Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7164
VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93 (https://dejure.org/1994,7164)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.1994 - 8 S 678/93 (https://dejure.org/1994,7164)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 8 S 678/93 (https://dejure.org/1994,7164)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7164) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schaffung von Wohnraum: Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen; zur Anwendbarkeit des Rücksichtnahmegebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berücksichtigung von Wohnraumbedarf bei der Zulassung geringerer Abstandsflächen? (IBR 1994, 522)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Andererseits schließt die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften die Anwendung des drittschützenden Rücksichtnahmegebots nicht generell aus, wenn sich ein Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, weil es zu unzumutbaren Beeinträchtigungen des Nachbarn führt (BVerwG., Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 114 = NVwZ 1987, 128 = ZfBR 1986, 247), Verallgemeinert bedeutet dies, daß für die Anwendung des Rücksichtnahmegebots nur insoweit kein Raum ist, wie die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 8 S 2570/93

    Ausnahme von Abstandflächenregelung - gestalterische Interessen des Bauherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, daß die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO einen besonders gelagerten Fall (Ausnahmefall) voraussetzt und nicht im freien Belieben der Behörde steht, wobei sich dies nicht nur anhand der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sondern auch unter Einbeziehung der Umgebung, insbesondere der Situation auf dem Nachbargrundstück beurteilt (Urt. v. 30.1.1990 - 8 S 3108/89 - Urt. v. 30.4.1992 - 8 S 374/92 - und Beschl. v. 23.11.1993 - 8 S 2570/93 -).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    So ist für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung kein Raum, wenn ein Vorhaben die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen einhält (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 - NVwZ 1985, 653 = ZfBR 1985, 95).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 8 S 3108/89

    Abstandsfläche bei Grenzbebauung; Ausnahme und Ermessensausübung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, daß die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO einen besonders gelagerten Fall (Ausnahmefall) voraussetzt und nicht im freien Belieben der Behörde steht, wobei sich dies nicht nur anhand der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sondern auch unter Einbeziehung der Umgebung, insbesondere der Situation auf dem Nachbargrundstück beurteilt (Urt. v. 30.1.1990 - 8 S 3108/89 - Urt. v. 30.4.1992 - 8 S 374/92 - und Beschl. v. 23.11.1993 - 8 S 2570/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 8 S 374/92

    Zulassung einer Ausnahme von den Abstandsvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, daß die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO einen besonders gelagerten Fall (Ausnahmefall) voraussetzt und nicht im freien Belieben der Behörde steht, wobei sich dies nicht nur anhand der Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sondern auch unter Einbeziehung der Umgebung, insbesondere der Situation auf dem Nachbargrundstück beurteilt (Urt. v. 30.1.1990 - 8 S 3108/89 - Urt. v. 30.4.1992 - 8 S 374/92 - und Beschl. v. 23.11.1993 - 8 S 2570/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 5 S 144/92

    Baueinstellungsverfügung - Überbau der Grundstücksgrenze um wenige Zentimeter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Auch der geringfügige Überbau, der im übrigen bereits früher bestanden hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung, da diese unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt wird (§ 59 Abs. 3 LBO); im übrigen haben die Beteiligten über die Frage einer entsprechenden Entschädigung bereits Gespräche geführt (vgl. im übrigen auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.2.1992 - 5 S 144/92 - VBlBW 1992, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1987 - 5 S 2056/86

    Erforderlichkeit einer Interessenabwägung zwischen Bauherrn- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Im Rahmen der Abwägung der Belange des Bauherrn und des Nachbarn sind an die grundsätzlich zu fordernde atypische Situation umso geringere Anforderungen zu stellen, je weniger sich die Nichteinhaltung des - nachbarschützenden - Teils der Abstandsfläche für den Nachbarn auswirkt (Senatsbeschluß vom 31.7.1989 - 8 S 1657/87 im Anschluß an das Urteil des 5. Senats vom 12.3.1987 - 5 S 2056/86 -).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - (Abdruck in BVerwGE vorgesehen) im Anschluß an seine frühere Rechtsprechung grundlegende Ausführungen zum Verhältnis des in § 15 BauNVO und § 34 BauGB enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme zu den Vorschriften des Bauordnungsrechts gemacht.
  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2023 - 7 K 1178/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus - (kein) Verstoß

    Denn der Landesgesetzgeber macht durch die Ermächtigung der Baurechtsbehörde zu einer in ihrem Ermessen stehenden Abweichung deutlich, dass den jeweiligen Belangen des Bauherrn und des betroffenen Nachbarn auch durch eine im Einzelfall von den notwendigerweise schematischen Abstandsregelungen abweichende Abwägung hinreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 18. Februar 1994 - 8 S 678/93 -, juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95

    Festsetzungen über die Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan

    Die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften sind eingehalten, so daß eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ausscheidet (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = BRS 55 Nr. 110 sowie Senatsurteil v. 18.2.1994 - 8 S 678/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2300/96

    Nachbarklage wegen zeitweiligen Schattenwurfes eines Nachbargebäudes, das den

    Für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ist aber kein Raum, wenn die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen gewahrt sind (BVerwG, Beschluß v 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, ZfBR 1985, 95; Urt v 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28; Senatsurteil v 18.2.1994 - 8 S 678/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1996 - 8 S 2213/96

    Nachbarschützende Wirkung von Bebauungsplanfestsetzungen über Flachdachbebauung

    Für ein - drittschützendes - Gebot der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ist aber kein Raum, wenn die zur Sicherung dieser Belange gebotenen landesrechtlichen Abstandsflächen gewahrt sind (BVerwG, Beschluß v 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, ZfBR 1985, 95; Urt v 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28; Senatsurteil v 18.2.1994 - 8 S 678/93).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht