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   VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18   

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https://dejure.org/2018,26107
VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18 (https://dejure.org/2018,26107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.08.2018 - 11 S 1776/18 (https://dejure.org/2018,26107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. August 2018 - 11 S 1776/18 (https://dejure.org/2018,26107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Auslegung, unionsrechtskonforme; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Einzelfallentscheidung, behördliche; Erfolgsaussichten; Ermessensentscheidung, gerichtliche; Festgebühr; Prozesskostenhilfe; Rechtsfortbildung; Streitwert

  • rechtsportal.de

    Befristung eines gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots im Anwendungsbereich der EU-Rückführungsrichtlinie; Anordnung eines behördlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots; Orientierung der Ermessensentscheidung über die Festgebühr bei sonstigen Beschwerden am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    In der Regel bestehen derzeit für jeden nicht offensichtlich unzulässigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Ausspruch einer Befristung eines gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie, der als Anordnung eines behördlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verstehen ist (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 72), hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Fortführung der Senatsrechtsprechung, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284).

    7 Der beschließende Senat hat mit Beschluss vom 22. März 2018 (11 S 2776/18 -, InfAuslR 2018, 284) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 71) mit umfangreicher Begründung entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das als Folge der Abschiebung eintretende Einreise- und Aufenthaltsverbot aus § 11 Abs. 1 AufenthG wegen eines Verstoßes gegen Art. 11 der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie / RFRL - unionsrechtswidrig und daher unanwendbar ist mit der Folge, dass eine Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots zunächst ins Leere geht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll die von Art. 11 Abs. 1 RFRL geforderte Einzelfallentscheidung über die Verhängung eines Einreiseverbots von bestimmter Dauer in unionsrechtskonformer Auslegung des Aufenthaltsgesetzes regelmäßig in einer behördlichen Befristungsentscheidung gemäß § 11 Abs. 2 AufenthG zu sehen sein (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 72).

    Nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings, ob für den Erlass eines Einreise- und Aufenthaltsverbots eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    In der Regel bestehen derzeit für jeden nicht offensichtlich unzulässigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen den Ausspruch einer Befristung eines gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots im Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie, der als Anordnung eines behördlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots zu verstehen ist (BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 72), hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO (Fortführung der Senatsrechtsprechung, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284).

    7 Der beschließende Senat hat mit Beschluss vom 22. März 2018 (11 S 2776/18 -, InfAuslR 2018, 284) im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 -, NVwZ 2017, 1531 Rn. 71) mit umfangreicher Begründung entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das als Folge der Abschiebung eintretende Einreise- und Aufenthaltsverbot aus § 11 Abs. 1 AufenthG wegen eines Verstoßes gegen Art. 11 der Richtlinie 2008/115/EG vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) - Rückführungsrichtlinie / RFRL - unionsrechtswidrig und daher unanwendbar ist mit der Folge, dass eine Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots zunächst ins Leere geht.

    Unerheblich ist zunächst, dass die Illegalität des Aufenthalts erst mit der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (vgl. §§ 81 Abs. 4 Satz 1, 50 Abs. 1, 58 Abs. Abs. 2 Satz 2, 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) entstanden ist und in dem Bescheid auch die Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL darstellt (BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, Rn. 24 juris; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 und vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284), verfügt worden ist.

    Neben der Möglichkeit, dass § 11 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG in einer Kombination von teleologischer Extension und Substitution im Wege einer unionsrechtlichen Rechtsfortbildung als Ermächtigungsgrundlage für ein behördliches Einreise- und Aufenthaltsverbot dienen könnte (Dörig/Hoppe, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 1. Aufl. 2018, § 5 Rn. 786; dazu schon VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. März 2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284), lässt sich ebenso in Betracht ziehen im Wege der teleologischen Reduktion § 11 Abs. 1 AufenthG so anzuwenden, dass ein Ausländer, der abgeschoben worden ist, weder in das Bundesgebiet einreisen, noch sich darin aufhalten darf und ihm selbst im Falle eines Anspruchs nach dem Aufenthaltsgesetz ein Titel erteilt werden darf, wenn dies behördlich angeordnet worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 11 S 2029/16

    Ausweisung eines Angolaners; Vater von drei deutschen Kindern; Vermögensdelikte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Die Ausnahmen nach Art. 2 Abs. 2 und 3 RFRL greifen unbeschadet der Frage, in welcher Weise der Gesetzgeber von der Möglichkeit des opting-out aus dem Anwendungsbereich der Rückführungsrichtlinie in Anwendung von Art. 2 Abs. 2 RFRL Gebrauch machen kann bzw. muss (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, VBlBW 2018, 15; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Dezember 2016, § 59 AufenthG Rn. 299 ff.), nicht, weil sich die Ausreisepflicht aus der Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels, die mit keiner strafrechtlichen Sanktion in Verbindung steht, ergibt.

