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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19   

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VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19 (https://dejure.org/2019,46143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 (https://dejure.org/2019,46143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 10 S 566/19 (https://dejure.org/2019,46143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 BImSchG
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für eine Waldumwandlungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klage eines Naturschutzvereins gegen eine Genehmigung zur dauerhaften Umwandlung von 3,62 ha Wald sowie zur befristeten Umwandlung von 1,16 ha Wald zum Zweck von Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen; Konzentrationswirkung der Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine separate Genehmigung zur Waldrodung für Windpark!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Windparks Länge und Blumberg sowie vorläufiges Rodungsverbot für Windpark Blumberg bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 70, 113
  • DÖV 2020, 337 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Bedürfen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen der Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Bauverbot (§ 67 Abs. 1 BNatSchG), so handelt es sich bei der Befreiung um eine im Sinne von § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidung (Fortführung der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 -, - 10 S 823/19 -, jeweils juris).

    Die Kammer schließe sich der Auffassung des Senats im Beschluss vom 17.12.2019 (- 10 S 566/19 - NuR 2020, 637) an; die dort ausgeführten Grundsätze zu einer separat erteilten Waldumwandlungsgenehmigung - u.a. zu deren formeller und materieller Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung des Konzentrationsgrundsatzes - seien auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 10; Senatsurteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56 m. w. N.).

    Der Fehler war im Übrigen auch nicht offensichtlich, weil die Bestimmung der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG - gerade wie hier im Vorfeld zu der die Waldumwandlungsgenehmigung betreffenden Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 9 ff., 13 ff.) - umstritten war und sich deswegen jedenfalls nicht evident beantworten ließ.

    Ein spezifischer und unmittelbarer Bezug des jeweiligen Rechtsverstoßes zu Umweltbelangen ist hingegen nicht gefordert (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - NuR 2020, 637 = juris Rn. 18 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom heutigen Tag in der Rechtssache - 10 S 566/19 - ausgeführt hat, handelt es sich in einem Fall, in dem zur Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine waldrechtliche Genehmigung zur Umwandlung von auf dem Anlagenstandort stockenden Walds erteilt werden muss, bei der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG) um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - an.

    Mit Verfügung vom 27.01.2020 sind die Beteiligten auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - hingewiesen worden.

    Insbesondere sind erforderliche naturschutzrechtliche Auflagen zur Vermeidung, zur Minimierung und zur Kompensation der mit der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Windenergieanlagen im Sinne des § 3 Abs. 5 BImSchG verbundenen Umwelteinwirkungen notwendig miteinander verschränkt, weil sie die gleichen Eingriffe zu vermeiden bzw. zu minimieren versuchen und Ausgleichsmaßnahmen meist multifunktional zum naturschutzrechtlichen Ausgleich beitragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - a.a.O. zur Waldumwandlungsgenehmigung).

    Die Kammer schließt sich hier der Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dessen Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - an.

  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde (Abgrenzung zu VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris Rn. 52 f. und nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

    Er betrifft allein die Ausgestaltung und Durchführung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Genehmigungserteilung im Hinblick auf die gemäß § 13 BImSchG zugleich nolens volens mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilte Waldumwandlungsgenehmigung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. und - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Mit den Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 - und - 10 S 823/19 -, juris) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

    Diesem baden-württembergischen Regelungsansatz zur Konzentration der UVP-Verfahren entspricht im Hinblick auf die sachliche Entscheidungsbefugnis die bundesrechtliche Vorgabe des § 13 BImSchG zur Verfahrenskonzentration (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 16 und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 14; Landmann/Rohmer UmweltR/Seibert, 93. EL August 2020, BImSchG § 13 Rn. 30 ff.; Jarass BImSchG, 13. Aufl. 2020, BImSchG § 13 Rn. 1) bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde, hier dem Landratsamt.

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung - wie hier - in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. nochmals § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Zur Korrektur einer Verletzung von § 13 BImSchG (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19).

    Am 09.01.2020 hat er die Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - ergänzt und gerügt, die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG sei missachtet worden.

    Mit seinen Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - juris) hat der Senat nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Ebenso wenig bedarf es einer Entscheidung, ob es wegen offensichtlicher Mängel - wie vom Antragsteller geltend gemacht - auch an einer planungsrechtlichen Grundlage für die erteilte Genehmigung fehlt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10.12.2020 - 9 CS 20.892 - juris 42, 50) fehlt und ob die gesonderte Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der Biotope der Konzentrationswirkung in § 13 BImSchG hinreichend Rechnung trägt (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris Rn. 9 ff.; speziell zur Biotopausnahmegenehmigung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 08.05.2002 - 5 K 17/01 - juris; sowie bestätigend BVerwG, Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119/02 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2022 - 10 S 848/21

    Grenzen gerichtlichen Durchentscheidens bei behördlicher Nichtentscheidung über

    Mit Schreiben vom 03.06.2020 forderte das Landratsamt Reutlingen die Klägerin auf, ihren Antrag um (im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris erforderliche) Unterlagen zur Waldumwandlung und um Unterlagen zur ausreichenden Erschließung zu ergänzen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Der Kläger könne die Aufhebung auch nicht aufgrund der Verfahrensgestaltung in Bezug auf die Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verfahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 10 ff., vom selben Tage - 10 S 566/19 - juris Rn. 8 ff., sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/10 - juris Rn. 12) verlangen.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 12 MS 97/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA

    Die hier gleichwohl durch gesonderten Verwaltungsakt erteilte Zulassung einer Zielabweichung ist nicht nur nach den falschen Verfahrensvorschriften, sondern auch ohne Rechtsgrundlage erteilt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.12.2019 - 10 S 566/19 -, ZNER 2020, 62 ff., hier zitiert nach juris; Rn. 14, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    2.2.2 Der Senat lässt es vorliegend dahinstehen, ob der Bau bzw. der Ausbau der Zuwegungen zu der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehört und damit von der Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist (vgl. VGH BW, U.v. 30.9.2021 - 10 S 1956/20 - juris Rn. 75 ff; B.v. 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NVwZ-RR 2020, 868; B.v. 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris Rn. 9 ff.; anderer Auffassung HessVGH, B.v. 27.1.2022 - 3 B 1209/21 - BauR 2022, 169; NdsOVG, B.v. 2.8.2022 - 12 MS 88/22 - juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 10 S 2903/21

    Pflichten der Immissionsschutzbehörde im Hinblick auf - für eine Beteiligung in

  • VG Stuttgart, 13.11.2020 - 13 K 3126/20

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

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