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   VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03   

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https://dejure.org/2004,4458
VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03 (https://dejure.org/2004,4458)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.02.2004 - 5 S 1460/03 (https://dejure.org/2004,4458)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 5 S 1460/03 (https://dejure.org/2004,4458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beseitigung umsturzgefährdeter Bäume im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag durch Hoheitsträger - "auch privates Geschäft"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Ausführung eines auch privaten Geschäfts im Sinne des § 677 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch eine Behörde; Geltendmachung von Kosten einer Ersatzvornahme; Verschaffung privatrechtlicher Befugnisse oder Ansprüche durch eine Gemeinde; Privatrechtlicher ...

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 683 Satz 1; ; PolG § 1; ; PolG § 3; ; StrG § 42; ; StrG § 59; ; LVwVG § 25; ; LVwVG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch, Sonstiges Forstrecht, Allgemeines Polizeirecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Bäume, Verkehrssicherungspflicht, Ersatzvornahme, Kosten, Geschäftsführung ohne Auftrag, Aufwendungsersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    GoA durch eine Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kostenersatz für Fällen umsturzgefährdeter Bäume abgelehnt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 473
  • VBlBW 2004, 268
  • DÖV 2005, 528 (Ls.)
  • BauR 2004, 1045 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Berechtigt zur Ausführung eines (auch privaten) Geschäfts im Sinne von § 677 BGB ist eine Behörde, wenn sie dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäfts unter Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlage zuvor aufgegeben hatte (wie BGH, Urt. v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - BGHZ 65, 384).

    Dies hat zur Folge, dass einem Hoheitsträger auch bei öffentlich-rechtlichem Handeln ein privatrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich zustehen kann (BGH, Urt. v. 20.06.1963 - VII ZR 263/61 - BGHZ 40, 28), insbesondere auch dann, wenn die Behörde zugleich eine private Verkehrssicherungspflicht des Dritten erfüllt, deren Beachtung auch im Wege des allgemeinen oder besonderen Polizeirechts durchgesetzt werden könnte; dabei wird ggf. vermutet, dass die Behörde (auch) ein fremdes Geschäft führen will (BGH, Urt. v. 04.12.1975 - VII ZR 218/73 - BGHZ 65, 354 und Urt. v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - BGHZ 65, 384).

    Eine Berechtigung in diesem Sinne ist aber gegeben, wenn die Behörde dem Geschäftsherrn die Ausführung des Geschäfts unter Inanspruchnahme einer öffentlich-rechtlichen Rechtsgrundlage zuvor aufgegeben hatte (vgl. BGH, Urt. v. 02.04.1968 - II ZR 54/74 - a.a.O. S. 389).

  • BGH, 21.03.2003 - V ZR 319/02

    Störereigenschaft des Grundstückseigentümers bei alten Bäumen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Denn dem Beklagten oblag es, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht als Waldeigentümer Sorge dafür zu tragen, dass vom Sturm in ihrer Standfestigkeit geschwächte oder sonst geschädigte Bäume nicht Dritte auf der Gemeindeverbindungsstraße oder dem nahen Campingplatz gefährdeten (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2003 - V ZR 319/02 - UPR 2003, 274; OLG Brandenburg, Urt. v. 12.01.1999 - 2 U 40/98 - NVwZ 1999, 692; Klose/Orf, Forstrecht, 2. Aufl., § 14 Rdnr. 42 ff; Agena, Verkehrssicherungspflichten in der freien Landschaft, NuR 2003, 654).
  • BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73

    Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Dies hat zur Folge, dass einem Hoheitsträger auch bei öffentlich-rechtlichem Handeln ein privatrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich zustehen kann (BGH, Urt. v. 20.06.1963 - VII ZR 263/61 - BGHZ 40, 28), insbesondere auch dann, wenn die Behörde zugleich eine private Verkehrssicherungspflicht des Dritten erfüllt, deren Beachtung auch im Wege des allgemeinen oder besonderen Polizeirechts durchgesetzt werden könnte; dabei wird ggf. vermutet, dass die Behörde (auch) ein fremdes Geschäft führen will (BGH, Urt. v. 04.12.1975 - VII ZR 218/73 - BGHZ 65, 354 und Urt. v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - BGHZ 65, 384).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Das Verwaltungsgericht ist schließlich entgegen dem Vorbringen der Klägerin nicht von Rechtssätzen in Entscheidungen des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 07.06.1984 - 11 S 2127/81 - NJW 1985, 2603) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170) abgewichen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • VG Karlsruhe, 30.04.2003 - 10 K 696/01

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Regeln über die Geschäftsführung ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. April 2003 - 10 K 696/01 - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Das Verwaltungsgericht ist schließlich entgegen dem Vorbringen der Klägerin nicht von Rechtssätzen in Entscheidungen des erkennenden Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 07.06.1984 - 11 S 2127/81 - NJW 1985, 2603) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170) abgewichen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Dies hat zur Folge, dass einem Hoheitsträger auch bei öffentlich-rechtlichem Handeln ein privatrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich zustehen kann (BGH, Urt. v. 20.06.1963 - VII ZR 263/61 - BGHZ 40, 28), insbesondere auch dann, wenn die Behörde zugleich eine private Verkehrssicherungspflicht des Dritten erfüllt, deren Beachtung auch im Wege des allgemeinen oder besonderen Polizeirechts durchgesetzt werden könnte; dabei wird ggf. vermutet, dass die Behörde (auch) ein fremdes Geschäft führen will (BGH, Urt. v. 04.12.1975 - VII ZR 218/73 - BGHZ 65, 354 und Urt. v. 15.12.1975 - II ZR 54/74 - BGHZ 65, 384).
  • OLG Brandenburg, 12.01.1999 - 2 U 40/98

    Verkehrssicherungspflicht für Bäume in einem Waldstück an einer Bundesstraße -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Denn dem Beklagten oblag es, im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht als Waldeigentümer Sorge dafür zu tragen, dass vom Sturm in ihrer Standfestigkeit geschwächte oder sonst geschädigte Bäume nicht Dritte auf der Gemeindeverbindungsstraße oder dem nahen Campingplatz gefährdeten (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2003 - V ZR 319/02 - UPR 2003, 274; OLG Brandenburg, Urt. v. 12.01.1999 - 2 U 40/98 - NVwZ 1999, 692; Klose/Orf, Forstrecht, 2. Aufl., § 14 Rdnr. 42 ff; Agena, Verkehrssicherungspflichten in der freien Landschaft, NuR 2003, 654).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2001 - 5 S 2580/00

    Beseitigung eines Abmarkungsmangels von Amts wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 5 S 1460/03
    Seine Auffassung, sie sei ausgeschlossen, wenn das öffentliche Recht selbst Normen enthalte, welche die betreffenden Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten abschließend regelten - insoweit hat das Verwaltungsgericht § 3 PolG und § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO sowie auf die vollstreckungsrechtlichen Bestimmungen über die Ersatzvornahme erwähnt -, entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. zu Aufwendungsersatzansprüchen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nach Abmarkung eines Grundstücks ohne Auftrag, Senatsurt. v. 22.11.2001 - 5 S 2580/03 - VBlBW 2002, 252).
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