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   VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 11 S 2353/07   

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https://dejure.org/2008,4944
VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 11 S 2353/07 (https://dejure.org/2008,4944)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2008 - 11 S 2353/07 (https://dejure.org/2008,4944)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2008 - 11 S 2353/07 (https://dejure.org/2008,4944)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Schaffung von Vollzeitarbeitsplätzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Schaffung von fünf Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Eröffnung eines Fliesenhandels; Prognose über die Entwicklung der selbstständigen Tätigkeit eines Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 21 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 2
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, selbstständige Erwerbstätigkeit, geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Zukunftsprognose, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Visumsverfahren, Zumutbarkeit, Partnerschaftsabkommen Aserbaidschan, Aserbaidschaner

  • Judicialis

    AufenthG § 21 Abs. 1; ; AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 2; ; AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht; Aufenthaltserlaubnis: Aufenthaltserlaubnis; Selbständige Tätigkeit; Arbeitsplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 646 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2009 - 11 S 448/09

    Aufenthalt zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit; Wechsel des

    Vielmehr reicht es aus, dass auf der Grundlage einer tragfähigen Planung davon ausgegangen werden kann, dass dies innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach der Aufnahme der erst über die Aufenthaltserlaubnis ermöglichten selbstständigen Tätigkeit geschieht (Senatsbeschluss vom 17.03.2008 - 11 S 2353/07 - juris).

    Denn der Regelfall des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG knüpft mit dem Erfordernis der Schaffung von mindestens fünf Arbeitsplätzen an die damit grundsätzlich verbundenen positiven Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation an, und es wäre widersprüchlich, wenn der erwartete Beschäftigungseffekt dadurch relativiert werden könnte, dass der Ausländer, der das Aufenthaltsrecht erwerben möchte, eine der von ihm zu schaffenden Arbeitsstellen selbst besetzt (Senatsbeschluss vom 17.03.2008 - 11 S 2353/07 - a.a.O.).

  • VG Darmstadt, 03.05.2010 - 7 L 121/10

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als

    Vielmehr reicht es aus, dass auf der Grundlage einer tragfähigen Planung davon ausgegangen werden kann, dass dies innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach der Aufnahme der erst über die Aufenthaltserlaubnis ermöglichten selbständigen Tätigkeit geschieht (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.03.2009, a. a. O., und v. 17.03.2008 - 11 S 2353/07 -, juris).

    Denn der Regelfall des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG knüpft mit dem Erfordernis der Schaffung von mindestens fünf Arbeitsplätzen an die damit grundsätzlich verbundenen positiven Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation an, und es wäre widersprüchlich, wenn der erwartete Beschäftigungseffekt dadurch relativiert werden könnte, dass der Ausländer, der das Aufenthaltsrecht erwerben möchte, eine der von ihm zu schaffenden Arbeitsstellen selbst besetzt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.03.2009, a. a. O.; v. 17.03.2008 - 11 S 2353/07 - a. a. O.).

  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.2010 - 5 L 269/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen

    Dafür spricht die im Zusammenhang mit dem Regelfall maßgebliche Erkenntnis, dass einem Ausländer die Umsetzung seiner Geschäftsidee in dem hier geforderten Maße kaum möglich und zumutbar ist, wenn er sich nicht bereits während der Gründungs - und Aufbauphase erlaubt im Bundesgebiet aufhalten darf (VGH Mannheim, Beschl. vom 17. März 2008 - 11 S 2353/07 in: NVwZ-RR 2008, 646, zit. nach juris Rn. 9).

    Danach reicht nicht schon jedweder, etwa mit der Schaffung von so genannten Minijobs verbundener und entsprechend geringfügiger tatsächlicher Beschäftigungseffekt zur Begründung eines übergeordneten wirtschaftlichen Interesses an der selbständigen Tätigkeit eines Ausländers im Bundesgebiet sowie der Erwartung einer positiven Auswirkung dieser Tätigkeit auf die Wirtschaft aus (vgl. VGH Mannheim, Beschl. vom 17. März 2008 - 11 S 2353/07 a.a.O. Rn. 11).

  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2010 - 11 L 1052/09

    Selbstständige Tätigkeit wirtschaftliches Interesse Niederlassungsabkommen

    Denn der Regelfall des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG knüpft mit dem Erfordernis der Schaffung von mindestens fünf Arbeitsplätzen an die damit grundsätzlich verbundenen positiven Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation an, und es wäre widersprüchlich, wenn der erwartete Beschäftigungseffekt dadurch relativiert werden könnte, dass der Ausländer, der das Aufenthaltsrecht erwerben möchte, eine - hier sogar die einzige - der von ihm zu schaffenden Arbeitsstellen selbst besetzt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. März 2008 - 11 S 2353/07 -.
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