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   VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95   

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https://dejure.org/1997,7810
VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95 (https://dejure.org/1997,7810)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.1997 - 9 S 2277/95 (https://dejure.org/1997,7810)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 9 S 2277/95 (https://dejure.org/1997,7810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Klagebefugnis eines Verbandes der Ersatzkassen; hier: Anfechtung der Pflegesatzgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94

    Lastenausgleichsrecht: Teleologische Reduktion von § 12 Abs. 2 S. 2 LAG, Begriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Sozialleistungsträger einerseits und ihrer Verbände andererseits bereits mehrfach entschieden, daß zwar die Sozialleistungsträger aus eigenem Recht im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Klage gegen die Genehmigung eines Pflegesatzes befugt sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.9.1983, DVBl. 1984, 523), das Verwaltungsprozeßrecht indessen kein allgemeines Prozeßführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in eigenem Namen kennt und diese Vereinigungen bei Pflegesätzen auch nicht aus eigenem Recht zur Klage befugt sind, sie vielmehr - neben der Beteiligung nach § 18 Abs. 1 S. 2 KHG - ihre Mitglieder beraten und unterstützen können (BVerwG, Beschluß vom 28.2.1980, NJW 1980, S. 1911; vgl. zuletzt Urteil vom 26.10.1995, NVwZ-RR 1996, 532 zu einem Verband der privaten Krankenversicherungen).
  • BVerwG, 28.02.1980 - 3 B 1.80

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Klageänderung - Prozessführungsbefugnis von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Sozialleistungsträger einerseits und ihrer Verbände andererseits bereits mehrfach entschieden, daß zwar die Sozialleistungsträger aus eigenem Recht im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Klage gegen die Genehmigung eines Pflegesatzes befugt sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.9.1983, DVBl. 1984, 523), das Verwaltungsprozeßrecht indessen kein allgemeines Prozeßführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in eigenem Namen kennt und diese Vereinigungen bei Pflegesätzen auch nicht aus eigenem Recht zur Klage befugt sind, sie vielmehr - neben der Beteiligung nach § 18 Abs. 1 S. 2 KHG - ihre Mitglieder beraten und unterstützen können (BVerwG, Beschluß vom 28.2.1980, NJW 1980, S. 1911; vgl. zuletzt Urteil vom 26.10.1995, NVwZ-RR 1996, 532 zu einem Verband der privaten Krankenversicherungen).
  • BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 24.82

    Sozialleistungsträger - Festsetzung einheitlicher Pflegesätze - Krankenhaus -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.01.1997 - 9 S 2277/95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabengebiete der Sozialleistungsträger einerseits und ihrer Verbände andererseits bereits mehrfach entschieden, daß zwar die Sozialleistungsträger aus eigenem Recht im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO zur Klage gegen die Genehmigung eines Pflegesatzes befugt sind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.9.1983, DVBl. 1984, 523), das Verwaltungsprozeßrecht indessen kein allgemeines Prozeßführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder in eigenem Namen kennt und diese Vereinigungen bei Pflegesätzen auch nicht aus eigenem Recht zur Klage befugt sind, sie vielmehr - neben der Beteiligung nach § 18 Abs. 1 S. 2 KHG - ihre Mitglieder beraten und unterstützen können (BVerwG, Beschluß vom 28.2.1980, NJW 1980, S. 1911; vgl. zuletzt Urteil vom 26.10.1995, NVwZ-RR 1996, 532 zu einem Verband der privaten Krankenversicherungen).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 3 C 33.98

    Klagebefugnis; Pflegesatzvereinbarung; Vertragsparteien der

    BVerwG 3 C 33.98 VGH 9 S 2277/95.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 9 S 943/04

    Grundsatz der Beitragssatzstabilität und seine Anwendung im Pflegesatzrecht;

    Aus diesem Belegungsanteil ergibt sich, in welcher Höhe die Mitglieder der Klägerin aufgrund der von der Schiedsstelle abgelehnten Kappung des Gesamtbetrages und des Budgets voraussichtlich mit Mehrkosten belastet werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.01.1997 - 9 S 2277/95 -, Arztrecht 1998, 95 und vom 17.08.2004 - 9 S 1460/04 - vgl. auch Nr. 11 20.2 des Streitwertkatalogs 1996, NVwZ 1996, 563).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 7 S 349/96

    Zustimmung zur Erhöhung der Pflegesatzvereinbarung wegen gestiegener Sachkosten

    Durch diese Stellung als Vertragspartner unterscheidet sich der vorliegende Fall auch schon im Ansatz von dem Sachverhalt, der vom Beklagtenvertreter in bezug genommenen Entscheidung des 9. Senats vom 17.1.1997 - 9 S 2277/95.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2004 - 9 S 1460/04

    Pflegesatz - Streitwert

    Aus diesem Belegungsanteil ergibt sich, in welcher Höhe die Mitglieder der Kläger im Hinblick auf die wegen der festgesetzten Erlösausgleichszahlung vom Regierungspräsidium Freiburg nicht genehmigten Schiedsstellenentscheidung gegebenenfalls Mehrbelastungen hätten tragen müssen, wenn die auf Antrag der Beigeladenen erfolgte Versagung der Genehmigung Bestand gehabt hätte und deshalb eine Neufestsetzung des Budgets und der Pflegesätze ohne eine solche Erlösausgleichszahlung hätte erfolgen müssen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 17.01.1997 - 9 S 2277/95 -, ArztR 1998, 95 und vom 29.07.1996 - 9 S 1865/96 -; vgl. auch Nr. II 20.2 des Streitwertkatalogs 1996, NVwZ 1996, 563).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.1998 - 11 L 6662/95

    Pflegesatzfähigkeit von Folgekosten

    In diesem Zusammenhang bedarf es keiner Entscheidung, ob die Klage des zu 5) klagenden Verbandes bereits mangels Klagebefugnis unzulässig ist (so VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 17.1.1997, DÖV 1997, 742; über die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat das BVerwG in der Sache 3 B 71.97 - soweit bekannt - noch nicht entschieden).
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