Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; Berücksichtigung von Kursverlusten und Gebührenausgleichsrückstellungen; Verwaltungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschreibungen; Abwassergebühr; Abwassersatzung; Akteneinsicht; Ansatzfähige Kosten; Ausgleich von Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen; Bestimmtheitsgebot; Betriebsabrechnung; Fremdkapitalzinsen; Fremdwähruntsdarlehen; Fremdwasserkosten; ...
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Kalkulation von Abwassergebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
W. u.a. gegen Stadt Blumberg wegen Abwassergebühren 2014
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 25.04.2018 - 1 K 2521/15
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
- BVerwG, 25.11.2020 - 9 B 20.20
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (37)
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31; vgl. auch Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 31; jeweils mwN).Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO).
Danach sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75;… Urteil vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - juris Rn. 43; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462;… Faiß, aaO, § 14 Rn. 4; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 4.1.1; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009 - 3 C 29.08 - juris Rn. 47; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hess. VGH…, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 C 2174/13.N - juris Rn. 28).
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats sind dem (tatsächlichen) Gebührenaufkommen die (tatsächlich) veranlagten Gebühren zugrunde zu legen und nicht die tatsächlich vereinnahmten Gebühren (vgl. VGH Bad.-Württ. Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 69).
Vielmehr haben sie den Charakter "spekulativer" Geschäfte, deren finanzielle Risiken nicht den Gebührenschuldnern auferlegt werden dürfen, sondern von der Gemeinde selbst zu tragen sind (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75; BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009, aaO Rn. 47 ff. zu Erträgen und Verlusten einer Cross-Border-Leasing-Transaktion; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 08.12.2010 - 5 Bf 434/04 - juris Rn. 51; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.11.2006 - 9 A 1029/04 - juris Rn. 28 ff.;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).
Kostenneutrale Einnahmen sind gebührenrechtlich irrelevant (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO; BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009, aaO; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019, aaO; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 08.12.2010, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.11.2006, aaO;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).
Allerdings wird die Ansatzfähigkeit von Rechtsberatungs-, Rechtsverfolgungs- und Gutachterkosten begrenzt durch den Grundsatz der Erforderlichkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 28 allgemein zu Kosten, die durch die Beauftragung Dritter mit betriebsbedingten Leistungen entstehen).
Eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung (§ 77 Abs. 2 GemO) ist insbesondere dort geboten, wo kommunales Handeln Gebührenpflichten auslöst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO).
Bei der Beurteilung, ob eine Maßnahme dem Gebot der Erforderlichkeit genügt, steht der Gemeinde allerdings ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zu, weil hier auch planerische, prognostische, finanzpolitische und sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen eine Rolle spielen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 30;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1).
Die Grenzen dieses Spielraums sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen hat leiten lassen oder die Entscheidung auf sachfremden Überlegungen beruht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 55; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1).
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14
Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Bad.-Württ, Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31;… vgl. auch Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 31; jeweils mwN).Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss sie für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO;… Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17.02.2004 - 12 A 10826/03.OVG - juris Rn. 14).
Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührenhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO;… Urteil vom 20.01.2010, aaO; jeweils mwN).
Vor diesem Hintergrund gebietet § 86 Abs. 1 VwGO keine weitere Sachaufklärung durch den Senat, etwa durch Beiziehung zusätzlicher Unterlagen (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO Rn. 32).
Nach der Rechtsprechung des Senats können die Kosten für die Beseitigung von Fremdwasser, welches in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt, grundsätzlich als betriebsbedingte und damit gebührenfähige Kosten angesehen werden, weil sie als Kosten für betriebliche Erschwernisse im Zusammenhang mit dem Betrieb der jeweiligen Abwasserbeseitigungseinrichtung stehen; Fremdwasser, das niemandem zugeordnet werden kann, darf deshalb grundsätzlich auf alle Benutzer einer Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung umgelegt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO Rn. 41 mwN).
Die genannten betrieblichen Erschwernisse beziehen sich einerseits darauf, dass Fremdwasserkosten nicht oder nur unter einem unverhältnismäßigen Aufwand vermieden werden können, und andererseits die kostenmäßigen Auswirkungen schwierig zu ermitteln sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO mwN;… vgl. auch Gössl, aaO, § 17 Anm. 1.3.2).
Anerkanntermaßen besteht für den Einrichtungsträger ein Planungs- und Ermessensspielraum bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen er zur Reduzierung eines Fremdwasserzuflusses ergreift (zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO Rn. 42 mwN;… Gössl, aaO, § 17 Anm. 1.3.2).
Der Senat hat bereits im Urteil vom 22.09.2016 (aaO) bezüglich der von der Beklagten erhobenen Abwassergebühren für das Jahr 2011 ausgeführt, dass das Vorbringen der Beklagten zu den von ihr ergriffenen Maßnahmen diesen Anforderungen genügt.
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09
Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31;… vgl. auch Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24; Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 31; jeweils mwN).Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss sie für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO; Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17.02.2004 - 12 A 10826/03.OVG - juris Rn. 14).
Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 30;… Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59;… Urteil vom 16.02.1989, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1).
Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührenhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2016, aaO; Urteil vom 20.01.2010, aaO; jeweils mwN).
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur, sofern sie nicht bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz vom Rechtssetzungsorgan bewusst in Kauf genommen worden waren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 41;… Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 135 zu § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a. F.).
Die gesetzliche Regelung zum Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen sollte deshalb gewährleisten, dass das zunächst auf den jeweiligen Bemessungszeitraum begrenzte Kostendeckungsprinzip mittelfristig gesehen tatsächlich realisiert wird bzw. - soweit es um den Ausgleich von Kostenunterdeckungen geht - realisiert werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 42 zu § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG 2005;… Urteil vom 15.02.2008, aaO Rn. 15 zu § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a. F.).
Denn wegen des Grundsatzes, dass die Kosten periodengerecht abzugrenzen sind - also der Kalkulationsperiode zuzuordnen sind, in der der leistungsbedingte Werteverzehr entstanden ist - führt die bis zum Jahr 1994 rückwirkende Satzungsänderung zu einer Schmälerung des Gebührenaufkommens in den betreffenden Jahren 1994 bis 2004, denen die Rückzahlung wirtschaftlich zuzurechnen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2013 - 2 S 1977/13 - Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 42;… Gössl, aaO, § 14, Anm. 4.1.3.).
Der Gemeinde ist bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren überall dort ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, wo sich diese Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 30;… Urteil vom 16.02.1989, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016, aaO Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002, aaO, juris Rn. 20 ff.;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1).
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10
Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 - juris Rn. 9;… Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - juris Rn. 48) darf der Straßenentwässerungskostenanteil, da dessen exakte Berechnung jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, geschätzt werden.Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.10.2004, aaO), ist der Gemeinde ein mit den damit einhergehenden Unsicherheiten verbundener Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO mwN;… Faiß, aaO, § 17 Rn. 5).
Die Aufteilung der auf die (reine) Niederschlagswasserbeseitigung entfallenden Kosten im Verhältnis 50:50 entspricht allgemeinen Erfahrungswerten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO Rn. 11; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 - juris Rn. 58; Schoch, Kaiser, Zerres, BWGZ 1998, 747, 748;… Faiß, aaO, § 17 Rn. 5;… Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 590a).
Der Rückgriff auf diese Erfahrungswerte steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Verhältnisse im Gebiet der jeweiligen Gemeinde nicht durch Besonderheiten gekennzeichnet sind, die zu einer von diesen Werten abweichenden Beurteilung zwingen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO).
Danach kann der Anteil der Straßenentwässerung an den auf die Mischwasserkanalisation entfallenden kalkulatorischen Kosten regelmäßig mit 25 % und der Anteil der Straßenentwässerung an den auf die Kläranlage entfallenden kalkulatorischen Kosten mit 5 % veranschlagt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO Rn. 12;… Urteil vom 07.10.2004, aaO Rn. 48).
Die Umstände des Einzelfalls können auch insoweit eine hiervon abweichende Aufteilung der Kosten erfordern (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO).
