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   VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20   

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VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20 (https://dejure.org/2021,7050)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 (https://dejure.org/2021,7050)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2021 - 5 S 1032/20 (https://dejure.org/2021,7050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB
    Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines von einem Adressaten einer Abbruchverfügung unterbreiteten Alternativangebots sowie eines eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit einer Abrissverfügung bei einem von den Maßen nicht in die nähere Umgebung passenden Wohngebäude; Berücksichtigung eines Alternativvorschlages des Verfügungsadressaten einer Abrissverfügung gegenüber der Behörde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist einem Austauschangebot Rechnung zu tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    B. gegen Land Baden-Württemberg wegen Teilrückbau und Nachtragsbaugenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2021, 474
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17; Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 - juris; Senatsurteil vom 14.7.2000 - 5 S 418/00 - juris Rn. 19).

    Um zu verhindern, dass durch eine Kombination von Bestimmungsgrößen, die einzelnen Gebäuden in der näheren Umgebung einzeln entnommen werden, Baulichkeiten entstehen, die in der näheren Umgebung kein Vorbild haben, sind die genannten Faktoren vielmehr kumuliert zu betrachten (BVerwG, Urteil vom 8.12.2016, a.a.O.).

    Die nähere Umgebung muss für die in § 34 BauGB genannten Kriterien jeweils unterschiedlich festgelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 9).

    Zwar zwingt das Erfordernis des Einfügens nicht zur Uniformität und ist es nicht notwendig, dass ein streitiges Vorhaben den aus der Umgebung abzuleitenden Rahmen exakt einhält (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    (1) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris Leitsatz 1; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - juris Rn. 18; Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/96 - juris Rn. 22; zu § 65 Satz 2 LBO auch Senatsurteile vom 19.10.2009 - 5 S 347/09 - juris Rn. 22 und vom 24.7.2002 - 5 S 149/01 - juris Rn. 22; Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Auflage, § 65 Rn. 21).

    Von diesem Verbot wird die bauordnungsrechtliche Beseitigung von Schwarzbauten aber von vornherein nicht erfasst (BVerwG, Urteil vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris Rn. 11).

    Der Senat weist darauf hin, dass die Klägerin dann, wenn das Bauvorhaben in der Zukunft aufgrund der Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans rechtmäßig errichtet werden dürfte, ggf. eine nachträgliche Änderung der Rechtslage zu ihren Gunsten geltend machen und ein gesondertes Genehmigungsverfahren anstrengen könnte (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG; dazu BVerwG, Urteil vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris).

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    So ist das Bauvorhaben nicht wegen einer Sach- oder Rechtslagenänderung, wie z.B. dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans, inzwischen in die Genehmigungsfähigkeit hineingewachsen mit der Folge, dass nunmehr ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestünde (hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.12.1985 - 4 C 23.83 und 4 C 24.83 - NJW 1986, 1186; Senatsurteil vom 11.7.2017 - 5 S 2067/15 - juris Rn. 31; Sauter, LBO, § 65 Rn. 86).

    (2) Schließlich gebietet auch die bloße Aussicht, dass - wie hier - in Zukunft möglicherweise das Vorhaben legalisierende Festsetzungen in einem Bebauungsplan ergehen könnten, es nicht, entsprechende Ermessenserwägungen anzustellen (BVerwG, Urteil vom 6.12.1985, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Zwar ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs anerkannt, dass die Baurechtsbehörde einem ihr vom Adressaten einer Abbruchsverfügung unterbreiteten Alternativangebot (Austauschangebot) Rechnung tragen muss, wenn dieses so bestimmt und eindeutig unterbreitet wird, dass es geeignet ist, rechtmäßige Zustände wiederherzustellen und dadurch der verfügte Abbruch einer baulichen Anlage unnötig wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - juris Rn. 35; Urteil vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94 - juris Rn. 37; vgl. auch Sauter, LBO, § 65 Rn. 47).

    (1) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 11.8.1992 - 4 B 161.92 - juris Leitsatz 1; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2003 - 3 S 2436/02 - juris Rn. 18; Urteil vom 17.10.1996 - 8 S 2299/96 - juris Rn. 22; zu § 65 Satz 2 LBO auch Senatsurteile vom 19.10.2009 - 5 S 347/09 - juris Rn. 22 und vom 24.7.2002 - 5 S 149/01 - juris Rn. 22; Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Auflage, § 65 Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2016 - 5 S 114/14

    Abbruchverfügung für Wintergarten; Abstandfläche; Brandschutz; Baugrenze;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Maßgeblich für die Illegalität der Anlage ist insoweit der Zeitpunkt des Abschlusses der Bauarbeiten (Senatsurteil vom 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris Rn. 23; Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Auflage, § 65 Rn. 22).

