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   VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20   

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VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20 (https://dejure.org/2022,8524)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2022 - 5 S 1790/20 (https://dejure.org/2022,8524)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2022 - 5 S 1790/20 (https://dejure.org/2022,8524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ermessensausübung bei Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfassen der Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt vom Anliegergebrauch; Ermessensausübung bei Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis; Orientierung an den Auswirkungen des beabsichtigten Verhaltens, auf die widmungsgemäße Nutzung der Straße, ...

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis im Ermessen der Behörde

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2023, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.05.2020 - 6 B 53.19

    Pflicht zur sachgemäßen Auslegung von Anträgen; Klagebefugnis bei Klage auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Da der primär verfolgte Hauptantrag mithin erfolglos bleibt, ist über den hilfsweise gestellten Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu entscheiden, welcher als "Minus" zugleich auch den Antrag umfasst, die Beklagte dann, wenn kein Erteilungsanspruch besteht, wenigstens zu einer Neubescheidung entsprechend der Rechtsauffassung des Senats zu verpflichten (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, dazu BVerwG, Urteil vom 12.5.2020 - 6 B 53.19 (6 C 8.20) - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 8 S 269/96

    Untätigkeitsklage: zureichender Grund für die Verzögerung - Aussetzung einer nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Denn es ist in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehen und wäre unbillig, dem Kläger die bereits zulässige Klage wieder zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 - juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.9.2012 - 9 S 2153/11 - juris Rn. 7 f und Urteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Die gerichtliche Kontrolle der dabei getroffenen Behördenentscheidung beschränkt sich auf die Prüfung, ob dieser rechtliche Rahmen eingehalten worden ist (§ 114 Satz 1 VwGO), wobei nur die Gesichtspunkte maßgebend sind, welche die Ermessensentscheidung nach Maßgabe des Widerspruchsbescheids (§ 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO) und im gerichtlichen Verfahren nachgeschobener ergänzender Erwägungen im Sinne von § 114 Satz 2 VwGO tragen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2021 - 5 S 1996/19 - juris Rn. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2012 - 9 S 2153/11

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Denn es ist in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehen und wäre unbillig, dem Kläger die bereits zulässige Klage wieder zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 - juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.9.2012 - 9 S 2153/11 - juris Rn. 7 f und Urteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Denn es ist in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht vorgesehen und wäre unbillig, dem Kläger die bereits zulässige Klage wieder zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 - juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.9.2012 - 9 S 2153/11 - juris Rn. 7 f und Urteil vom 23.8.1996 - 8 S 269/96 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Denn ein solches Interesse liegt bei jedem rechtlich oder tatsächlich schutzwürdigen Interesse, auch wirtschaftlicher und ideeller Art, vor, das geeignet ist, die Rechtsposition des Klägers zu verbessern (BVerwG, Beschluss vom 18.11.1997 - 1 WB 46.97 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Denn die Zufahrt bzw. der Zugang zur Straße schafft die Grundvoraussetzungen, derer es bedarf, um an der verkehrlichen Kommunikation teilzunehmen (vgl. die o.g. Senatsurteile und BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 VR 7.99 - NVwZ 1999, 1341).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 5 S 2030/16

    Einlegung der Berufung durch den Beigeladenen; Verletzung in eigenen Rechten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Diese subjektiv geschützte Rechtsposition ist allerdings auf die Befugnisse beschränkt, die der Gesetzgeber dem Anlieger zur Vermeidung einer mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GG nicht zu vereinbarenden unverhältnismäßigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts mindestens zu gewährleisten hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 8.6.2017 - 5 S 2030/16 - juris Rn. 37; vom 22.3.2016 - 5 S 531/13 - juris Rn. 26, vom 26.1.2016 - 5 S 1229/14 - juris Rn. 20, und vom 28.2.2002 - 5 S 1121/00 - ESVGH 52, 149).
  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    Hinzu kommt, dass in der vorliegenden Fallkonstellation die Feststellungsklage einen Rechtsschutz bietet, der weiter reicht, als er mit der Leistungs- oder Gestaltungsklage erlangt werden könnte (BVerwG, Beschluss vom 26.3.2014 - 4 B 55.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.03.2022 - 5 S 1790/20
    In einem solchen Fall kommt eine Verpflichtungs- oder sonstige Leistungsklage von seinem Rechtsstandpunkt aus nicht in Betracht, da es ihm nicht zuzumuten ist, diesen aufzugeben (BVerwG, Urteil vom 17.1.1972 - I C 33.68 - juris Rn. 7; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, § 43 Rn. 131).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks

  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

    Denn der Anliegergebrauch gewährt keinen Anspruch auf eine zweite Grundstückszufahrt (vgl. Senatsurteil vom 17.3.2022 - 5 S 1790/20 - VBlBW 2023, 38).

    Ein Anspruch auf eine zweite Grundstückszufahrt folgt aus dem im Lichte des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG auszulegenden Anliegergebrauch hingegen grundsätzlich nicht (vgl. Senatsurteil vom 17.3.2022 - 5 S 1790/20 - VBlBW 2023, 38, juris Rn. 35; siehe auch § 15 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 StrG).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

    Denn der Anliegergebrauch gewährt keinen Anspruch auf eine zweite Grundstückszufahrt (vgl. Senatsurteil vom 17.3.2022 - 5 S 1790/20 - VBlBW 2023, 38).

    Ein Anspruch auf eine zweite Grundstückszufahrt folgt aus dem im Lichte des Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG auszulegenden Anliegergebrauch hingegen grundsätzlich nicht (vgl. Senatsurteil vom 17.3.2022 - 5 S 1790/20 - VBlBW 2023, 38, juris Rn. 35; siehe auch § 15 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 StrG).

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