Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 1 S 2189/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsaufsicht nicht für Kostenerstattungsanspruch zuständig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der Rechtsaufsichtsbehörde für die Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen des Bürgermeisters gegen ein Mitglied des Gemeinderats aus einem vorangegangenen Kommunalverfassungsstreitverfahren; Beschwerde gegen die Zwangsvollstreckung aus einem ...
- Judicialis
GemO § 1 Abs. 4; ; GemO § 23; ; GemO § 126 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 169 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonstiges Kommunalrecht (einschließlich GemO und LandKrO, Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen: Gemeinde, Bürgermeister, Gemeinderat, Organ, Kommunalverfassungsstreitverfahren, Kostenfestsetzungsbeschluss, Anspruch, Kostenerstattungsanspruch, Geltendmachung, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.08.2002 - 5 K 730/02
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 1 S 2189/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 519
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.1991 - 9 S 2886/91
Rechtsbehelf im Vollstreckungsverfahren - Unzulässigkeit eines auf Erlaß einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 1 S 2189/02
Gegen diesen Beschluss, durch den dem Vollstreckungsantrag des Vollstreckungsgläubigers nach Anhörung der Vollstreckungsschuldnerin stattgegeben worden ist, ist die Beschwerde nach § 146 VwGO eröffnet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.12.1991 - 9 S 2886/91 -, VBlBW 1992, 253). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 1 S 2441/99
Kompetenzstreit zwischen Gemeinderat und Ortschaftsrat über Personalfragen der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 1 S 2189/02
Der hier zugrundeliegende kommunalverfassungsrechtliche Organstreit ist dadurch gekennzeichnet, dass Gemeindeorgane und/oder Teile von ihnen über Bestand und Reichweite zwischen- oder innerorganschaftlicher Rechte streiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2000 - 1 S 2441/99 -, VBlBW 2000, 321, 322). - VGH Baden-Württemberg, 28.06.1988 - Z 10 S 785/88
Anspruch der Gemeinde gegen Gemeinderat
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 1 S 2189/02
Mit der Regelung des § 126 Abs. 1 GemO wird die Entscheidungszuständigkeit für die Verfolgung gemeindlicher Ansprüche im Interesse einer objektiven und unbefangenen Aufgabenwahrnehmung auf eine Stelle außerhalb der Gemeinde verlagert, um Interessenkollisionen auszuschließen, Schwierigkeiten im Verhältnis der Gemeindeorgane oder Organwalter untereinander zu vermeiden und eine saubere Verwaltung zu gewährleisten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.06.1988 - Z 10 S 785/88 -, VBlBW 1989, 27, 28).
- VG Karlsruhe, 03.08.2010 - 6 K 1488/10
Mitentscheidungskompetenz des Gemeinderats im Zusammenhang mit dem baurechtlichen …
Es handelt sich um einen grundsätzlich zulässigen sogenannten kommunalverfassungsrechtlichen Organstreit, der dadurch gekennzeichnet ist, dass Gemeindeorgane und / oder Teile von ihnen über Bestand und Reichweite zwischen- oder innerorganschaftlicher Rechte streiten (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.03.2000 - 1 S 2441/99 -, VBlBW 2000, 321; Beschluss vom 16.12.2002 - 1 S 2189/02 -, NVwZ-RR 2003, 519 ).