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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94   

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VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94 (https://dejure.org/1996,10141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.1996 - 9 S 300/94 (https://dejure.org/1996,10141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 9 S 300/94 (https://dejure.org/1996,10141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle der Verordnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg über die Umlagen der württembergischen Gebäudebrandversicherung für die Jahre 1993 und 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Verwaltungsgerichten aufgegeben, eine Verordnung, die den Zugang zum Hochschulstudium beschränkt und die Grenzen der Ausbildungskapazität bestimmt, nicht nur am Willkürverbot zu messen, sondern auch darauf zu überprüfen, ob sie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügt, und dann, wenn die Verordnung die Kapazität mittels Zahlenwerten und Formeln definiert, die Kontrolle auch auf deren Ableitung zu erstrecken (BVerfGE 85, 36).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Einen Nichtigkeitsgrund dürfen die Gerichte nur bei objektiver, d.h. bei tatsächlicher und eindeutiger Unangemessenheit der normgeberischen Maßnahme im Verhältnis zur tatsächlichen Situation (BVerfGE 48, 227, 237) oder, in einer anderen Formulierung, bei objektivem Fehlen der anzuerkennenden Zielsetzungen feststellen (BVerfGE 75, 246, 268).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Sie kann also nicht nach der späteren Entwicklung, sondern nur danach beurteilt werden, ob der Normgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, daß die Vorschrift zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet, also seine Prognose sachgerecht und vertretbar war (vgl. BVerfGE 30, 250, 263).
  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Denn die Bindung des Verordnungsgebers an Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung schließt es nach der Verfassungsrechtsprechung nicht aus, daß ihm als demokratisch legitimiertem und politisch verantwortlichem Staatsorgan ein gewisser Beurteilungsspielraum für sein Eingreifen bleibt (BVerfGE 38, 348, 363).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 719/94

    Verfassungsmäßigkeit der Verischerungs-Rechtsverhältnisse der Hamburger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Verfassungsbeschwerden gegen die Privatisierung der Hamburger Feuerkasse (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.6.1994, NJW 1995, 514) ist geklärt, daß die Versicherten keinen verfassungsrechtlich fundierten Anspruch auf Fortbestand der öffentlich-rechtlichen Organisation und Ausgestaltung einer Versicherung haben und der gesetzlichen Überleitung der öffentlich-rechtlichen in vertragliche Versicherungsverhältnisse keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Einen Nichtigkeitsgrund dürfen die Gerichte nur bei objektiver, d.h. bei tatsächlicher und eindeutiger Unangemessenheit der normgeberischen Maßnahme im Verhältnis zur tatsächlichen Situation (BVerfGE 48, 227, 237) oder, in einer anderen Formulierung, bei objektivem Fehlen der anzuerkennenden Zielsetzungen feststellen (BVerfGE 75, 246, 268).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.02.1986 - 2 A 98/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    In den entsprechenden Planansätzen kommt die Gestaltungsfreiheit der Leitung der Versicherung zum Ausdruck, wie sie in den gegebenen rechtlichen Grenzen den Anstaltszweck erfüllt; sie bedingt eine Einschränkung der gerichtlichen Kontrolldichte insbesondere hinsichtlich der Erforderlichkeit von Ausgaben (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.2.1986, DVBl. 1986, 1063).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Das Bundesverfassungsgericht begnügt sich unter Auflockerung früherer Anforderungen in ständiger Rechtsprechung damit, daß die Ermächtigung die Tendenz und das Programm so weit umreißt, daß sich der Zweck und der mögliche Inhalt der Verordnung bestimmen lassen (so z.B. BVerfGE 80, 1, 20f.); das gilt auch im Rahmen des Art. 61 Abs. 1 S. 2 LV (StGH, Urteil vom 24.11.1973, ESVGH 24, 12, 22).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Denn es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung ist (BVerfGE 9, 3, 12; 14, 245, 249; 44, 216, 226).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 300/94
    Denn es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung ist (BVerfGE 9, 3, 12; 14, 245, 249; 44, 216, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1994 - 9 S 2556/92

    Gebäudeversicherung - zum Elementarereignis Erdrutsch; zur Beweislast

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 9 S 239/93

    Gebäudeversicherung: zum Elementarereignis Schneedruck - zum Gebäudeschaden als

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1987 - 9 S 569/87

    Antragsbefugnis des Trägers einer Ersatzschule; neue Prüfungsordnung und

  • StGH Baden-Württemberg, 24.11.1973 - GR 1/73

    Akademisches Selbstverwaltungsrecht, Fachaufsicht und Weisungsbefugnis des

  • StGH Baden-Württemberg, 07.03.1980 - GR 1/79

    Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung von Gebühren durch ein Ministerium

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

    Dieser Einschätzungsspielraum stellt die hinreichende Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage nicht in Frage, denn die Bindung des Verordnungsgebers an Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung schließt es nicht aus, dass ihm als demokratisch legitimiertem und politisch verantwortlichen Staatsorgan ein gewisser Beurteilungsspielraum verbleibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.1996 - 9 S 300/94 -, juris Rn. 36; BVerfG, Urteil vom 04.02.1975 - 2 BvL 5/74 -, BVerfGE 38, 348).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 9 S 2188/11

    Anforderungen an die Anerkennung einer Privatschule als Ersatzschule

    (3) Die genannten Verordnungsbestimmungen sind nicht dadurch außer Kraft getreten, dass die Ermächtigungsnormen, insbesondere § 25 PSchG in der Fassung vom 14.05.1968, mittlerweile aufgehoben wurden und das Privatschulgesetz nun in § 23 Satz 1 Nr. 1 PSchG eine neue Ermächtigungsgrundlage für Vollzugsverordnungen zum Privatschulgesetz enthält (vgl. speziell zur VVPSchG den Senatsbeschluss vom 12.06.1986 - 9 S 265/86 - allgemein: Senatsbeschluss vom 17.12.1996 - 9 S 300/94 -, Juris Rn. 36).
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