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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03   

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VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03 (https://dejure.org/2004,4145)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2004 - 5 S 1914/03 (https://dejure.org/2004,4145)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 5 S 1914/03 (https://dejure.org/2004,4145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entschädigungsansprüche des Straßenanliegers nach § 15 Abs 3 StrG BW wegen längerer Unterbrechung oder Erschwerung der Benutzung der Zufahrt oder des Zugangs durch Arbeiten an einem Abwasserkanal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für die während der Verlegung eines Abwasserkanals entstehenden geschäftlichen Einbußen; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für die Geltendmachung einer solchen Entschädigung; Einordnung von Arbeiten an Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; VwGO § 40 Abs. 2; ; BGB § 906 Abs. 2 Satz 2; ; StrG § 15 Abs. 3; ; StrG § 21 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg, Zuständigkeit, Verweisung, Straßenbenutzung, Anbauverbot - Rechtsweg, Straßenarbeiten, Abwasserkanal, Gestattung, Zufahrt, Zugang, Betrieb, Existenzgefährdung, Entschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung des Anliegers für Umsatzeinbußen durch Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 157
  • NVwZ-RR 2005, 745
  • VBlBW 2005, 276
  • DÖV 2005, 790
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75

    Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Allein deshalb ist der geltend gemachte Entschädigungsanspruch nicht als privatrechtlich und damit nach der für einen durch Straßenarbeiten Beeinträchtigten günstigeren Vorschrift des bürgerlich-rechtlichen Aufopferungsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu beurteilen (vgl. zur Inanspruchnahme der Straßenfläche für Bauarbeiten an einem städtischen Saalbau, BGH, Urt. v. 10.11.1977 - III ZR 157/75 - NJW 1978, 373).

    Denn es handelt sich um Arbeiten an demselben und nicht etwa an verschiedenen Vorhaben (vgl. zu einem solchen Fall BGH, Urt. v. 10.11.1977 - III ZR 157/75 - a.a.O.).

    Das Vertrauen in den unveränderten Fortbestand einer bestimmten Zufahrt oder eines bestimmten Zugangs ist nicht geschützt (BGH, Urt. v. 10.11.1977 - III ZR 157/75 - a.a.O.).

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 32/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Der Bundesgerichtshof hat früh entschieden, dass zu den Arbeiten an der Straße, deren vorübergehende Folgen ein Anlieger bei sachgemäßer Durchführung grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen hat, auch die Arbeiten an Versorgungsleitungen und ähnlichen Anlagen gehören, die üblicherweise im Interesse der Allgemeinheit mit der Straße verbunden oder im Straßenkörper untergebracht werden (BGH, Urt. v. 25.06.1962 - III ZR 62/61 - NJW 1962, 1816; die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend BGH, Urt. v. 07.07.1980 - III ZR 32/79 - NJW 1980, 2703 m.w.N.).

    In solchen Fällen hat die Rechtsprechung lediglich die im vorliegenden Fall ohnehin überschrittene "Opfergrenze" niedriger angesetzt und darauf abgestellt, ob die Folgen des Eingriffs für den Anlieger nach Dauer, Intensität und Auswirkung so erheblich sind, dass ihm eine entschädigungslose Hinnahme nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BGH, Urt. v. 07.07.1980 - III ZR 32/79 - a.a.O. zur Untertunnelung eines Platzes mit einer Straße vergleichbar dem Bau einer U-Bahn).

  • BGH, 27.11.1986 - III ZR 245/85

    Entschädigung eines Straßenanliegers für Arbeiten zur Erhaltung sowie zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei Entschädigungsregelungen der vorliegenden Art nicht um eine Konkretisierung eines Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff, für den gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 Alt. 1 VwGO der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet wäre (so aber BGH, Beschl. v. 27.11.1986 - III ZR 245/85 - Juris, zu § 39 des Hamburgischen Wegegesetzes; BGH, Beschl. v. 15.12.1994 - III ZB 49/94 - BGHZ 128, 204, zu Art. 36 Abs. 1 des Bayer. NatSchG).
  • BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94

    Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei Entschädigungsregelungen der vorliegenden Art nicht um eine Konkretisierung eines Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff, für den gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 Alt. 1 VwGO der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet wäre (so aber BGH, Beschl. v. 27.11.1986 - III ZR 245/85 - Juris, zu § 39 des Hamburgischen Wegegesetzes; BGH, Beschl. v. 15.12.1994 - III ZB 49/94 - BGHZ 128, 204, zu Art. 36 Abs. 1 des Bayer. NatSchG).
  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 8 A 02.40090
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Der unveränderte Fortbestand einer bestimmten Verbindung einer Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz bildet daher regelmäßig keine in den Schutz des Anliegers einzubeziehende Rechtsposition (BVerwG, Beschl. v. 21.10.2003 - 4 B 93.03 - Juris und Bayer. VGH, Urt. v. 24.06.2003 - 8 A 02.40090 - BayVBl 2003, 719 zum nicht gegebenen Anspruch auf Entschädigung bei Umsatzeinbußen des Inhabers einer Tankstelle infolge Untertunnelung einer Bundesstraße; BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - 9 A 27.03 - NZV 2004, 427; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 07.06.2000 - 1 U 964/97 - Juris).
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Zu den hierbei zu berücksichtigenden Kosten gehört jedoch auch der Unternehmerlohn (vgl. BGH, Urt. v. 20.12.1971 - III ZR 79/69 - NJW 1972, 243; Grupp a.a.O. Rdnr. 36; vgl. Nr. 35 Abs. 2 der Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Zufahrten und Zugängen an Bundesstraßen - Zufahrtenrichtlinien - vom 01.01.1990, VkBl. 1992, 709, abgedr. bei Marschall/Schroe-ter/Kastner a.a.O. B 3).
  • BGH, 25.06.1962 - III ZR 62/61
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Der Bundesgerichtshof hat früh entschieden, dass zu den Arbeiten an der Straße, deren vorübergehende Folgen ein Anlieger bei sachgemäßer Durchführung grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen hat, auch die Arbeiten an Versorgungsleitungen und ähnlichen Anlagen gehören, die üblicherweise im Interesse der Allgemeinheit mit der Straße verbunden oder im Straßenkörper untergebracht werden (BGH, Urt. v. 25.06.1962 - III ZR 62/61 - NJW 1962, 1816; die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend BGH, Urt. v. 07.07.1980 - III ZR 32/79 - NJW 1980, 2703 m.w.N.).
  • BGH, 06.11.1997 - III ZR 198/96

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte bzw. die von ihr beauftragten Bauunternehmen die Bauarbeiten rechtswidrig verzögert hätten (zur Darlegungslast im Zivilprozess vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1997 - III ZR 198/96 - BayVBl 1998, 378).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02

    Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht den Rechtsstreit zutreffend als Streitigkeit über das Bestehen und die Höhe eines Ausgleichsanspruchs im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG beurteilt (vgl. zu § 15 StrG als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundstückseigentums Senatsurt. v. 14.08.2002 - 5 S 1608/02 - VBlBW 2003, 121; vgl. auch Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl. § 40 VwGO Rdnrn. 108, 111 m.w.N. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 - BVerwGE 94, 1), für den schon vor Inkrafttreten von § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VwGO i.d.F. von Art. 1 Nr. 4 des Rechtsmittelbereinigungsgesetzes, BGBl. I 2001 S. 3987, die Verwaltungsgerichte zuständig waren (Eyermann/Rennert VwGO, Nachtrag zur 11. Aufl., § 40 N115).
  • OLG Koblenz, 07.06.2000 - 1 U 964/97

    Haftung für Schäden durch Kanal- und Straßenbauarbeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2004 - 5 S 1914/03
    Der unveränderte Fortbestand einer bestimmten Verbindung einer Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz bildet daher regelmäßig keine in den Schutz des Anliegers einzubeziehende Rechtsposition (BVerwG, Beschl. v. 21.10.2003 - 4 B 93.03 - Juris und Bayer. VGH, Urt. v. 24.06.2003 - 8 A 02.40090 - BayVBl 2003, 719 zum nicht gegebenen Anspruch auf Entschädigung bei Umsatzeinbußen des Inhabers einer Tankstelle infolge Untertunnelung einer Bundesstraße; BVerwG, Urt. v. 28.01.2004 - 9 A 27.03 - NZV 2004, 427; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 07.06.2000 - 1 U 964/97 - Juris).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerwG, 21.10.2003 - 4 B 93.03

    Vorliegen einer erheblichen Erschwerung der Benutzung der Zufahrten und Zugänge ;

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

  • OLG Naumburg, 17.04.2014 - 6 U 33/13

    Entschädigungsanspruch eines Fernstraßenanliegers: Eingeschränkte Erreichbarkeit

    Insoweit ergibt sich auch kein Widerspruch mit der durch den VGH Baden Württemberg (Urt. v. 17.12.2004 - 5 S 1914/03 - zitiert nach juris, Rn. 25) gewählten Definition der Existenzgefährdung mit "langfristiger fehlender Kostendeckung".
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05

    Verweisung zu den ordentlichen Gerichten bei Ansprüchen auf Erfüllung eines

    Dass die Entscheidung über einen solchen Anspruch - wie im Falle eines Anspruchs auf Übernahme der betroffenen Flächenen oder im Falle einer Enteignungsentschädigung (§ 12 Abs. 2 und 3 StrG, Art. 14 Abs. 3 Satz 4 GG; vgl. auch §§ 40, 217 BauGB) und anders als im Falle eines Ausgleichsanspruchs wegen einer Inhaltsbestimmung des Eigentums (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 VwGO; vgl. Senatsurt. v. 17.12.2004 - 5 S 1914/03 -) - den ordentlichen Gerichten zugewiesen ist (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 Alt. 1 oder 3 VwGO), steht nicht in Frage.
  • VG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 6 E 4383/07

    Erschwerung des Grundstückszugangs; Rechtsweg für Entschädigung

    Die Kammer ist mit dem VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 17.12.2004 - 5 S 1914/03, NVwZ-RR 2005, 745) der Auffassung, dass es sich bei diesem Anspruch um einen Fall der ausgleichspflichtigen Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG handelt.
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