    Sie haben diesen Umständen jedoch zu Recht kein überwiegendes Gewicht beigemessen, weil die Klägerin von der erteilten Baugenehmigung abgewichen ist und damit auf eigenes Risiko gebaut hat (vgl. Senatsurteil vom 15.9.2016 - 5 S 114/14 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    (2) Die für diese Beurteilung maßgebliche "nähere Umgebung" grenzt sich danach ab, ob und inwieweit sich die Ausführung eines Vorhabens auf sie auswirken kann und ob und inwieweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst, wobei es darauf ankommt, was in der Umgebung tatsächlich vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.3.2018 - 4 B 60.17 - juris Rn. 7 und Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - NVwZ 2014, 1246, juris Rn. 7).

    Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung "in der Regel" enger zu begrenzen als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (BVerwG, Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 - juris Rn. 7; Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25 S. 58).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Ihre absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche, prägen das Bild der maßgeblichen Umgebung und bieten sich deshalb vorrangig als Bezugsgrößen zur Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung an (BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17; Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 - juris; Senatsurteil vom 14.7.2000 - 5 S 418/00 - juris Rn. 19).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Gebäude als solches in die nähere Umgebung einfügt (BVerwG, Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Dass auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 - juris) und des erkennenden Senats (Urteile vom 27.2.2003 - 5 S 1279/01 - juris Rn. 19 und vom 21.1.1997 - 5 S 3206/95 - juris Rn. 32).

    aa) Das im Wege einer zulässigen Verpflichtungsklage ursprünglich verfolgte Verpflichtungsbegehren der Klägerin hat sich durch die in Kraft getretene Veränderungssperre erledigt, weil dadurch eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist, die jedenfalls zum Erlöschen eines möglicherweise gegebenen Genehmigungsanspruchs geführt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.6.2011 - 4 C 10.10 - juris Rn. 7; Senatsurteil vom 27.2.2003 - 5 S 1279/01 - juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Der Schutz des § 14 Abs. 3 BauGB greift nicht, solange - wie hier - eine Genehmigung nicht erteilt ist, auch wenn das Bauvorhaben vor Inkrafttreten der Veränderungssperre zu Unrecht abgelehnt worden sein sollte (Senatsurteil vom 21.1.1997 - 5 S 3206/95 - juris Rn. 30).

    Dass auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.3.1998 - 4 C 14.96 - juris) und des erkennenden Senats (Urteile vom 27.2.2003 - 5 S 1279/01 - juris Rn. 19 und vom 21.1.1997 - 5 S 3206/95 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
    Solches ergibt sich insbesondere nicht aus der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1984 - 4 C 25.82 -.
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

  • BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 60.17

    Klärungsbedürftigkeit der Funktionslosigkeit von Bebauungsplanfestsetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15

    Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95

    Einfügen in die nähere Umgebung hinsichtlich der "Baudichte"

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 8 S 2299/96

    Beachtung des Gleichheitssatzes beim Vorgehen gegen mehrere illegale Bauwerke

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2002 - 5 S 149/01

    Wohnungsprostitution - bordellartiger Betrieb - Mischgebiet

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 418/00

    Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

  • BVerwG, 04.10.1995 - 4 B 68.95

    Hinterlandbebauung - Grundfläche - Einfügen - Überplanter Innenbereich -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2009 - 5 S 347/09

    Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung entfällt bei Verzicht oder erkennbaren

  • BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96

    Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 16.09.2003 - 9 B 27.03

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12

    Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der

  • VGH Bayern, 13.06.2014 - 15 ZB 14.448

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10

    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - 13 A 4859/00

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des

  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

  • VG Freiburg, 15.07.2021 - 4 K 3230/20

    Bestimmung der Eigenart und der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets;

    Hiervon umfasst ist weder die Frage, ob das Vorhaben nach der Zahl der Geschosse insgesamt (also aller Geschosse einschließlich der Attikageschosse) zulässig ist, noch die Frage nach der optischen Wirkung der geplanten Gebäude als solche bzw. ihrer "Geschossigkeit" (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 -, juris Rn. 48).

    Ob sich das Bauvorhaben nach seinem Nutzungsmaß, also der sichtbaren absoluten Größe der baulichen Anlagen nach ihrer Grundfläche, Geschosszahl und Höhe sowie ihrem Verhältnis zur Freifläche bei kumulativer Betrachtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.12.2016 - 4 C 7.15 - juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 41) in die nähere Umgebung einfügt, ist damit nicht Gegenstand dieser (oder einer anderen) Einzelfrage.

    Bedeutsam für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung sind (nur) solche Maße, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung leicht in Beziehung zueinander setzen lassen, insbesondere die absolute Größe nach Grundfläche, Geschosszahl und Höhe, bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur Freifläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7/15 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 41).

