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   VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16   

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https://dejure.org/2016,43936
VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16 (https://dejure.org/2016,43936)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.2016 - 5 S 2105/16 (https://dejure.org/2016,43936)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 2016 - 5 S 2105/16 (https://dejure.org/2016,43936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr; Geltung des Zeichens 215 "Kreisverkehr" für den fließenden Verkehr; Rückwärtiges Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 14 Abs 1 GG
    (Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsgebot; Anliegergebrauch; Anliegerrecht; Einfahren; fließender Verkehr; Kreisverkehr; nicht-förmliche Straßenplanung; vorgeschriebene Fahrtrichtung

  • rechtsportal.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr; Geltung des Zeichens 215 "Kreisverkehr" für den fließenden Verkehr; Rückwärtiges Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 125
  • NZV 2017, 101
  • VBlBW 2017, 255
  • DÖV 2017, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 57/05

    Abwägung; Abwägungsgebot; Angemessenheit; Anlieger; Anliegergebrauch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Entgegen der Beschwerde dürften die Antragsteller durch die beabsichtigte Straßenbaumaßnahme nicht in subjektiven Rechten verletzt werden (ebenso im Ergebnis Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005 - 1 MN 57/05 -, juris).

    Überzeugend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße i. S. des § 10 Satz 1 StVO - ebenso wie ein Rückwärtseinparken - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (vgl. Hentschel/König/Dauer, StVR 43. A. 2015, § 9 StVO Rn. 51 m.w.N.; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StVR, 24. A. 2016, § 9 Rn. 67) und der bloße Bedienvorgang, der fahrtechnisch erforderlich ist, um vom Rückwärts- zum Vorwärtsverfahren überzugehen, noch kein Halten i. S. eines selbständigen Verkehrsvorgangs darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.1963 - 4 StR 82/63 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005, a.a.O.).

  • BGH, 03.04.1963 - 4 StR 82/63

    Rückwärtsfahren in einer Haltverbotszone - "Haltverbot" als "Verbot jedes Haltens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Überzeugend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße i. S. des § 10 Satz 1 StVO - ebenso wie ein Rückwärtseinparken - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (vgl. Hentschel/König/Dauer, StVR 43. A. 2015, § 9 StVO Rn. 51 m.w.N.; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, StVR, 24. A. 2016, § 9 Rn. 67) und der bloße Bedienvorgang, der fahrtechnisch erforderlich ist, um vom Rückwärts- zum Vorwärtsverfahren überzugehen, noch kein Halten i. S. eines selbständigen Verkehrsvorgangs darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.1963 - 4 StR 82/63 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 23.05.2005, a.a.O.).
  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 24.73

    Betroffenheit der Anlieger durch einen Verwaltungsakt der Genehmigungsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Allein der Umstand, dass das Grundstück mit dem Kraftfahrzeug nur noch in einer Richtung verlassen und nur noch aus einer Richtung angefahren werden kann, stellt eine von den Anliegern jedenfalls hinzunehmende Verkehrsbeschränkung dar, die sich hier aus der Einführung des Kreisverkehrs ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.10.1976 - VII C 24.73 -, Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 3).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen zu Recht auf die besondere örtliche Lage des Grundstücks an der Innenkurve einer bevorrechtigten Straße und die sich daraus ergebende situationsbedingte Vorbelastung hingewiesen (vgl. BA, S. 4; Senatsurt. v. 28.02.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 988/90 -, NVwZ 1991, 358), aufgrund der schon bisher Zu- bzw. Ausfahrtserschwernisse bestanden.
  • BayObLG, 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95

    Rechtsmittel gegen die Verhängung eines Bußgeldes und eines Fahrverbotes wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Auch dem angeführten Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Bußgeldsachen vom 22.11.1995 - 1 ObOWi 605/95 - (NZV 1996, 161) lassen sich keine Gründe entnehmen, die die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in Frage stellten, zumal dem Beschluss kein Einfahren aus einem Grundstück i. S. des § 10 Satz 1 StVO, sondern ein Rückwärtseinbiegen aus der Fahrbahn (eines privaten Forstwegs) zugrunde lag (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 10 Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Es kann auch nicht die Rede davon sein, dass die Antragsgegnerin die privaten Anliegerinteressen der Antragsteller bei ihrer nicht förmlichen Straßenplanung "in keinster Weise bedacht und in eine Abwägung eingestellt" hätte (vgl. zum auch hier geltenden Abwägungsgebot Senatsurt. v. 28.07.2003 - 5 S 1399/02 -, juris: Senatsbeschl. v. 23.02.2010 - 5 S 1729/09 - u. v. 10.09.2014 - 5 S 2600/13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12

    Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen (vgl. BA, S. 3), dass den Antragstellern durch diese Baumaßnahme aller Voraussicht nach kein Eingriff in den durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleisteten Kernbereich ihres Anliegerrechts droht (vgl. hierzu Senatsurt. v. 28.02.2002 - 5 S 1121/0 -, ESVGH 52, 149, v. 04.02.2015 - 5 S 2198/12 -, VBlBW 2016, 37, v. 26.01.2016 - 5 S 1229/14 -, VBlBW 2016, 384, u. v. 22.03.2016 - 5 S 531/13 -, VBlBW 2016, 382), weil die Zufahrt zur bzw. die Ausfahrt aus der Garage bzw. den übrigen notwendigen Stellplätzen auf ihrem Grundstück durch den bevorstehenden Umbau in einen Kreisverkehr weder unmöglich gemacht noch in wesentlicher Weise erschwert wird (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 StrG).
  • BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22

    Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung;

    Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") ist - ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Justiz 2017, 355, juris Rn. 5; Ternig, VD 2018, 208).
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