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   VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18   

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https://dejure.org/2018,22092
VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18 (https://dejure.org/2018,22092)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2018 - 11 S 1298/18 (https://dejure.org/2018,22092)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 (https://dejure.org/2018,22092)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 3, AsylG § 61, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 6
    Ausbildungsduldung, Asylverfahren, Straftat, Duldung, Ermessen, Jugendstrafe, Arbeitsgenehmigung, Ermessensduldung, Ausbildung, Ermessensreduzierung auf Null, humanitäre Gründe

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60a Abs 2 S 3 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 4 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 S 6 AufenthG 2004, § 61 AsylVfG 1992
    Erteilungsermessen bezüglich einer Duldung nach AufenthG 2004 § 60 Abs 2 S 3 bei Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zur Durchführung einer Ausbildung während des Asylverfahrens; Gewicht von der Erteilung einer Ausbildungsduldung entgegenstehenden Straftaten bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsduldung; Ermessensduldung; Beschäftigungserlaubnis; Asylverfahren

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 3-4 und S. 6; AsylG § 61
    Anspruch eines gambischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Duldung zu Ausbildungszwecken nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG ; Versagung einer Duldung zur Berufsausbildung aufgrund vorsätzlicher Begehung einer Straftat; Verurteilung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Duldung zu Ausbildungszwecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 826
  • DÖV 2018, 879
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Denn unabhängig davon, ob ein Anordnungsanspruch eine Ermessensreduzierung auf Null voraussetzt, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 02.06.2003 - 8 ME 86/03 -, juris, Rn. 3; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.08.2017 - 2 M 595/17 -, juris, Rn. 10) angenommen hat, oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugrundeliegende weite Ermessen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 286, 81. Lieferung (Oktober 2015)) zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass die Erteilung einer Ermessensduldung zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris, Rn. 24), hat der Antragsteller einen solchen Anordnungsanspruch auch im Beschwerdeverfahren nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO).

    Was das Verhältnis von § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG im Fall von Ausbildungen angeht, so hat der erkennende Senat zwar darauf hingewiesen, dass der Regelung in § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG wohl nicht zwingend eine Sperrwirkung dergestalt zukommt, dass bei einem Ausbildungsverhältnis, welches nicht hierunter fällt, eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG von vornherein ausgeschlossen wäre (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris, Rn. 24).

    Jedenfalls dann, wenn im Fall einer Ausbildungsduldung aus der Sicht des Antragstellers das Eilverfahren einer Vorwegnahme der Hauptsache entspricht, kommt eine Reduzierung nicht in Betracht (siehe zur entsprechenden Streitwertfestsetzung in Höhe von 5.000,- EUR in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine Ausbildungsduldung auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris und vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Jedenfalls dann, wenn im Fall einer Ausbildungsduldung aus der Sicht des Antragstellers das Eilverfahren einer Vorwegnahme der Hauptsache entspricht, kommt eine Reduzierung nicht in Betracht (siehe zur entsprechenden Streitwertfestsetzung in Höhe von 5.000,- EUR in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine Ausbildungsduldung auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 13.10.2016 - 11 S 1991/16 -, juris und vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2017 - 2 M 595/17

    Erteilung einer Duldung nach § 60 a Abs 2 S 4 AufenthG (juris: AufenthG 2004) an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Denn unabhängig davon, ob ein Anordnungsanspruch eine Ermessensreduzierung auf Null voraussetzt, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 02.06.2003 - 8 ME 86/03 -, juris, Rn. 3; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.08.2017 - 2 M 595/17 -, juris, Rn. 10) angenommen hat, oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugrundeliegende weite Ermessen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 286, 81. Lieferung (Oktober 2015)) zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass die Erteilung einer Ermessensduldung zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris, Rn. 24), hat der Antragsteller einen solchen Anordnungsanspruch auch im Beschwerdeverfahren nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Dies ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen, nachdem die Beschwerde schon den Begründungsanforderungen nicht genügte.
  • VGH Bayern, 31.07.2017 - 19 CE 17.1032