  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche

    Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe sowie ggf. nach dem Verhältnis zur Freifläche vergleichbar sind, wobei sich auch solche Vorhaben einfügen können, die über den vorhandenen Rahmen nur unwesentlich hinausgehen (BVerwG, Urt. vom 08.12.2016, a.a.O; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 17.03.2021 - 5 S 1032/20-, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 01.03.2017 -2 A 45/16-, juris).

    Auf den Umstand, dass die Grundflächenzahl (im Sinne einer faktischen Baudichte, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 17.03.2021 -5 S 1032/20-, juris) der Gebäude auf diesen Grundstücken mit 0, 69 bzw. 0,52 größer als beim Vorhaben (0,36) sind, kommt es vor diesem Hintergrund nicht mehr an; vielmehr stellt sich dieses bei wertender Gesamtbetrachtung als das in der maßgeblichen Umgebung vorbildlose Ergebnis der - so wohl auch beabsichtigten (vgl. BAS 251-255 und den Vortrag im Widerspruchsverfahren) - Kombination einzelner in der näheren Umgebung vorhandener Bestimmungsfaktoren dar, das aufgrund der Rekombination des vorhandenen Rahmens über diesen auch nicht nur unwesentlich hinausgeht.

  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    aa) Der im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die nähere Umgebung bildende Bereich reicht so weit, wie sich einerseits die Ausführung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie andererseits die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder jedenfalls beeinflusst, wobei auf dasjenige abzustellen ist, was in der Umgebung tatsächlich vorhanden ist (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 27.03.2018 - 4 B 60.17 -, BRS 86 Nr. 61 (2018) = juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.03.2021 - 5 S 1032/20 -, VBlBW 2021, 474 = juris Rn. 42; VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 42).
  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    Ein Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es dort Referenzobjekte gibt, die bei einer wertenden Gesamtbetrachtung von Grundfläche, Geschosszahl und Höhe sowie ggf. nach dem Verhältnis zur Freifläche vergleichbar sind, wobei sich auch solche Vorhaben einfügen können, die über den vorhandenen Rahmen nur unwesentlich hinausgehen (BVerwG, Urt. vom 08.12.2016, a.a.O; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 17.03.2021 -5 S 1032/20-, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 01.03.2017 -2 A 45/16-, juris).

    Die Vorhabengebäude halten aber die in der maßgeblichen Umgebung vorhandene "Grundflächenzahl" i.S. einer faktischen Baudichte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 17.03.2021 -5 S 1032/20, juris) nicht ein.

  • VG Karlsruhe, 15.06.2023 - 2 K 1405/23

    Nachbarklage gegen die Vollziehung einer durch das Landratsamt erteilten

    (2) Der die nähere Umgebung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB bildende Bereich reicht so weit, wie sich einerseits die Ausführung eines zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie andererseits die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder jedenfalls beeinflusst, wobei auf dasjenige abzustellen ist, was in der Umgebung tatsächlich vorhanden ist (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 27.03.2018 - 4 B 60.17 -, BRS 86 Nr. 61 (2018) = juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.03.2021 - 5 S 1032/20 -, VBlBW 2021, 474 = juris Rn. 42).
  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung dieses Erfordernisses ist, wie der Wortlaut von § 65 Abs. 1 Satz 1 LBO erkennen lässt, der Abschluss der damaligen Bauarbeiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.03.2021 - 5 S 1032/20 - juris Rn. 60; Urt. d. Kammer v. 07.07.2020 - 4 K 435/18 - juris Rn. 29).
  • VG Karlsruhe, 17.11.2021 - 2 K 2056/21

    Vollstreckung von Vollstreckungskosten

    Gleiches gilt, in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, für den Fall, dass ein solcher Verwaltungsakt sich bereits vor Klagerhebung erledigt hat (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urt. v. 07.06.1978 - 7 C 45.74 -, BVerwGE 56, 24 = juris Rn. 10; Urt. v. 27.03.1998 - 4 C 14.96 -, BVerwGE 106, 295 = juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.03.2021 - 5 S 1032/20 -, VBlBW 2021, 474 = juris Rn. 30; Urt. v. 17.08.2020 - 2 S 2909/20 -, juris Rn. 57).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 3 LB 1071/18

    Ablehnung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

    Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung wird die nähere Umgebung im Regelfall enger zu begrenzen sein als im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 17. März 2021 - 5 S 1032/20 -, juris Rn. 42; OVG Münster, Urteil vom 1. März 2017 - 2 A 46/16 -, juris Rn. 35; VGH München, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 2 B 13.1995 -, juris Rn. 15; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7)).
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