    Soweit die Ausreisefrist auf einen Monat ab Bekanntgabe der Verfügung festgesetzt wurde und damit die Vorgabe aus § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht vollständig beachtet worden ist, ist die Ausreisefrist im Wege der Auslegung dahin zu verstehen, dass sie auf 31 Tage festgesetzt gilt (BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277 Rn. 44; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, VBlBW 2018, 15), so dass der Antragsteller insoweit durch die fehlerhafte Rechtsanwendung nicht in seinen Rechten verletzt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Werden in einem Klageverfahren sowohl die Entscheidung, mit der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet wird als auch die Abschiebungsandrohung und / oder ein behördlich verfügtes Einreise- und Aufenthaltsverbot angegriffen, wirken sich die Anfechtung von Abschiebungsandrohung und / oder Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht streitwerterhöhend aus (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.2012 - 11 S 2307/11 -, juris Rn. 79).

    Ein Angriff gegen ein im Einzelfall verfügtes behördliches Einreise- und Aufenthaltsverbot wirkt sich dann, wenn es zusammen mit der Entscheidung über die Beendigung eines legalen Aufenthalts und /oder einer Rückkehrentscheidung verfügt worden ist und der Angriff im gleichen Verfahren erfolgt, ebenso wenig streitwerterhöhend aus wie derjenige gegen die Abschiebungsandrohung als Rückkehrentscheidung (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.2012 - 11 S 2307/11 -, juris Rn. 79).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Unerheblich ist zunächst, dass die Illegalität des Aufenthalts erst mit der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels (vgl. §§ 81 Abs. 4 Satz 1, 50 Abs. 1, 58 Abs. Abs. 2 Satz 2, 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) entstanden ist und in dem Bescheid auch die Abschiebungsandrohung, die eine Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 3 Nr. 4 RFRL darstellt (BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, Rn. 24 juris; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - V ZB 32/15 -, InfAuslR 2016, 432 Rn. 13; VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 19.12.2012 - 11 S 2303/12 -, InfAuslR 2013, 98 und vom 22.03.2018 - 11 S 2776/17 -, InfAuslR 2018, 284), verfügt worden ist.

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung besteht, auch wenn das behördliche Einreise- und Aufenthaltsverbot bei verständiger Würdigung wohl unter der aufschiebenden Bedingung der Abschiebung verfügt worden sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 17.17 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Soweit die Ausreisefrist auf einen Monat ab Bekanntgabe der Verfügung festgesetzt wurde und damit die Vorgabe aus § 59 Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht vollständig beachtet worden ist, ist die Ausreisefrist im Wege der Auslegung dahin zu verstehen, dass sie auf 31 Tage festgesetzt gilt (BVerwG, Urteil vom 10.07.2012 - 1 C 19.11 -, BVerwGE 143, 277 Rn. 44; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.03.2017 - 11 S 2029/16 -, VBlBW 2018, 15), so dass der Antragsteller insoweit durch die fehlerhafte Rechtsanwendung nicht in seinen Rechten verletzt ist.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857 und vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Kammerbeschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347; Kammerbeschluss vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, InfAuslR 2012, 317).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.08.2018 - 11 S 1776/18
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857 und vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2012 - 11 S 2303/12

    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers; Anwendbarkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Der Titelversagung, mit der entsprechend Art. 6 Abs. 6 RFRL unmittelbar die Illegalität des Aufenthalts herbeigeführt worden ist (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.08.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 8), wohnt jedoch keine umfassende Prüfung des Einzelfalls im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union inne.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22

    Landkreis Schwäbisch Hall gegen Land Baden-Württemberg wegen Kostenerstattung

    Bei letzterer wird ein Merkmal auf Tatbestands- oder Rechtsfolgenseite durch ein anderes Merkmal ersetzt (vgl. Reimer, Juristische Methodenlehre, 2. Aufl. 2020, Rn. 626 f.; Röver, Rechtsfortbildung durch teleologische Umformung, in: Compes/Thümmel/Winkler, Festschrift für Alexander Reuter, 2021, S. 387, 401 ff.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.08.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 11).
  • VG Hannover, 30.06.2020 - 12 B 1649/20

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; örtliche Zuständigkeit

    Das Gericht geht dabei für die Kostenquote davon aus, dass die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots an dem Streitwert einen Anteil von einem Achtel hat (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17.8.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 20; VG Göttingen, Beschl. v. 23.1.2019 - 1 B 346/18 -, juris Rn. 66).

