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   VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20   

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VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20 (https://dejure.org/2020,22409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 (https://dejure.org/2020,22409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 (https://dejure.org/2020,22409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25b Abs 1 S 2 Nr 1 AufenthG 2004, § 114 Abs 1 ZPO, § 166 VwGO
    Berufung auf zeitliche Privilegierung eines sechsjährigen Aufenthalts eines Großelternteils bei Bestehen einer lediglich tatsächlichen häuslichen Gemeinschaft mit minderjährigem ledigen Enkelkind; Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung eines Rechtszugs; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 155
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2019 - 11 S 2127/18

    Prozesskostenhilfeverfahren; Hinweispflicht des Gerichts auf die Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Nach der Beendigung eines Rechtszuges ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan bzw. das Gericht trotz Entscheidungsreife nicht über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden hat, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 1 PKH 7.11 u.a. -, juris Rn. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018 - 12 E 765/17 -, juris Rn. 3, 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.12.2014 - 3 O 40/14 -, juris Rn. 5).

    Bewilligungsreife setzt das Vorliegen eines mit Begründung versehenen Prozesskostenhilfeantrags sowie einer vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der entsprechenden Belege voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018, a.a.O., juris Rn. 5, 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 10 M 8.10 -, juris Rn. 10).

    Bei einem anwaltlich vertretenen Antragsteller muss auf das verfahrensrechtliche Erfordernis des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO nicht hingewiesen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2014 - 18 E 953/13 -, juris Rn. 4).

    Zwar ist in Fällen, in denen Unterlagen vorgelegt und Erklärungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erfolgen, die sich als unvollständig erweisen, das Gericht grundsätzlich gehalten, hierauf hinzuweisen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 10 M 8.10

    Prozesskostenhilfe; keine PKH für PKH-Beschwerde; PKH-Beschwerde nur gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Bewilligungsreife setzt das Vorliegen eines mit Begründung versehenen Prozesskostenhilfeantrags sowie einer vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der entsprechenden Belege voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018, a.a.O., juris Rn. 5, 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 10 M 8.10 -, juris Rn. 10).

    Dass die Antragstellerin vom Verwaltungsgericht (aus dessen Sicht folgerichtig, da es seine Entscheidung allein auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht des Eilantrags gestützt hat) und dem Senat vor Erledigung des Verfahrens nicht auf die Unzulänglichkeit der vorgelegten Unterlagen hingewiesen worden ist, steht der ablehnenden Entscheidung auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit dienen, dem Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine besondere Fürsorgepflicht obliegt, die Anforderungen an die Darlegung (auch) der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003, a.a.O., juris 15, 17; BGH, Beschluss vom 27.08.2019, a.a.O., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010, a.a.O., juris Rn. 12, 16), und des Grundsatzes des fairen Verfahrens nicht entgegen.

    Allerdings gilt dies nur, wenn ein Gericht Anforderungen stellt, mit denen auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1999 - 2 BvR 229/98 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2014, a.a.O., juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010, a.a.O., juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - 18 E 953/13

    Fristsetzung zur Glaubhaftmachung von Angaben über die persönlichen und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Bei einem anwaltlich vertretenen Antragsteller muss auf das verfahrensrechtliche Erfordernis des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO nicht hingewiesen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2014 - 18 E 953/13 -, juris Rn. 4).

    Allerdings gilt dies nur, wenn ein Gericht Anforderungen stellt, mit denen auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1999 - 2 BvR 229/98 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2014, a.a.O., juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010, a.a.O., juris Rn. 17).

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Bewilligungsreife setzt das Vorliegen eines mit Begründung versehenen Prozesskostenhilfeantrags sowie einer vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der entsprechenden Belege voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018, a.a.O., juris Rn. 5, 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 10 M 8.10 -, juris Rn. 10).

    Dass die Antragstellerin vom Verwaltungsgericht (aus dessen Sicht folgerichtig, da es seine Entscheidung allein auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht des Eilantrags gestützt hat) und dem Senat vor Erledigung des Verfahrens nicht auf die Unzulänglichkeit der vorgelegten Unterlagen hingewiesen worden ist, steht der ablehnenden Entscheidung auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit dienen, dem Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine besondere Fürsorgepflicht obliegt, die Anforderungen an die Darlegung (auch) der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003, a.a.O., juris 15, 17; BGH, Beschluss vom 27.08.2019, a.a.O., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010, a.a.O., juris Rn. 12, 16), und des Grundsatzes des fairen Verfahrens nicht entgegen.

