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   VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17   

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https://dejure.org/2018,26321
VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17 (https://dejure.org/2018,26321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2018 - 10 S 2449/17 (https://dejure.org/2018,26321)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17 (https://dejure.org/2018,26321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinde auf Umsetzung verkehrsbehördlicher Maßnahmen auf der Grundlage eines von ihr beschlossenen Lärmaktionsplanes; Klagebefugnis einer Gemeinde; Verletzung des Rechts einer Gemeinde zur kommunalen Selbstverwaltung aufgrund Weigerung der Umsetzung ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 2 VwGO, Art 28 Abs 2 S 1 GG
    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines Lärmaktionsplanes; hier: Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb einer Ortsdurchfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lärmaktionsplan; Geschwindigkeitsbegrenzung; Fachrechtliche Umsetzung; Bindungswirkung; Klagebefugnis; Kommunale Selbstverwaltungsgarantie; Effet utile

  • rechtsportal.de

    Anspruch einer Gemeinde auf Umsetzung verkehrsbehördlicher Maßnahmen auf der Grundlage eines von ihr beschlossenen Lärmaktionsplanes; Klagebefugnis einer Gemeinde; Verletzung des Rechts einer Gemeinde zur kommunalen Selbstverwaltung aufgrund Weigerung der Umsetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen: Land muss Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umsetzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Land muss Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umsetzen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen: Land muss Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h umsetzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umsetzung verkehrsbehördlicher Maßnahmen auf der Grundlage eines Lärmaktionsplanes

  • drik.de (Kurzinformation)

    Gemeinde hat Anspruch gegen Straßenverkehrsbehörde auf Umsetzung von Lärmaktionsplan

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gemeinde darf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen festlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 21
  • VBlBW 2018, 516
  • DÖV 2018, 955
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Werden nicht nur die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, sondern darüber hinaus auch die Orientierungswerte in Nr. 2.1 der Lärmschutz-Richtlinien-StV (VkBl. 2007, 767) überschritten, kann sich das Ermessen zu einer Pflicht zum Einschreiten verdichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234).

    Vielmehr genügt es, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und den Anwohnern damit zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234).

    Dies kann insbesondere nicht daraus geschlossen werden, dass Anliegern nachgeordneter Straßen naturgemäß wegen ihrer der Widmung entsprechenden Verkehrsbedeutung ein geringerer Verkehrslärm zuzumuten ist als den Anliegern von Bundes- oder Landesstraßen (BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 a. a. O.).

    Zu berücksichtigen ist dabei nicht zuletzt der Schutzzweck des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO, dem es entspricht, die rechtliche Zulässigkeit, Verkehrslärmschutz mittels verkehrsregelnder Maßnahmen zu gewähren, eher zu erleichtern als zu erschweren (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14

    Anspruch der Gemeinde gegen die DB Netz AG auf Lärmschutzmaßnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    In der Rechtsprechung ist diese Frage bislang nicht geklärt (trotz Zuordnung der Lärmaktionsplanung zum Gewährleistungsbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie offengelassen von NdsOVG, Beschluss vom 10.01.2014 - 12 LA 68/13 -, NordÖR 2015, 35 = juris Rn. 9; ablehnend VG Freiburg, Urteil vom 25.07.2014 - 5 K 1491/13 - juris Rn. 29 ff., im Ergebnis - jedoch aus anderen Gründen - bestätigt durch Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332).

    Diese im Wortlaut des § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 Satz 1 BImSchG angelegte Auslegung ist auch aus Gründen des unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatzes mit Blick auf die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), insbesondere deren Art. 8 Abs. 1 und 2, geboten (vgl. Berkemann, NuR 2012, 517, 527 f.; Röckinghausen, I + E 2014, 230, 233; siehe zur unionsrechtlichen Bewertung der nationalrechtlichen Aufspaltung der Lärmaktionsplanung in Planerstellung und Planvollzug auch bereits Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332 = juris Rn. 47).

    Für die Zuordnung zum Selbstverwaltungsbereich ist es schließlich unerheblich, dass dem Lärmaktionsplan keine unmittelbare Außenwirkung zukommt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332 = juris Rn. 25 m. w. N.), sondern seine Außenwirksamkeit erst durch die Umsetzung der - insoweit im Verhältnis zur planenden Gemeinde gebundenen - Fachbehörde vermittelt wird.