    Werden in einem Verfahren gegen eine Ausweisung auch die Abschiebungsandrohung und die Entscheidung über die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots angegriffen, wirkt sich dies nicht streitwerterhöhend aus (vgl. VGH BW, Beschl. v. 17.8.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 20; OVG RP, Beschl. v. 20.9.2016 - 7 B 10406/16 -, juris Rn. 50).

  • VG Göttingen, 23.01.2019 - 1 B 346/18

    Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Bedingung; Befristung; Drogentherapie;

    Die Kammer geht dabei für die Frage der Kostenquote hinsichtlich der in Ziffer 3 des Bescheids vom 17.04.2018 verfügten Abschiebungsanordnung von einem Anteil von einem Viertel und hinsichtlich des in Ziffer 4 verfügten befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots von einem Anteil von einem Achtel des Streitwerts aus (vgl. zu Abschiebungsandrohung und Einreiseverbot VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.08.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 20; anders zu Abschiebungsandrohung und Einreiseverbot Beschl. d. Kammer vom 13.07.2018 - 1 B 293/17 -, n.v., S. 7 des Beschlussumdrucks).
  • VG Münster, 23.07.2019 - 11 K 5754/16

    Voraussetzungen der Zuerkennung der Flüchtlingsgemeinschaft

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2018 - 11 S 2776/17 - juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2018 - 11 S 1776/18 -, juris, Rn 11; Dörig/Hoppe, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 1. Auflage 2018, § 5 Rn. 786.
  • VGH Hessen, 19.11.2019 - 7 B 881/19

    Streitwert für Einreise- und Aufenthaltsverbote

    Das zusätzlich festgesetzte Einreise- und Aufenthaltsverbot sieht der Senat in Übereinstimmung mit der bisher veröffentlichten Spruchpraxis (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27. November 2018 - 10 CS 18.2180 juris, Rdnr. 21 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 14. Juni 2019 - 2 A 302/18 -, juris, Rdnrn. 18, 20; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2018 - 11 S 1776/18 -, juris, Rdnr. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. April 2018 - 7 A 11529/17 -, juris, Rdnr. 75; VG Göttingen, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 1 B 346/18 -, juris, Rdnr. 67; VG Augsburg, Beschluss vom 8. Mai 2019 - Au 6 K 17.1429 -, juris, Rdnrn. 79, 82) als nicht streitwerterhöhend an, wenn es - wie vorliegend - als Nebenentscheidung zu einer aufenthaltsbeendenden Verfügung ergeht.
  • VG Hannover, 02.01.2023 - 12 B 3819/22

    Abwägung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Ausweisung; Bewährung;

    Werden in einem Verfahren - wie hier - sowohl eine Ausweisung als auch eine Abschiebungsandrohung und ein befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot angegriffen, wirkt sich dies nicht streitwerterhöhend aus (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschl. vom 17.08.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 20; VG Hannover, Beschl. vom 19.07.2021 - 12 B 3963/21 -).
  • VG Münster, 14.05.2019 - 11 K 3231/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2018 - 11 S 2776/17 - juris, Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. August 2018 - 11 S 1776/18 -, juris, Rn 11; Dörig/Hoppe, in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 1. Auflage 2018, § 5 Rn. 786.
  • VG Hannover, 03.05.2021 - 5 B 1675/21

    Ausweisung Jugendstrafe; faktischer Inländer; Kosovo; Schwangerschaft; Serbien;

    Werden in einem Verfahren gegen eine Ausweisung auch die Abschiebungsandrohung oder die Entscheidung über die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots angegriffen, wirkt sich dies nicht streitwerterhöhend aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.8.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.9.2016 - 7 B 10406/16 -, juris Rn. 50).
  • VG Hannover, 07.05.2021 - 5 B 1639/21

    Ausweisungsinteresse; besonders schwerwiegende Ausweisungsinteressen;

    Werden in einem Verfahren gegen eine Ausweisung auch die Abschiebungsandrohung oder die Entscheidung über die Anordnung und Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots angegriffen, wirkt sich dies nicht streitwerterhöhend aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.8.2018 - 11 S 1776/18 -, juris Rn. 20; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.9.2016 - 7 B 10406/16 -, juris Rn. 50).
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