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   VGH Baden-Württemberg, 18.01.1988 - 1 S 1036/87   

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VGH Baden-Württemberg, 18.01.1988 - 1 S 1036/87 (https://dejure.org/1988,2205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.1988 - 1 S 1036/87 (https://dejure.org/1988,2205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 1988 - 1 S 1036/87 (https://dejure.org/1988,2205)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stärke einer Fraktion in einem beschließenden Ausschuss einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Stärke einer Fraktion in einem beschließenden Ausschuss einer Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1988, 407
  • DÖV 1988, 472
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 1 S 953/93

    Beschränkung der Redezeiten für Ratsfraktionen und einzelne Ratsmitglieder

    Dabei steht dem Gemeinderat prinzipiell ein weites "normatives" Ermessen zu (vgl. Urt. d. Senats v. 18.1.1988 - 1 S 1036/87 -, VBlBW 1988, 407), das seine Begrenzung allein in gesetzlichen Vorschriften (vgl. § 36 Abs. 2 GemO) und durch allgemeine Rechtsgrundsätze findet.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1990 - 1 S 588/89

    Ordnungsgemäße Ladung zur Gemeinderatssitzung - Klagebefugnis eines

    Der Kläger ist entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO entspr.; zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.11.1971, DÖV 1972, 350; Beschluß vom 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; Urteile des Senats vom 14.12.1987 -- 1 S 2832/86 -- DÖV 1988, 469 = NVwZ-RR 1989, 153, und vom 18.1.1988 -- 1 S 1036/87 --, DÖV 1988, 472 = VBlBW 1988, 407).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18

    (Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im

    Dabei steht dem Gemeinderat prinzipiell ein weites "normatives" Ermessen zu (vgl. Senat, Urt. v. 18.1.1988 - 1 S 1036/87 -, VBlBW 1988, 407), das seine Begrenzung allein in gesetzlichen Vorschriften (vgl. § 36 Abs. 2 GemO) und durch allgemeine Rechtsgrundsätze findet.
  • VG Stuttgart, 23.11.2021 - 7 K 4080/20

    Veränderung der Größe einer Gemeinderatsfraktion; Einleitung eines Verfahrens zur

    Im Falle einer relevanten Veränderung ihrer Größe hat eine Gemeinderatsfraktion einen Anspruch auf Einleitung des Verfahrens zur Neubesetzung von beschließenden und beratenden Gemeinderatsausschüssen nach dem sich aus § 40 GemO ergebenden Prinzip der "Weitergabe der Repräsentation" (Fortführung von VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jedoch in seinem Urteil vom 18. Januar 1998 (- 1 S 1036/87 -, DÖV 1998, S. 472ff.) anerkannt, dass bei der Besetzung der Ausschüsse darauf hinzuwirken ist, die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat zu repräsentieren.

    In Anlehnung an positive Bestimmungen in den Gemeindeordnungen einiger Bundesländer (vgl. Art. 33 Abs. 1 S. 2 BayGemO, § 62 Abs. 2 S. 1 HessGemO, § 71 Abs. 2 S. 1 NdsKomVG, § 48 Abs. 2 SaarlKSVG) ist als ungeschriebener Rechtsgrundsatz jedoch allgemein anerkannt, dass bei der Besetzung der Ausschüsse darauf hinzuwirken ist, dass die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend ihrem politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat repräsentiert sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -, DÖV 1988, S. 472, m.w.N.).

    Denn eine Einigung wird in aller Regel zustande kommen, wenn sich die Fraktionen und Gruppen des Gemeinderats in den Ausschüssen angemessen repräsentiert sehen, während die Grundsätze der Verhältniswahl typischerweise zu einer Zusammensetzung führen, die weitgehend derjenigen des Gemeinderats entspricht (siehe VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -, DÖV 1988, S. 472f.).

    Das Prinzip der "Weitergabe der Repräsentation" betrifft damit eine einer Gemeinderatsfraktion zustehende kommunalverfassungsrechtliche Rechtsposition (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -, DÖV 1988, S. 473).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 1 S 1834/92

    Abstimmung innerhalb des Gemeinderates und Wahlgeheimnis; Rüge von Verstößen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkeit des Satzungsbeschlusses über die Ausschußgröße inzident zu überprüfen (Urt. v. 18.1.1988, VBlBW 1988, 407).

    Die Ermächtigung unterliegt vielmehr der allgemeinen rechtsstaatlichen Schranke, daß von ihr entsprechend dem Normzweck Gebrauch zu machen und der durch höherrangiges Recht gezogene Rahmen zu beachten ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.1.1988, a.a.O., m.w.N.).

