Antragsgegnerin die beschlossenen Satzungsbestimmungen auch insgesamt ausgefertigt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.06.2000 - 9 S 1663/99 -, ArztR 2001, 48 Ls.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 652/00

    Nichterreichen der Beschwerdesumme wegen Aufteilung von Reisekosten eines Tages

    Sie lägen für das vorliegende Verfahren nur deshalb unter 400,-- DM, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den erstattungsfähigen Betrag zu je einem Drittel auf die im zweiten und dritten Rechtszug jeweils gleichzeitig verhandelten Sachen VG Karlsruhe 3 K 3000/93 und 3 K 3002/93 = VGH Baden-Württemberg 9 S 2905/95 und 9 S 2903/95 = BVerwG 1 C 25.97 und 1 C 24.97 sowie das noch nicht abgeschlossene Verfahren VG Sigmaringen 6 K 1692/90 (derzeit beim Senat unter dem Aktenzeichen 9 S 1663/99 anhängig) verteilt habe.
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