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   VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 1 S 2329/10   

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https://dejure.org/2011,11421
VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 1 S 2329/10 (https://dejure.org/2011,11421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2011 - 1 S 2329/10 (https://dejure.org/2011,11421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 1 S 2329/10 (https://dejure.org/2011,11421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ungültigerklärung einer Sitzzuteilung im Gemeinderat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ungültigerklärung einer Sitzzuteilung im Wahlprüfungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ungültigerklärung einer Sitzzuteilung im Wahlprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sitzzuteilung im Gemeinderat der Stadt Bruchsal ungültig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.07.1984 - 4 CS 84 A.1341
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 1 S 2329/10
    Aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.07.1984 (- 4 CS 84 A.1341 - NVwZ 1985, 848), die die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Wahlberichtigungsbescheides vor rechtskräftigem Abschluss von Wahlanfechtungsverfahren für statthaft erklärt hat, lässt sich für die Rechtslage in Baden-Württemberg schon deshalb nichts ableiten, weil das bayerische Recht zum damaligen Zeitpunkt - soweit ersichtlich - keine dem § 30 Abs. 3 Satz 1 GemO entsprechende Regelung enthielt.
  • VG Karlsruhe, 17.09.2010 - 8 K 1876/10

    Kommunalwahlrecht - Wählbarkeit von Bürgern der Gemeinde setzt dauerhaftes Wohnen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 1 S 2329/10
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 17. September 2010 - 8 K 1876/10 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 1 S 2329/10
    6 Eine Prüfung, ob die Regelung des § 30 Abs. 3 Satz 1 GemO der Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wahlprüfungsverfahren durch die Rechtsaufsichtsbehörde entgegensteht, ist dem Senat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verwehrt, da der Antragsteller sich mit den hierauf bezogenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts nicht auseinandersetzt und insoweit keine Gründe darlegt, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - NVwZ 2002, 1388; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 146 Rn. 41 m.w.N.).
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