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Die Vorschrift dient zwar neben staatlichen Interessen den zum Selbstverwaltungsbereich gehörenden Planungs- und Entwicklungsbelangen der Gemeinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333).

    Ein - hinreichend konkretisiertes - städtebauliches Verkehrskonzept, aus dem sich ergibt, welche verkehrlichen Maßnahmen in einem bestimmten räumlichen Bereich gerade aus Gründen der geordneten städtebaulichen Entwicklung für erforderlich oder zweckmäßig gehalten werden und welche Gesichtspunkte der planerischen Abwägung insoweit zugrunde lagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 a. a. O.), hat die Klägerin bislang nicht erstellt.

    Dem steht nicht entgegen, dass straßenverkehrsrechtliche Regelungen übergeordneter staatlicher Behörden im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden als örtliche Straßenverkehrsbehörde (§ 2 Abs. 1, § 3 StVO-ZustG) oder als untere Straßenverkehrsbehörde (§ 1 StVO-ZustG i. V. m. § 15 Abs. 1 LVG) keine Rechtspositionen im Selbstverwaltungsbereich tangieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 = juris Rn. 13 m. w. N. sowie hierauf hinweisend Berkemann, NuR 2012, 517, 529).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Sie betrifft Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln und in einem spezifischen Bezug zu ihr stehen, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde berühren (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u. a. [Rastede] - BVerfGE 79, 127; Nierhaus/Engels in Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 28 Rn. 46 f. m. w. N.).

    Im demnach hier betroffenen Selbstverwaltungsbereich besteht eine Allzuständigkeit der Gemeinden, die über das fundamentale und originäre Recht verfügen, sich ohne besonderen Kompetenztitel aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung zugewiesen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 a. a. O.; Niehaus/Engels a. a. O. Rn. 48, 64 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 12 LA 68/13

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    In der Rechtsprechung ist diese Frage bislang nicht geklärt (trotz Zuordnung der Lärmaktionsplanung zum Gewährleistungsbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie offengelassen von NdsOVG, Beschluss vom 10.01.2014 - 12 LA 68/13 -, NordÖR 2015, 35 = juris Rn. 9; ablehnend VG Freiburg, Urteil vom 25.07.2014 - 5 K 1491/13 - juris Rn. 29 ff., im Ergebnis - jedoch aus anderen Gründen - bestätigt durch Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332).

    Die Lärmminderungsplanung ist dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der kommunalen Planungshoheit zuzurechnen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 10.01.2014 - 12 LA 68/13 - NordÖR 2015, 35 = juris Rn. 9; Kupfer, NVwZ 2012, 784, 790; Hansmann/Cancik in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 111, 85. Ergl., § 47e Rn. 3; Scheidler/Tegeder in Feldhaus, BImSchG, 200. Ergl., § 47e Rn. 8; Schulze-Fielitz in Führ, GK-BImSchG, 2016, vor §§ 47a - 47f Rn. 19; Stettner in Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, 218. Ergl., vor §§ 47a - 47f Rn. B9; offengelassen bei Berkemann, Der Lärmaktionsplan, S. 61 ff.).

  • OVG Bremen, 11.02.2016 - 1 B 241/15

    Anforderungen für die Anordnung von Tempo 30 wegen Lärmschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der zur Durchsetzung verpflichteten Behörde ein nach den einschlägigen fachrechtlichen Vorschriften bestehender Ermessensspielraum verbliebe (a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 241/15 - VRS 130, 51 = juris Rn. 27; Beschluss vom 21.06.2010 - 1 B 68/10 - VRS 119, 172 = juris Rn. 10 f.; VG Bremen, Beschluss vom 22.12.2015 - 5 V 1236/15 - DAR 2016, 344 = juris Rn. 19).

    Die Festlegung, der die Erkenntnisse aus der Lärmkartierung zugrunde liegen und die auf Berechnungen nach VBEB beruhen, was auch im Hinblick auf anderweitige Vorgaben in Nr. 2.5 der Lärmschutz-Richtlinien-StV nicht zu beanstanden ist (a. A. offenbar OVG Bremen, Beschluss vom 11.02.2016 - 1 B 241/15 - VRS 130, 51 = juris Rn. 21 ff.), lassen vor diesem Hintergrund keine Abwägungsmängel erkennen.