Auf die Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulationen und der auf diesen beruhenden Satzungen hat dies nach der Rechtsprechung des Senats keinen Einfluss (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13
Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, müssen sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013 - 2 S 511/13 - juris Rn. 19;… Urteil vom 10.02.2011 - 2 S 2251/10 - juris Rn. 46).Dies gilt auch für Fehler, die erst zu einem Zeitpunkt erkannt werden, in dem die Fünfjahresfrist des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG bereits abgelaufen ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 24;… Urteil vom 11.3.2010 - 2 S 2938/08 - juris Rn. 45).
Wie bereits dargelegt wurde, müssen, soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 19;… Urteil vom 10.02.2011, aaO Rn. 46).
Der Senat hat deshalb bereits vor der mit Gesetz vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147) erfolgten Änderung des § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG, nach der nunmehr ausdrücklich auf das "tatsächliche Gebührenaufkommen" Bezug genommen wird, angenommen, dass die Frage, ob es zu berücksichtigungsfähigen Kostenüber- oder -unterdeckungen gekommen ist, anhand eines Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen in dem jeweiligen Bemessungszeitraum und den in diesem Bemessungszeitraum angefallenen (tatsächlichen) ansatzfähigen Gesamtkosten zu beantworten ist (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 17.04.2013, aaO Rn. 23;… Urteil vom 11.03.2010, aaO Rn. 43).
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 30;… Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59;… Urteil vom 16.02.1989, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8; Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1).Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, "auf Fehlersuche" zu gehen, wenn es an einem substantiierten Sachvortrag der Beteiligten fehlt und sich auch aus den Akten kein konkreter Anhaltspunkt für einen fehlerhaften Kostenansatz ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.04.2002, aaO, juris Rn. 43; VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 10.02.2011, aaO Rn. 39).
Angesichts des von der Beklagten erhobenen Vorwurfs, die Gerichte hätten im vorliegenden Fall eine unzulässige "Ausforschungsermittlung" betrieben, weist der Senat darauf hin, dass die vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochene "Mahnung", Tatsachengerichte sollten nicht ungefragt auf Fehlersuche gehen, nur die Pflicht des Gerichts zur Klärung des Sachverhalts begrenzt, nicht aber die richterliche Befugnis zur Sachverhaltsermittlung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27.09.2012 - 4 BN 20.12 - juris Rn. 15 f.; Urteil vom 17.04.2002, aaO Rn. 43 f.).
Der Gemeinde ist bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren überall dort ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, wo sich diese Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln lassen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 30;… Urteil vom 16.02.1989, aaO; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016, aaO Rn. 8; Urteil vom 17.04.2002, aaO, juris Rn. 20 ff.;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 3.1).
- BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An- …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Was zu den ansatzfähigen Kosten gehört, ist nicht im Wege einer finanzwirtschaftlichen Rechnungsweise zu ermitteln, sondern richtet sich gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG 2009 nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen (…vgl. Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 3, 14) und damit nach dem sogenannten wertmäßigen Kostenbegriff (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 3 C 29.08 - juris Rn. 47).Danach sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75;… Urteil vom 13.05.1997 - 2 S 3246/94 - juris Rn. 43; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462;… Faiß, aaO, § 14 Rn. 4; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 4.1.1; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 3 C 29.08 - juris Rn. 47; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hess. VGH…, Beschluss vom 18.04.2016 - 5 C 2174/13.N - juris Rn. 28).
Vielmehr haben sie den Charakter "spekulativer" Geschäfte, deren finanzielle Risiken nicht den Gebührenschuldnern auferlegt werden dürfen, sondern von der Gemeinde selbst zu tragen sind (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 10.12.2009, aaO Rn. 47 ff. zu Erträgen und Verlusten einer Cross-Border-Leasing-Transaktion; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 08.12.2010 - 5 Bf 434/04 - juris Rn. 51; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.11.2006 - 9 A 1029/04 - juris Rn. 28 ff.;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).
Kostenneutrale Einnahmen sind gebührenrechtlich irrelevant (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO; BVerwG, Urteil vom 10.12.2009, aaO; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019, aaO; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 08.12.2010, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.11.2006, aaO;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).