  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Eine Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs war vorliegend zu keinem Zeitpunkt gegeben, selbst wenn man davon absieht, dass im Beschwerdeverfahren weder eine neue Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt noch unter Bezugnahme auf die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beigefügte Erklärung unmissverständlich versichert worden ist, Änderungen seien nicht eingetreten (vgl. zu diesem grundsätzlichen Erfordernis BGH, Beschluss vom 27.08.2019 - VI ZB 32/18 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.11.2016 - 9 PKH 3.16 -, juris Rn. 1; Dürbeck/Gottschalk in: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 9. Aufl. 2020, Rn. 164).

    Dass die Antragstellerin vom Verwaltungsgericht (aus dessen Sicht folgerichtig, da es seine Entscheidung allein auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht des Eilantrags gestützt hat) und dem Senat vor Erledigung des Verfahrens nicht auf die Unzulänglichkeit der vorgelegten Unterlagen hingewiesen worden ist, steht der ablehnenden Entscheidung auch unter Berücksichtigung dessen, dass die Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit dienen, dem Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine besondere Fürsorgepflicht obliegt, die Anforderungen an die Darlegung (auch) der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003, a.a.O., juris 15, 17; BGH, Beschluss vom 27.08.2019, a.a.O., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010, a.a.O., juris Rn. 12, 16), und des Grundsatzes des fairen Verfahrens nicht entgegen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 12 E 765/17

    Voraussetzungen für eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Nach der Beendigung eines Rechtszuges ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan bzw. das Gericht trotz Entscheidungsreife nicht über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden hat, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 1 PKH 7.11 u.a. -, juris Rn. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018 - 12 E 765/17 -, juris Rn. 3, 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.12.2014 - 3 O 40/14 -, juris Rn. 5).

    Bewilligungsreife setzt das Vorliegen eines mit Begründung versehenen Prozesskostenhilfeantrags sowie einer vollständigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der entsprechenden Belege voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018, a.a.O., juris Rn. 5, 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 10 M 8.10 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Nach der Beendigung eines Rechtszuges ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan bzw. das Gericht trotz Entscheidungsreife nicht über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden hat, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist (im Anschluss u.a. an BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.).

    Nach der Beendigung eines Rechtszuges ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan bzw. das Gericht trotz Entscheidungsreife nicht über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden hat, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 1 PKH 7.11 u.a. -, juris Rn. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018 - 12 E 765/17 -, juris Rn. 3, 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.12.2014 - 3 O 40/14 -, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2009 - 11 S 1056/09

    Inhalt eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; nachgeschobener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten eines anwaltlich nicht vertretenen Ausländers davon auszugehen, dass er den Antrag stellen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und gestellt werden muss, um das erkennbar angestrebten Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2009 - 11 S 1056/09 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überspannung der Anforderungen an den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Allerdings gilt dies nur, wenn ein Gericht Anforderungen stellt, mit denen auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.02.1999 - 2 BvR 229/98 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2014, a.a.O., juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010, a.a.O., juris Rn. 17).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 PKH 7.11

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20
    Nach der Beendigung eines Rechtszuges ist eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur möglich, wenn der Antragsteller vor Abschluss des Verfahrens alles zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan bzw. das Gericht trotz Entscheidungsreife nicht über den Prozesskostenhilfeantrag entschieden hat, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.; BVerwG, Beschluss vom 19.04.2011 - 1 PKH 7.11 u.a. -, juris Rn. 1; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2018 - 12 E 765/17 -, juris Rn. 3, 8; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.12.2014 - 3 O 40/14 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 12 S 1536/18

    Erledigung der Hauptsache; vorbereitendes Verfahren; Zuständigkeit des

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2014 - 3 O 40/14

    Prozesskostenhilfebeschwerde - Bewilligung nach Hauptsacheerledigung

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 PKH 3.16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 19 C 09.845

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004; Begriff des

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

  • VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20

    Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz;

    vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 -, juris, Rn. 7; vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 18 B 1661/08 -, juris, Rn. 11; vgl. allgemein zur Auslegung von Willenserklärungen im Verwaltungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 11 B 14.99 -, juris, Rn. 2.

    vgl. in ähnlicher Konstellation: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 13 ME 387/19 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 -, juris, Rn. 8.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1966/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; maßgeblicher

    Bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten eines anwaltlich nicht vertretenen Ausländers davon auszugehen, dass er den Antrag stellen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und gestellt werden muss, um das erkennbar angestrebte Ziel zu erreichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 7, vom 03.08.2009 - 11 S 1056/09 -, juris Rn. 12 f., und vom 28.04.2008 - 11 S 683/08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21

    Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche

    Damit konnte die Anmeldung der Funktion eines Antrags nicht genügen, den Verfahrensgegenstand zu bestimmen, der im Bereich des Aufenthaltsrechts wiederum durch die Aufenthaltszwecke und den Lebenssachverhalt, aus denen der Ausländer seinen Anspruch herleitet, bestimmt und begrenzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2021 - OVG 3 M 154/20 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 12 S 1432/20 - juris Rn. 7; Samel, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 81 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    Die auf das Ziel der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgerichtete Verpflichtungsklage ist nach gefestigter Rechtsprechung der für Fragen des Aufenthaltsrechts zuständigen Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 05.03.2021 - 11 S 567/21 -, juris Rn. 7, vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 16, und vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2021 - 11 S 41/20

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Bestehen familiärer

    Die auf das Ziel der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ausgerichtete Verpflichtungsklage ist nach gefestigter Rechtsprechung der für Fragen des Aufenthaltsrechts zuständigen Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zu bemessen; bezieht sich die Klage zugleich auch auf eine Abschiebungsandrohung sowie auf ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis in einem Bescheid verbunden wurden, führt dies nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 05.03.2021 - 11 S 567/21 -, juris Rn. 7, vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 16, und vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22

    Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten

    Der - zwischenzeitlich mit Senatsbeschluss vom 30.05.2022 zurückgewiesenen - Beschwerde der Antragsteller, mit der sie sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 03.02.2022 - 8 K 3676/21 - wandten, soweit mit diesem die Anträge der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt worden sind, konnte zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die hier mit Eingang der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 14.03.2022 vorlag (zum maßgeblichen Zeitpunkt vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.10.2020 - 12 S 1502/18 -, juris Rn. 3, und vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 18; Happ in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 166 Rn. 40; Neumann/Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 77), eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 12 S 1084/21

    Prozesskostenhilfebewilligung; Beiordnung einer Rechtsanwaltssozietät;

    Denn dieser - mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beschiedene - Antrag dürfte angesichts der konkreten Umstände des vorliegenden Einzelfalles, insbesondere aufgrund des dem Kläger zum damaligen Zeitpunkt lediglich zuerkannten subsidiären Schutzstatus, nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) und unter Berücksichtigung der Aufenthaltszwecke und des Lebenssachverhalts, aus denen der Kläger seinen Anspruch herleitete (vgl. Senatsbeschluss vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 7), nur als Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 AufenthG auszulegen gewesen sein, nicht aber wie er behauptet (auch) als Antrag nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 AufenthG.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2022 - 12 S 3164/21

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der

    Bezogen auf diesen Zeitpunkt müssen auch die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung gegeben sein; nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage stehen einer Bewilligung nur entgegen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass hinreichende Erfolgsaussichten schon zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht bestanden haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.12.2020 - 12 S 1981/20 -, BA S. 4, vom 26.10.2020 - 12 S 1502/18 -, juris Rn. 3, vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 18 ff., vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4, vom 17.11.2017 - 3 S 2331/17 -, juris Rn. 4, und vom 23.04.2002 - 11 S 119/02 -, juris Rn. 2 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die

    Bei einem - wie hier im Übrigen schon mit Erhebung der Klage - anwaltlich vertretenen Kläger muss auf das verfahrensrechtliche Erfordernis des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO nicht hingewiesen werden (vgl. näher VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 23, und vom 23.04.2019 - 11 S 2127/18 -, juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2014 - 18 E 953/13 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2021 - 11 S 567/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf Erteilung eines Aufenthaltstitels:

    Dies gilt auch für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn dem Ausländer durch Erteilung eines Aufenthaltstitels bereits ein längerfristiger legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht worden war (auch insofern ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.11.2020 - 11 S 2512/19 -, juris Rn. 26, und vom 19.07.2019 - 11 S 1812/19 -, juris Rn. 6; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.07.2020 - 12 S 1432/20 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 28.09.2022 - M 24 S 21.6691

    Teilweise erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutzantrag eines ukrainischen

  • VG Köln, 05.10.2021 - 12 K 1928/20
  • VG Berlin, 28.06.2022 - 21 K 267.20
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