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   VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11   

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https://dejure.org/2012,38691
VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11 (https://dejure.org/2012,38691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 (https://dejure.org/2012,38691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 9 S 1200/11 (https://dejure.org/2012,38691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Untersagung der Unterrichtstätigkeit eines Privatschullehrers wegen fachlicher Eignungsmängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer auf § 8 PSchG gestützten Untersagung der Unterrichtstätigkeit in Fällen fachlicher Eignungsmängel eines Lehrers an einer Ersatzschule

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PSchG § 8 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer auf § 8 PSchG gestützten Untersagung der Unterrichtstätigkeit in Fällen fachlicher Eignungsmängel eines Lehrers an einer Ersatzschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Lehrer) - Unterrichtsuntersagung wegen fachlicher Eignungsmängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 103
  • DÖV 2013, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1987 - 9 S 1085/85

    Ungeeignetheit eines Privatschulleiters bei wiederholten sexuellen Verfehlungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Da es sich bei der Unterrichtsuntersagung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. das Senatsurteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 -), ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich der Zeitpunkt der Verhandlung vor dem erkennenden Senat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62/11 - NVwZ 2012, 510 mwN).

    Zwar hat der Senat bislang nur Fälle fehlender persönlicher Eignung entschieden (vgl. Urteil vom 26.05.1987 aaO in einem Fall sexueller Verfehlungen und Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 - DVBl 1989, 1265 bei wiederholten Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz).

    Sie dient letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV), für das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1987, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.06.1989, a.a.O.) und für den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG).

    Gemessen an dem aufgezeigten Maßstab vermag der Senat nicht festzustellen, dass hier Tatsachen vorliegen, die die Klägerin als ungeeignet für die Unterrichtstätigkeit im Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre erscheinen lassen (zur gerichtlichen Kontrolldichte vgl. das Senatsurteil vom 26.05.1987, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 23.11.2010 - 12 K 4714/09

    Untersagung des Unterrichts einer Privatschule

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2010 - 12 K 4714/09 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23.11.2010 - 12 K 4714/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart (12 K 4714/09 und 12 K 4715/09) und die beigezogenen Behördenakten Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 22.03.2006 - 2 B 775/04

    Privatschulrecht, Schulleiter, Unterrichtsuntersagung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Dabei ist zu beachten, dass Maßnahmen der Schulaufsicht (vgl. § 32 Abs. 2 SchG, §§ 4 ff., 22 PSchG sowie Nr. 1 der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz [VVPSchG] in der Fassung vom 20.07.1971 [GBl. S. 346], zuletzt geändert durch Artikel 53 des Gesetzes vom 01.07.2004 (GBl. S. 469, 502)) in erster Linie an die Schule selbst zu richten sind und dass sich der in § 8 PSchG geregelte Durchgriff auf die Tätigkeit des Lehrers deshalb als Ausnahme darstellt (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 22.03.2006 - 2 B 775/04 -, Juris).

    Bereits der Umstand, dass sich die in § 5 Abs. 3 Satz 1 PSchG normierte Genehmigungsvoraussetzung und die Voraussetzungen des § 8 PSchG für die Untersagung der Leitungs- und Lehrtätigkeit unterscheiden, spricht dagegen, dass schon das Fehlen einer fachwissenschaftlichen Ausbildung, die derjenigen der Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen gleichkommt, die Ungeeignetheit begründet (vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 22.03.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 9 S 781/89

    Nichteignung als Erzieher; Ausbildungs- und Beschäftigungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Zwar hat der Senat bislang nur Fälle fehlender persönlicher Eignung entschieden (vgl. Urteil vom 26.05.1987 aaO in einem Fall sexueller Verfehlungen und Beschluss vom 20.06.1989 - 9 S 781/89 - DVBl 1989, 1265 bei wiederholten Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz).

    Sie dient letztlich der Abwehr von Gefahren für das Persönlichkeitsrecht und den Bildungsanspruch der Schüler (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 11 und 12 LV), für das elterliche Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) (vgl. Senatsurteil vom 26.05.1987, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.06.1989, a.a.O.) und für den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 9 S 1673/06

    Baden-Württemberg - Genehmigungsfreiheit des Einsatzes eines Lehrers an einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Hier hat der Senat ausgeführt, dass die fehlende "Eignung" einer Person mit nachgewiesener Ausbildung im Sinne des § 5 Abs. 1 a) und Abs. 3 Satz 1 PSchG für die privatrechtliche Tätigkeit als Lehrer an einer Ersatzschule allenfalls für eine Maßnahme nach § 8 PSchG zum Anlass genommen werden kann (so Beschluss des Senats vom 14.03.2007 - 9 S 1673/06 -, GewArch 2007, 263 ).