    Kein Anspruch auf Ausbildungsduldung wegen fehlender Mitwirkung bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Soll die oben genannte gesetzgeberische Grundentscheidung nicht im Wege einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG unterlaufen werden, so müssen die Fallgestaltungen, in denen eine solche Ermessensduldung allein zu Ausbildungszwecken trotz entsprechender Straffälligkeit noch erteilt werden kann (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit der Straffälligkeit im Rahmen des Ermessens nach § 60 Abs. 2 Satz 3 AufenthG vor Inkrafttreten des § 60a Abs. 2 Satz 6 AufenthG Bayer. VGH, Beschluss vom 31.07.2017 - 19 CE 17.1032 -, juris, Rn. 25), auf enge Ausnahmen beschränkt bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Das Gleiche gilt für eine bloße Wiederholung des bisherigen Vorbringens, etwa durch Beifügung des Schriftsatzes aus dem erstinstanzlichen Verfahren in Kopie (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797, vom 16.12.2003 - 7 S 2465/03 -, FEVS 55, 333, vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74, und vom 25.01.2007- 6 S 2964/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2003 - 8 ME 86/03

    Abschluss; Anwesenheit; Aufenthalt; Ausländer; Berufsausbildung; Duldung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Denn unabhängig davon, ob ein Anordnungsanspruch eine Ermessensreduzierung auf Null voraussetzt, wie das Verwaltungsgericht im Anschluss an das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 02.06.2003 - 8 ME 86/03 -, juris, Rn. 3; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.08.2017 - 2 M 595/17 -, juris, Rn. 10) angenommen hat, oder ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG zugrundeliegende weite Ermessen (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 286, 81. Lieferung (Oktober 2015)) zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass die Erteilung einer Ermessensduldung zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris, Rn. 24), hat der Antragsteller einen solchen Anordnungsanspruch auch im Beschwerdeverfahren nicht hinreichend glaubhaft gemacht (vgl. § 123 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Denn hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des ihm verfassungsrechtlich zustehenden weiten Gestaltungsspielraums bei der Regelung des Zuzugs und Aufenthalts von Ausländern (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.10.2012 - 11 S 1843/12 -, juris, Rn. 17 m. w. N.) dazu entschlossen, die Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG selbst im Falle einer qualifizierten Berufsausbildung bei entsprechender Straffälligkeit ohne weitere Einschränkung - etwa in zeitlicher Hinsicht - strikt zu versagen, so kommt darin eine gesetzgeberische Grundentscheidung zum Ausdruck.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2003 - 7 S 2465/03

    Inhalt der Beschwerdebegründung; Sozialhilfekürzung wegen Arbeitsverweigerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Das Gleiche gilt für eine bloße Wiederholung des bisherigen Vorbringens, etwa durch Beifügung des Schriftsatzes aus dem erstinstanzlichen Verfahren in Kopie (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797, vom 16.12.2003 - 7 S 2465/03 -, FEVS 55, 333, vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74, und vom 25.01.2007- 6 S 2964/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2018 - 11 S 1298/18
    Das Gleiche gilt für eine bloße Wiederholung des bisherigen Vorbringens, etwa durch Beifügung des Schriftsatzes aus dem erstinstanzlichen Verfahren in Kopie (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 -, NVwZ-RR 2002, 797, vom 16.12.2003 - 7 S 2465/03 -, FEVS 55, 333, vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 -, NVwZ-RR 2006, 74, und vom 25.01.2007- 6 S 2964/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2007 - 6 S 2964/06

    Darlegungsanforderungen bei der Beschwerdebegründung

  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe gegen die Erhebung von

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22

    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für

    Geht man davon aus, dass bei einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen begünstigenden Verwaltungsakt eine einstweilige Anordnung schon dann in Betracht kommt, wenn das eröffnete Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass der Erlass des begehrten Verwaltungsakts zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 11, vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 - juris Rn. 24 und vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 - juris Rn. 17), ist solches im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20

    Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten

    Geht man davon aus, dass bei einem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen begünstigenden Verwaltungsakt eine einstweilige Anordnung schon dann in Betracht kommt, wenn das eröffnete Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass der Erlass des begehrten Verwaltungsakts zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, juris Rn. 17 , vom 16.07.2018 - 11 S 1298/18 -, juris Rn. 11, und vom 04.01.2017 - 11 S 2301/16 -, juris Rn. 24 ), ist solches im vorliegenden Fall nicht anzunehmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2019 - 7 B 10435/19

    Ausländer; Erteilung einer Duldung wegen dringender persönlicher Gründe;

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll, wenn die Voraussetzungen des Versagungsgrundes gegeben sind, das Interesse an der Fachkräftegewinnung regelmäßig hinter demjenigen an der Abschiebung von Straftätern zurücktreten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 -, juris, Rn. 17).

    Letztere ist nur unter spezifisch aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgesehen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 19 CE 18.1725

    Keine Ausbildungsduldung bei Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (vgl. etwa BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.1598 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 16.7.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; a.A. OVG NW, B.v. 23.04.2018 - 18 B 110/18 - juris) und nicht nur des hälftigen Auffangwertes (vgl. Nr. 8.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: "Abschiebung").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2019 - 7 D 10437/19

    Abschiebung, Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Ausbildung, Ausbildungsduldung,

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll, wenn die Voraussetzungen des Versagungsgrundes gegeben sind, das Interesse an der Fachkräftegewinnung regelmäßig hinter demjenigen an der Abschiebung von Straftätern zurücktreten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 -, juris, Rn. 17).

    Letztere ist nur unter spezifisch aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen vorgesehen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 -, juris, Rn. 13).

  • VG Wiesbaden, 21.01.2021 - 4 L 3/21

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer Ausbildungsduldung und

    Jedenfalls dann, wenn durch das Eilverfahren die Hauptsache wie hier (mindestens teilweise) vorweggenommen wird, erscheint eine Reduzierung im Hinblick auf die Vorläufigkeit der Entscheidung nicht angezeigt (so im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 3 B 2137/17 -, juris, Rn. 20 und VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 11 S 1298/18 - juris, Rn. 21; vgl. auch Nrn. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013).
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.1598

    Erteilung einer Duldung zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (vgl. etwa VGH BW, B.v. 16.7.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; a.A. OVG NW, B.v. 23.04.2018 - 18 B 110/18 - juris) und nicht nur des hälftigen Auffangwertes (vgl. Nr. 8.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: "Abschiebung").
  • VGH Bayern, 03.09.2018 - 10 CE 18.1800

    Ausländerrecht: Ausbildungsduldung - Begriff der konkreten bevorstehenden

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (vgl. etwa VGH BW, B.v. 16.7.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; a.A. OVG NW, B.v. 23.04.2018 - 18 B 110/18 - juris) und nicht nur des hälftigen Auffangwertes (vgl. Nr. 8.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: "Abschiebung").
  • VGH Bayern, 20.11.2018 - 10 CE 18.2159

    Vorläufige Erteilung einer Ausbildungsduldung sowie einer entsprechenden

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (vgl. etwa VGH BW, B.v. 16.7.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; a.A. OVG NW, B.v. 23.04.2018 - 18 B 110/18 - juris) und nicht nur des hälftigen Auffangwertes (vgl. Nr. 8.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: "Abschiebung").
  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 19 CE 17.2102

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung wegen Bevorstehens konkreter

    Die wirtschaftliche Bedeutung einer Ausbildungsduldung rechtfertigt den Ansatz des Auffangwertes (vgl. etwa BayVGH, B.v. 20.11.2018 - 10 CE 18.1598 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 16.7.2018 - 11 S 1298/18 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 19 CE 18.51 - juris Rn. 31; a.A. OVG NW, B.v. 23.04.2018 - 18 B 110/18 - juris) und nicht nur des hälftigen Auffangwertes (Nr. 8.3 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit: "Abschiebung").
  • VG München, 30.11.2020 - M 25 E 20.5646

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis und auf

  • VG München, 07.03.2019 - M 25 E 19.520

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer vorläufigen Ausbildungsduldung und

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