    Eine Rechtspflicht des Gemeinderates, die Mitgliederzahl der Ausschüsse so zu bemessen, daß eine proporzgenaue Weitergabe der Repräsentation der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppen gewährleistet ist, läßt sich dem Gesetz demgegenüber nicht entnehmen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.1.1988, a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem allgemein anerkannten Rechtsgrundsatz, daß bei der Besetzung der Ausschüsse darauf hinzuwirken ist, daß die Fraktionen nach Möglichkeit entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen im Gemeinderat repräsentiert sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.1.1988, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Namentlich ist dem Gesetz ein Mitgliedschaftsrecht auf Gewährleistung rechtmäßiger Beschlüsse des Gemeinderats fremd (Urt. d. Senats v. 18.1.1988, VBlBW 1988, 407).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 1 S 780/90

    Gemeinderat kann nicht über eigenen Sitzungsbeginn entscheiden

    Der Kläger ist klagebefugt (§ 42 Abs. 2 VwGO entspr.; zu diesem Erfordernis vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.11.1971, DÖV 1972, 350; Beschluß vom 22.12.1988, NVwZ 1989, 470; Urteile des Senats vom 14.12.1987 -- 1 S 2832/86 --, DÖV 1988, 469, und vom 18.1.1988 -- 1 S 1036/87 --, VBlBW 1988, 407).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Hieraus kann jedoch nicht der Schluß gezogen werden, Gemeinderatsfraktionen besäßen ein Vorschlagsrecht für die Besetzung von Ausschüssen, die durch den Gemeinderat gebildet werden können oder zu bilden sind (vgl. auch Urteil des Senats vom 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -, DÖV 1988, 472).
  • VG Freiburg, 22.03.2006 - 1 K 1844/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Denn der Wahlausschuss ist ein besonderer beschließender Ausschuss des Gemeinderates, in dem nicht stimmberechtigte Gemeinderäte grundsätzlich ein Recht zur Anwesenheit haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 18.01.1988 - 1 S 1036/87 -) und - im Rahmen der Geschäftsordnung oder weitergehend bei konkret vorliegendem Einverständnis des Gremiums - auch zur Sache sprechen dürfen (vgl. OVG NRW, Urt. vom 30.03.2004 - 15 A 2360/02 -, NVwZ-RR 2004, 674 zur Geschäftsordnung).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1989 - 1 S 3834/88

    Fraktionsmindeststärke; Beschluß in laufender Wahlperiode

    Mit der Regelung des Zusammenschlusses zu Fraktionen wird der einzelnen Fraktion eine Rechtsposition eingeräumt, deren Bestand und Reichweite sie als Teil des Gemeinderats bei Streit mit anderen Organteilen oder Organen der Gemeinde zum Gegenstand der kommunalverfassungsrechtlichen Feststellungsklage machen darf (s. zu dieser Voraussetzung Urt. d. Senats v. 14.12.1987, BWVPr 1988, 133; Urt. v. 18.1.1988, VBlBW 1988, 407; jew. m.w.N.).

    Über die Billigkeit oder Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidung hat das Gericht nicht zu befinden; sie obliegt der politischen Verantwortung des Gemeinderats (Urt. d. Senats v. 18.1.1988, aaO, und v. 16.1.1978, BWVPr 1978, 88).

  • OVG Sachsen, 29.09.2010 - 4 C 8/09

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung der Mindestfraktionsgröße für einen

  • OVG Sachsen, 14.09.2010 - 4 B 87/10

    Spiegelbildliche Besetzung der Ausschüsse bei einer geringen Ausschussgröße

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 1 S 429/90

    Mitwirkungsrechte fraktionsloser Ratsmitglieder in beschließenden Ausschüssen

  • OVG Sachsen, 19.04.2011 - 4 C 32/08

    Fraktionsmindeststärke im Kreistag; Größe und Zuständigkeit von

  • OVG Sachsen, 05.04.2011 - 4 C 5/09

    Bekanntmachung von Kreisrecht nach kommunaler Neugliederung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 7 N 111.05

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Berufungsverfahren;

  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 8 SN 95.01

    Verpflichtung zur Besetzung von studentischen Ausschüssen anhand des "Proporz";

  • VG Freiburg, 17.03.2009 - 5 K 650/07

    Beanstandung einer auf einem Gemeinderatsbeschluss beruhende Besetzung von Sitzen

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