    Dies gilt umso mehr, als der Landesgesetzgeber die Unterrichtstätigkeit des einzelnen Lehrers an einer Privatschule keinem präventivem Genehmigungsvorbehalt unterworfen hat (Senatsbeschluss vom 14.03.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Denn der Begriff der Eignung wird allgemein, etwa im Zusammenhang mit der Vorschrift des Art. 33 Abs. 2 GG oder sonst im Recht des öffentlichen Dienstes, als Oberbegriff auch für die Befähigung und die fachliche Leistung verstanden (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398, und vom 06.02.1975 - II C 68.73 - NJW 1975, 1135; BAG, Urteil vom 12.11.2008 - 7 AZR 499/07 -, Juris, Badura in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand April 2012, Art. 33, Rn. 31 [2009]).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Da es sich bei der Unterrichtsuntersagung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. das Senatsurteil vom 26.05.1987 - 9 S 1085/85 -), ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung deren Rechtmäßigkeit grundsätzlich der Zeitpunkt der Verhandlung vor dem erkennenden Senat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62/11 - NVwZ 2012, 510 mwN).
  • BAG, 12.11.2008 - 7 AZR 499/07

    Einstellungsanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Denn der Begriff der Eignung wird allgemein, etwa im Zusammenhang mit der Vorschrift des Art. 33 Abs. 2 GG oder sonst im Recht des öffentlichen Dienstes, als Oberbegriff auch für die Befähigung und die fachliche Leistung verstanden (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398, und vom 06.02.1975 - II C 68.73 - NJW 1975, 1135; BAG, Urteil vom 12.11.2008 - 7 AZR 499/07 -, Juris, Badura in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand April 2012, Art. 33, Rn. 31 [2009]).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 9 S 1200/11
    Denn der Begriff der Eignung wird allgemein, etwa im Zusammenhang mit der Vorschrift des Art. 33 Abs. 2 GG oder sonst im Recht des öffentlichen Dienstes, als Oberbegriff auch für die Befähigung und die fachliche Leistung verstanden (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, NVwZ 2003, 1398, und vom 06.02.1975 - II C 68.73 - NJW 1975, 1135; BAG, Urteil vom 12.11.2008 - 7 AZR 499/07 -, Juris, Badura in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand April 2012, Art. 33, Rn. 31 [2009]).
  • VG Sigmaringen, 23.10.2018 - 4 K 5259/18

    Untersagung der Tätigkeit als Lehrer an einer baden-württembergischen Schule in

    Eine auf § 8 PSchG gestützte Untersagungsverfügung kommt grundsätzlich auch in Fällen fachlicher Eignungsmängel in Betracht, wobei eine restriktive Auslegung geboten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 Rn. 25 ff.).

    Nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 - erfasse der Anwendungsbereich des § 8 PSchG zwar auch Fälle der fachlichen Ungeeignetheit eines Lehrers.

    Der Fall, der dem VGH Baden-Württemberg im Urteil vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 zugrunde gelegen habe, sei der einer Lehrerin mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien mit den Fächern Mathematik und Kunst gewesen, der eine Tätigkeit zur Unterrichtung des Fachs Volks- und Betriebswirtschaftslehre an einem staatlich anerkannten Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife untersagt worden sei.

    Vielmehr erfasst der Anwendungsbereich des § 8 PSchG auch die fachwissenschaftliche - also die fachliche und pädagogische - Eignung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 21 ff.).

    Vor dem Hintergrund dieses verfassungsrechtlichen Spannungsverhältnisses hat die Schulaufsichtsbehörde bei der Anwendung der Bestimmung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 24).

    Andererseits liegt ein Vorgehen nach dieser Bestimmung nahe, wenn fachliche Defizite mit besonderen Gefahren verbunden sein können, wie etwa bei der Durchführung von Experimenten im Chemieunterricht durch einen "fachfremden" Lehrer (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 25).