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass sich weder die örtlichen Bezüge einer Aufgabe und deren Gewicht an scharf konturierten Merkmalen messen lassen noch die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft einen ein für alle Mal feststehenden Aufgabenkreis bilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370, 401).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Besondere örtliche Verhältnisse können bei verkehrsbehördlichen Maßnahmen u. a. in der Streckenführung, dem Ausbauzustand der Strecke, witterungsbedingten Einflüssen (z.B. Nebel, Schnee- und Eisglätte), der dort anzutreffenden Verkehrsbelastung und den daraus resultierenden Unfallzahlen begründet sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 - 3 C 42.09 - BVerwGE 138, 159 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 25.07.2014 - 5 K 1491/13

    Gemindlicher Lärmaktionsplan nicht gegenüber Bahn durchsetzbar

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    In der Rechtsprechung ist diese Frage bislang nicht geklärt (trotz Zuordnung der Lärmaktionsplanung zum Gewährleistungsbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie offengelassen von NdsOVG, Beschluss vom 10.01.2014 - 12 LA 68/13 -, NordÖR 2015, 35 = juris Rn. 9; ablehnend VG Freiburg, Urteil vom 25.07.2014 - 5 K 1491/13 - juris Rn. 29 ff., im Ergebnis - jedoch aus anderen Gründen - bestätigt durch Senatsurteil vom 25.07.2016 - 10 S 1632/14 - DVBl 2016, 1332).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17
    Sie beschränkt sich vielmehr darauf, den nach nationalem Recht zuständigen Behörden Kompetenzen zuzuweisen und insoweit Handlungspflichten zu formulieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.2014 - 4 C 34/13 - BVerwGE 150, 294, Rn. 25; Urteil vom 18.12.2014 - 4 C 35.13 - NVwZ 2015, 656, Rn. 59).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 N 16.13

    Lärmaktionsplan Berlin; Anspruch auf Ausweisung als weiteres "ruhiges Gebiet";

  • VGH Hessen, 26.10.2017 - 9 C 873/15

    AARHUS-KONVENTION; ALLGEMEINE LEISTUNGSKLAGE; DRITTSCHUTZ; LÄRMAKTIONSPLAN;

  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 8 A 2350/04

    Lärmschutz durch verkehrsrechtliche Maßnahmen an der Detmolder Straße (B 66) in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2007 - 8 A 3518/06

    Über Lärmschutz an der B 1 in Dortmund muss neu entschieden werden

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

  • OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 68/10

    Lkw-Fahrverbot in der Kattenturmer Heerstraße - Behörde bleibt auch vor dem

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 10 S 1663/11

    Anspruch auf Untersagung des Betriebs von phonoakustischen und pyrotechnischen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

  • VG Bremen, 22.10.2015 - 5 V 1236/15

    Eilantrag gegen Tempo-30-Zone in Bremerhaven - Geschwindigkeitsbeschränkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung wegen

  • BVerwG, 13.12.2017 - 6 A 6.16

    Bundesnachrichtendienst muss Speicherung und Nutzung der Metadaten von durch Art.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Nur ernsthaft streitige Rechtsfragen über das Bestehen eines subjektiven Rechts, von deren Beantwortung die Begründetheit der Klage abhängt, sind nicht bereits im Rahmen der Zulässigkeit zu entscheiden (vgl.VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.07.2018 - 10 S 2449/17 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 6.02 -, juris Rn. 29).
  • VG Sigmaringen, 22.01.2020 - 6 K 300/17

    Feststellung des Fortbestehens der Zeppelin-Stiftung; Klage- bzw.

