Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5981
VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91 (https://dejure.org/1993,5981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.1993 - 2 S 1934/91 (https://dejure.org/1993,5981)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 1993 - 2 S 1934/91 (https://dejure.org/1993,5981)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5981) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag: Anwendung des StrG BW § 5 Abs 6 S 1 auf Bebauungspläne und übergeleitete Bebauungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 428 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 17 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1986 - 2 S 2584/85

    Erschließungsbeitrag - Veranlagung entgegen behördlicher Auskunft -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die 1984 hergestellte Straße auch dem öffentlichen Verkehr gewidmet, was zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erforderlich ist (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.4.1986 - 2 S 2584/85 -, VBlBW 1987, 104).

    Diese Vorschrift findet auch auf Straßen Anwendung, die auf Grund eines Bebauungsplans hergestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.10.1978 - V 2943/78 - vom 29.9.1983 - 2 S 444/82 - vom 10.4.1986 - 2 S 2584/85 -, VBlBW 1987, 104; vom 8.7.1986 - 14 S 1362/85 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1983 - 2 S 444/82

    Erschließungsbeitrag; Beschränkung der Vergünstigungsregelung für Eckgrundstücke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91
    Diese Vorschrift findet auch auf Straßen Anwendung, die auf Grund eines Bebauungsplans hergestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.10.1978 - V 2943/78 - vom 29.9.1983 - 2 S 444/82 - vom 10.4.1986 - 2 S 2584/85 -, VBlBW 1987, 104; vom 8.7.1986 - 14 S 1362/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - 14 S 1362/85

    Erschließungsbeitragsrecht: Widmungsfiktion - Aufwandsermittlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91
    Diese Vorschrift findet auch auf Straßen Anwendung, die auf Grund eines Bebauungsplans hergestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 10.10.1978 - V 2943/78 - vom 29.9.1983 - 2 S 444/82 - vom 10.4.1986 - 2 S 2584/85 -, VBlBW 1987, 104; vom 8.7.1986 - 14 S 1362/85 -).
  • VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09

    Erschließungsbeitragsrecht: Keine fingierte Abschnittsbildung, freiwillige

    Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 (Reg. Bl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 (Reg. Bl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 (Reg. Bl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d. h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d. h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der neuen allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (Reg.Bl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.7.1910 (Reg.Bl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.8.1948 (Reg.Bl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 8.12.1970 - II 852/67 -, BaWüVBl. 1971, 42; Urteil vom 18.4.1991 - 2 S 2888/89 - m.w.N. aus der Rechtspr.; Urteil vom 16.9.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

    Seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 (RegBl. S. 333) sowie des Aufbaugesetzes vom 18.08.1948 (RegBl. S. 127) konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d. h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 Aufbaugesetz erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d. h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • VG Stuttgart, 17.12.2003 - 2 K 2687/03

    Keine Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag für vorhandene Straße im

    14 Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 (Reg. Bl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 (Reg. Bl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 (Reg. Bl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d. h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d. h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • VG Stuttgart, 04.08.2004 - 2 K 3572/02

    Erschließungsbeiträge für eine wegen Minderausbaus vormals noch nicht endgültig

    Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der neuen allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 (RegBl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 (RegBl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 (RegBl. S. 127) - AufbauG - eine Ortsstraße im Rechtssinne, d. h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 AufbauG erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d. h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne herstellen durften (ständige Rechtssprechung des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03

    Beitragsrecht

    Schließlich führt auch der Einwand des Klägers, die Beklagte habe es anders als bei ihm in anderen Beitragsfällen bei Ablösevereinbarungen belassen, nicht zur Zulassung der Berufung; denn selbst wenn dieser Einwand zutreffen würde, hat der Kläger wegen der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG) keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im "Unrecht" (BVerwG, Urt. v. 26.02.1993 - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 152; VGH BW, Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 - OVG NW, Urt. v. 28.11.1997 - 3 A 1466/94 - [beide juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht