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VGH Baden-Württemberg, 18.01.1973 - VII 245/72 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 1973 - VII 245/72 (https://dejure.org/1973,13404)
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Rechtskrafterstreckung; Rechtsnachfolge; Verwaltungsverfahren
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.1973 - VII 245/72
- BVerwG, 16.11.1973 - V B 72.73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.07.1967 - IV B 98.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.1973 - VII 245/72
Soweit die Kläger gegen die Schlußfeststellung mit Einwänden angehen, die sie gegen den Flurbereinigungsplan hätten vortragen können und auch bereits wenn auch zum größten Teil erfolglos vorgebracht hatten, sind sie von der weiteren Geltendmachung dieser gegen die Gleichwertigkeit der Abfindung gerichteten Einwände von rechtswegen ausgeschlossen, nachdem der Flurbereinigungsplan nach Abweisung der von den Klägern gegen ihn erhobenen Klage durch das Urteil des erkennenden Senats vom 30.6.1966 und nach Zurückweisung der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 26.7.1967 (Az. BVerwG IV B 98.67) unanfechtbar geworden ist. - RG, 27.06.1935 - IV 43/35
1. Muß der Ehemann das Urteil in einem Rechtsstreit, der wegen einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.1973 - VII 245/72
Darin liegt eine Rechtsnachfolge im Sinne des Verwaltungsprozeß- und Zivilprozeßrechts (§§ 173 VwGO, 239 ZPO) und des Verwaltungsverfahrensrechts zwar nicht für jeden Rechtsstreit, da es sich anders als bei der Erbfolge nicht um einen Übergang des ganzen Vermögens handelt, wohl aber - wie hier - für einen solchen, der mit Wirkung für und gegen das Gesamtgut geführt wird (Reichsgericht, Urteil vom 27.6.1935 - RGZ 148, 243 (245 f.);… Gaul in Soergel-Siebert, a.a.O., § 1487 Randnr. 4).