    Umstritten ist insoweit allenfalls, ob das tatsächliche Bestehen eines Rechtssatzes mit abstrakter Eignung zur Begründung von subjektiven Rechten bereits im Rahmen der Prüfung von § 42 Abs. 2 VwGO abschließend zu klären ist (R. P. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 42 Rdnr. 66), was wohl auch verfassungsrechtlich unbedenklich wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 198/08 -, NVwZ 2009, 1426 [1427]), oder ob es auf die Unterscheidung zwischen Tatsachen- und Rechtsfragen für die Prüfungstiefe der Zulässigkeitsprüfung mit Blick auf § 42 Abs. 2 VwGO nicht entscheidend ankommt (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17 -, NVwZ-RR 2019, 21 Nr. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2022 - 8 B 661/22

    Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde zum Schutz vor Verkehrsimmissionen durch

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17 -, juris Rn. 28 m. w. N.
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 6 L 1011/22

    Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt der L 137 in Meerbusch-Büderich vorläufig

    vgl. VGH Bad.Württ., Urteil vom 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17, NVwZ-RR 2019, 21; Sauthoff, Öffentliche Straßen (3. Auflage, 2020), Rn. 1038 f.; Suslin/Zilsdorf NZV 2020, 407, 411 f.; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 47d BImSchG Rn. 14-14c.
  • OVG Sachsen, 12.06.2019 - 4 C 7/18

    Verfahrensfehler; Bekanntmachung; Umweltauswirkung; Anhörungsverfahren;

    38 Die von den Klägern geltend gemachte Bindungswirkung des von der Landeshauptstadt Dresden auf der Grundlage von § 47d BImschG aufgestellten Lärmaktionsplans verkennt, dass die Fachplanung zwar gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 Satz 1 BImSchG unter dem Vorbehalt der fachrechtlichen Umsetzbarkeit an die in diesem Plan enthaltenen Maßnahmen gebunden ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17 -, juris Rn. 28 m. w. N.), die Kartierung des Straßenbahnlärms aber keine Maßnahme darstellt, und es daher auch ohne Bedeutung ist, ob diese Kartierung mit oder ohne den sog. Schienenbonus erfolgt ist.
  • OVG Sachsen, 20.12.2018 - 4 B 260/18

    Planfeststellung; Umweltauswirkungen; Lärm; Anhörungsverfahren; Befangenheit;

    34 Die von den Antragstellern geltend gemachte Bindungswirkung des von der Landeshauptstadt Dresden auf der Grundlage von § 47d BImschG aufgestellten Lärmaktionsplans verkennt, dass die Fachplanung zwar gemäß § 47d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 Satz 1 BImSchG unter dem Vorbehalt der fachrechtlichen Umsetzbarkeit an die in diesem Plan enthaltenen Maßnahmen gebunden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17 -, juris Rn. 28 m. w. N.), die Kartierung des Straßenbahnlärms aber keine Maßnahme darstellt, und es daher auch ohne Bedeutung ist, ob diese Kartierung mit oder ohne den sog. Schienenbonus erfolgt ist.
  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

    Zwar schließen weder diese Verkehrsfunktion noch der Umstand, dass die beklagte Lärmbelästigung durch die funktionsgerechte Nutzung der Straße ausgelöst wird, eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von vornherein aus (vgl. VGH BW, U.v. 17.7.2018 - 10 S 2449/17 - NVwZ-RR 2019, 21 = juris Rn. 33, 35; OVG NW, B.v. 1.6.2005 - 8 A 2350/04 - UPR 2006, 307 = juris Rn. 71; SächsOVG, U.v. 19.3.2020 - 1 A 655/17 - juris Rn. 36 ff.; HessVGH, U.v. 19.2.2014 - 2 A 1465/13 - juris Rn. 26; OVG SH, U.v. 9.11.2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 126).
  • VG Düsseldorf, 30.05.2023 - 14 L 161/23

    Tempo 30 auf Kirchhellener Straße in Oberhausen hat Bestand

    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2018 - 10 S 2449/17 -, juris, insb.
  • VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21

    Verwaltungsgerichtliche örtliche Zuständigkeit bei Begehren auf Erteilung einer

    Die Klagebefugnis ist dementsprechend nur zu verneinen, wenn das geltend gemachte Recht offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder der Klägerin zustehen könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2018 - 10 S 2449/17 - juris Rn. 24).
  • VG Stuttgart, 22.03.2022 - 18 K 5757/19

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Befreiung von den Vorschriften der

    Die Klagebefugnis wäre dementsprechend nur zu verneinen, wenn das geltend gemachte Recht offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder der Klägerin zustehen könnte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2018 - 10 S 2449/17 - juris Rn. 24).
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