    Zu beachten ist ferner, dass der Umstand, dass sich die in § 5 Abs. 3 Satz 1 PSchG normierte Genehmigungsvoraussetzung (wonach die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrer erfüllt sind, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen der Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen im Werte gleichkommen) von den Voraussetzungen des § 8 PSchG unterscheidet, dagegen spricht, dass schon das Fehlen einer fachwissenschaftlichen Ausbildung, die derjenigen der Lehrer an entsprechenden öffentlichen Schulen gleichkommt, die Ungeeignetheit begründet (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 27).

    Etwaige Zweifel an der Ungeeignetheit gehen zu Lasten des Antragsgegners (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 28).

    Hierdurch unterscheide sich ihr Fall maßgeblich von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 - zugrunde gelegenen habe.

    Dafür müsste jedenfalls auch mit hinreichender Verlässlichkeit feststellbar sein, dass die Antragstellerin ihre fachliche, insbesondere auch fachwissenschaftliche Eignung für die gegenständliche Unterrichtstätigkeit nicht auf andere Weise nachweisen kann (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2 PSchG und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 27).

    Die Beurteilung der konkreten fachlichen Eignung darf nämlich nicht losgelöst von Art und Umfang der Unterrichtserteilung vorgenommen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris Rn. 28).

    Die Kammer hält es trotz der teilweisen Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung für sachgerecht, den Hauptsachestreitwert von 5.000,00 EUR (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11, juris Rn. 33) auf die Hälfte, sprich auf 2.500,00 EUR, zu reduzieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.03.2007 - 9 S 1673/06 -, juris).

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    (aa) Nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegt die Aufsicht über das gesamte Schulwesen und damit auch über das verfassungsrechtlich durch Art. 7 Abs. 4 GG geschützte Privatschulwesen dem deutschen Staat (vgl. VGH Baden-Württemberg 17. Oktober 2012 - 9 S 1200/11 - Rn. 24; Robbers in v. Mangoldt/Klein/Starck GG 5. Aufl. Art. 7 Abs. 1 Rn. 66; Boysen in von Münch/Kunig GG Art. 7 Rn. 50) .
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18

    Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften

    Auch der einzelne Lehrer bedarf einer solchen Genehmigung vor Beginn seiner Tätigkeit an der Ersatzschule nicht (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 14.03.2007 - 9 S 1673/06 -, juris m.w.N.; vgl. auch das Senatsurteil vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2023 - 9 S 1883/22

    Untersagung einer Unterrichtstätigkeit; Verfahren der Unbedenklichkeit einer

    Dabei erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht nur auf Fälle fehlender persönlicher Eignung, etwa im Hinblick auf charakterliche Eigenschaften, sondern auch auf Fälle der fachlichen Ungeeignetheit des Lehrers an einer Ersatzschule (vgl. Senatsurteil vom 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2015 - 19 A 2446/12

    Verpflichtungsbegehren gegenüber einem Bundesland auf Aufhebung einer erteilten

    Bad.-Württ. VGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 9 S 1200/11 -, VBlBW 2013, 103, juris, Rdn. 24; Robbers, in: von Mangoldt/ Klein/Starck, Kommentar zum Grundgesetz, Band 1, 6. Auflage 2010, Art. 7, Rdn. 185; Loschelder, in: Merten/Papier, Handbuch der Grundrechte, Band IV, 2011, § 110, Rdn. 80; Vogel, DÖV 2008, 895 (901); vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 7. April 1992 - 19 A 3019/91 -, NWVBl. 1993, 211, juris, Rdn. 84.
  • VG Schwerin, 09.07.2013 - 6 B 298/13

    Vorläufiger Rechtsschutz - Änderung eines rechtskräftigen Beschlusses - Rücknahme

    Dies gilt auch bei Anfechtungsklagen gegen den Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2007 - 2 LB 14/07 -, zit. n. juris Rn. 61; anders bei Untersagung einer genehmigungsfreien Unterrichtstätigkeit VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, zit. n. juris Rn. 19).
  • VG Schwerin, 20.11.2013 - 6 A 1556/10
    Dies gilt auch bei Anfechtungsklagen gegen den Widerruf einer Unterrichtsgenehmigung (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2007 - 2 LB 14/07 -, zit. n. juris Rn. 61; anders bei Untersagung einer genehmigungsfreien Unterrichtstätigkeit VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.10.2012 - 9 S 1200/11 -, zit. n. juris Rn. 19).
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