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   VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15   

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VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15 (https://dejure.org/2016,39432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2016 - 3 S 572/15 (https://dejure.org/2016,39432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2016 - 3 S 572/15 (https://dejure.org/2016,39432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollklage gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen betreffend die Ziele und Zwecke sowie die Durchführbarkeit der Sanierung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 136 Abs 4 S 3 BauGB, § 142 Abs 2 BauGB, § 136 Abs 2 BauGB, § 141 BauGB
    Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung städtebaulicher Missstände; innerstädtisches Einkaufscenter aus den 1970er Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 136 Abs. 4 S. 3; BauGB § 142
    Sanierungssatzung; Abwägung; Städtebauliche Missstände; Ziele und Zwecke der Sanierung; Durchführbarkeit der Sanierung

  • rechtsportal.de

    Normenkontrollklage gegen eine Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets; Anforderungen an die Abwägungsentscheidungen betreffend die Ziele und Zwecke sowie die Durchführbarkeit der Sanierung im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abriss nicht erforderlich: Sanierungssatzung ist unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Heilbronn: Sanierungssatzung Wollhausplatz unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Heilbronn - Sanierungssatzung Wollhausplatz unwirksam

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Heilbronn: Sanierungsgebiet "Wollhausplatz"

Papierfundstellen

  • DVBl 2017, 252
  • ZfBR 2017, 168
  • ZfBR 2017, 168 BauR 2017, 1082 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08

    Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Denn Verstöße gegen die genannten Vorschriften wären als Verfahrensfehler unbeachtlich, da sie in der abschließenden Aufzählung des § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB nicht aufgeführt sind (vgl. zu § 141 Abs. 1 Satz 1 und § 137 Satz 1 BauGB VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris; vgl. zu § 139 Abs. 2 Satz 1 BauGB Köhler/Fieseler, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, RdNr. 7 zu § 139 sowie Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2016, RdNrn. 71 f. zu § 139).

    Der Erlass einer solchen Satzung setzt jedoch die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung voraus, weil ohne sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets nicht beurteilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1999, a. a. O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urte. v. 24.3.2011, a. a. O. und v. 8.7.2010, a. a. O.).

    § 136 Abs. 3 BauGB enthält beispielhaft und nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, diejenigen Merkmale, die für die Beurteilung, ob in einem Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, maßgeblich sind (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2010, a. a. O.).

    Mit dieser Entscheidung hat die Antragsgegnerin es nicht bei einer für den Erlass der Sanierungssatzung ausreichenden abstrakten Bestimmung der Grundzüge der Sanierungsziele (vgl. VGH Bad.-Württ., Urte. v. 24.03.2011, a. a. O., v. 8.7.2010, a. a. O. und v. 24.9.2007 - 3 S 35/06 -) belassen, sondern die Ziele der Sanierung bereits weitgehend auf bestimmte Maßnahmen konkretisiert.

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Realisierung der Sanierungsmaßnahmen in absehbarer Zeit zu erwarten ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.7.2010, a. a. O.).

    Auf dieser Grundlage muss sodann eine nachvollziehbare Prognose vorliegen, dass die Sanierung nach den verfügbaren Mitteln in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann (vgl. wiederum VGH Bad-Württ, Urt. v. 8.7.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Bei den danach geforderten Entscheidungen unterliegt die Gemeinde dem Abwägungsgebot aus § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 - Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2015 - 7 D 70/14.NE - juris).

    Der Erlass einer solchen Satzung setzt jedoch die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung voraus, weil ohne sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets nicht beurteilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1999, a. a. O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urte. v. 24.3.2011, a. a. O. und v. 8.7.2010, a. a. O.).

    75 Wie bereits oben ausgeführt, setzt der Erlass einer Sanierungssatzung voraus, dass diese zur Behebung der städtebaulichen Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1999 - 4 C 8.98 -Buchholz 406.11 § 142 BauGB Nr. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2015, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2011 - 5 S 163/09

    Abwägungserheblichkeit des Interesses eines Grundeigentümers, dass ein Grundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Denn sie sind Miteigentümerinnen des im Sanierungsgebiet gelegenen "W.-Center" und angesichts des durch die Sanierungssatzung ausgelösten Genehmigungsvorbehalts für verschiedenste Vorhaben und Rechtsvorgänge (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB) unmittelbar in ihren Eigentumsrechten beeinträchtigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.3.2011 - 5 S 163/09 - BRS 78 Nr. 74, m. w. N.); die (potentielle) Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs müssen sie nicht hinnehmen (vgl. zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren betreffend einen Bebauungsplan BVerwG, Beschl. v. 25.9.2013 - 4 BN 15.13 - BauR 2014, 90 f.).

    Der Erlass einer solchen Satzung setzt jedoch die Bestimmung der Ziele und Zwecke der Sanierung voraus, weil ohne sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets nicht beurteilt werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1999, a. a. O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urte. v. 24.3.2011, a. a. O. und v. 8.7.2010, a. a. O.).

    Auch wenn einzelne grundstücksbezogene Maßnahmen nicht Gegenstand der Abwägung bei Erlass der Sanierungssatzung, sondern erst im Verlaufe des Verfahrens - im Rahmen der Anwendung der jeweiligen Sanierungsinstrumente - zu prüfen sind (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt. v. 24.3.2011, a. a. O., m. w. N.; Krautzberger, a. a. O., RdNrn. 140 ff. zu § 136), ist zu klären, welche Instrumente zur Überwindung der Widerstände von Eigentümern zur Verfügung stehen und ob deren Einsatz eine Durchführung der Sanierung in absehbarer Zeit erwarten lässt.

  • VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09

    Sanierungssatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Die vorbereitenden Untersuchungen sind so weit zu konkretisieren, dass die Erforderlichkeit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme, die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen und die zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebiets im Hinblick auf die spätere förmliche Festlegung beurteilt werden können (vgl. zu alledem Hessischer VGH, Urt. v. 30.9.2010 - 4 C 1718/09.N - BRS 76 Nr. 227, m. w. N.).

    Hierzu ist insbesondere zu klären, welcher Kostenaufwand für die Erreichung der Sanierungsziele zu erwarten ist und welche Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2015, a. a. O.; Hessischer VGH, Urt. v. 30.9.2010, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.4.2000 - 1 C 10293/99 - juris [LS]).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2016 - 5 S 1149/15

    Normenkontrolle des Bebauungsplans "Hasenhof Ost" im Uferbereich des Bodensees

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Ein solcher Einfluss eines Ermittlungs- oder Bewertungsmangels auf das Abwägungsergebnis darf nur verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass auch bei Vermeidung des Mangels die gleiche Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. zu § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.6.2016 - 5 S 1149/15 - juris; vgl. zu § 17e Abs. 6 Satz 1 FStrG a. F. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 - DVBl. 2016, 307 ff.).
  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Welcher Zeitraum in diesem Sinne absehbar ist, ist nach den konkreten Gegebenheiten prognostisch abzuschätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2003 - 4 CN 2.02 - NVwZ 2003, 1389 ff.).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Ob ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, lässt sich abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung, entscheiden (vgl. zu alledem BVerwG, Beschl. v. 24.3.2010 - 4 BN 60.09 - DVBl. 2010, 777 ff. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Denn die mit Bekanntmachung des Bebauungsplans am 24.12.2014 in Lauf gesetzte Jahresfrist für die Geltendmachung des Abwägungsmangels ist eingehalten, da die den Anforderungen § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB genügende Begründung des vorliegenden Normenkontrollantrages der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen vom 21.7.2015 am 23.7.2015 an die Antragsgegnerin übersandt worden und bei dieser auch während der noch laufenden Frist eingegangen ist (vgl. zur Geltendmachung von Mängeln im Rahmen eines Verwaltungsprozesses VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2008 - 3 S 2772/06 - ESVGH 59, 35 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 1 C 10293/99

    Umfang der Kostenregelung in einer Sanierungssatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Hierzu ist insbesondere zu klären, welcher Kostenaufwand für die Erreichung der Sanierungsziele zu erwarten ist und welche Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2015, a. a. O.; Hessischer VGH, Urt. v. 30.9.2010, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.4.2000 - 1 C 10293/99 - juris [LS]).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 1 BvR 685/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Wesertunnel der A 281 in Bremen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15
    Ein solcher Einfluss eines Ermittlungs- oder Bewertungsmangels auf das Abwägungsergebnis darf nur verneint werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür nachweisbar sind, dass auch bei Vermeidung des Mangels die gleiche Entscheidung getroffen worden wäre (vgl. zu § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.6.2016 - 5 S 1149/15 - juris; vgl. zu § 17e Abs. 6 Satz 1 FStrG a. F. BVerfG, Beschl. v. 16.12.2015 - 1 BvR 685/12 - DVBl. 2016, 307 ff.).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 38.98

    Sanierungssatzung; Abwägungsgebot; Ausfertigungsmangel; rückwirkendes

  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

  • BVerwG, 01.07.2013 - 4 BN 11.13

    Zum Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Gewerbegebiet zur Freihaltung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14

    Zusammenhang zwischen Sanierungssatzung und Bebauungsplan; Abwägungsgebot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 7 D 70/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer städtebaulichen Sanierungssatzung; Aufnahme eines

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2021 - 3 S 2103/19

    Städtebauliche Entwicklungssatzung; Erfordernis einer Strategischen

    Die Antragsteller sind angesichts dessen unmittelbar in ihren Eigentumsrechten betroffen; die (potentielle) Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs müssen sie nicht hinnehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.07.2016 - 2 A 13.14 -, juris Rn. 27; für eine Sanierungssatzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.11.2016 - 3 S 572/15 -, BRS 84 Nr. 155).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2018 - 1 KN 53/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit einer (ausschließlichen) Bekanntmachung einer

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens ist das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = juris Rn. 29; für das Sanierungsrecht u.a. VGH Mannheim, Urt. v. 16.11.2016 - 3 S 572/15 -, DVBl. 2017, 252 = juris Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.2017 - 4 CN 1.17

    Kostentragung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung des

    Im Revisionsverfahren, während dessen das erledigende Ereignis, die Rechtskraft des Urteils im Parallelverfahren 3 S 572/15, eingetreten ist, wäre die vom Verwaltungsgerichtshof für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene und verneinte Frage zu beantworten gewesen, ob ein Grundpfandrecht an einem Grundstück, das in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt, eine Antragsbefugnis i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO für einen Normenkontrollantrag gegen die Sanierungssatzung vermitteln kann.
  • VG Karlsruhe, 11.10.2022 - 8 K 3426/21

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die

    Jedenfalls im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit der Planung und der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB müsse sich der Plangeber vergewissern, ob das Planungsziel im geplanten zeitlichen Rahmen eingehalten werden könne (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.11.2016 - 3 S 572/15 - DVBl. 2017, 252, juris Rn. 75; OVG NRW, Urteil vom 12.11.2015 - 7 D 66/14.NE - DVBl. 2016, 512, juris Rn. 48; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 142 Rn. 75a).
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