- VG Stuttgart, 17.12.2015 - 1 K 2683/14
Zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren durch die Kommune für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Zwar könne für die Einleitung von Niederschlagswasser von nicht der Baulast der Beklagten unterliegenden Straßen keine Niederschlagswassergebühr erhoben werden, wie sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.12.2015 (- 1 K 2683/14 - juris) ergebe.§ 17 Abs. 3 KAG 2009 bezieht sich - anders als § 43 Abs. 5 Satz 1 2. Halbsatz des Straßengesetzes (StrG) und § 45b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Wassergesetzes (WG) in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung - auf sämtliche Straßen innerhalb des Gemeindegebiets und differenziert gerade nicht danach, ob es sich um Ortsdurchfahrten handelt oder nicht und wer Baulastträger ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015, aaO Rn. 22 f.;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1; § 17 Anm. 2;… Hafner, aaO, Abschnitt 12.01, Anm. 1.2.2).
Einer Entscheidung der Frage, ob eine vertragliche Kostenvereinbarung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger möglich wäre (so VG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2015, aaO Rn. 26), bedarf es vor diesem Hintergrund nicht.
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97
Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nur, sofern sie nicht bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz vom Rechtssetzungsorgan bewusst in Kauf genommen worden waren (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010, aaO Rn. 41; Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - juris Rn. 135 zu § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG a. F.).Diese sind nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Urteile vom 27.01.2003, aaO Rn. 23 und vom 22.10.1998, aaO Rn. 109) grundsätzlich aus den (tatsächlichen) Anschaffungs- und Herstellungskosten zu ermitteln.
Die Grenzen dieses Spielraums sind bei einer gebührenauslösenden Maßnahme erst dann überschritten, wenn der Einrichtungsträger keinerlei Erwägungen über deren Notwendigkeit angestellt hat, sich erkennbar von tatsächlich oder rechtlich unhaltbaren Annahmen oder Prognosen hat leiten lassen oder die Entscheidung auf sachfremden Überlegungen beruht (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 55; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.10.1998 - 2 S 399/97 - VBlBW 1999, 219;… Gössl, aaO, § 14 Anm. 4.1.2.1).
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 2 S 2806/02
Bemessung der Abwassergebühr nach der Frischwassermenge
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschluss vom 20.09.2010 - 2 S 136/10 - juris Rn. 9; Urteil vom 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - juris Rn. 48) darf der Straßenentwässerungskostenanteil, da dessen exakte Berechnung jedenfalls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist, geschätzt werden.Bei dieser Schätzung, die unter Rückgriff auf allgemeine Erfahrungswerte erfolgen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.10.2004, aaO), ist der Gemeinde ein mit den damit einhergehenden Unsicherheiten verbundener Spielraum einzuräumen, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO mwN;… Faiß, aaO, § 17 Rn. 5).
Danach kann der Anteil der Straßenentwässerung an den auf die Mischwasserkanalisation entfallenden kalkulatorischen Kosten regelmäßig mit 25 % und der Anteil der Straßenentwässerung an den auf die Kläranlage entfallenden kalkulatorischen Kosten mit 5 % veranschlagt werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.09.2010, aaO Rn. 12; Urteil vom 07.10.2004, aaO Rn. 48).
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13
Beschwerde gegen Ablehnung der Erklärung, die Hinzuziehung des …
- VGH Bayern, 19.02.2019 - 20 B 18.2042
Gebührenkalkulation
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 2 S 2251/10
Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.1989 - 2 S 2279/87
Gebührenkalkulation für Gebührensatzung
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94
Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 9 A 1029/04
Erlös aus Cross-Border-Leasing steht nicht dem Gebührenzahler zu
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2003 - 2 S 2587/00
Wassergebühr - Gleichbehandlung - "Doppelbelastung" bei schon erfolgter …
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 2 S 2559/05
Gebührenkalkulation; Ausgleich von Unterdeckungen innerhalb der 5-Jahres-Frist
- OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04
Abwassergebühren bei Cross-Border-Leasing-Geschäft
- BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 2.16
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in …
- BVerwG, 30.04.1997 - 8 B 105.97
Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision und Feststellungen des …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17
"Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines …
- BVerwG, 27.09.2012 - 4 BN 20.12
Zusammenhang zwischen städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme und Wohl der …
- BVerwG, 15.11.1995 - 11 B 72.95
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2018 - 2 S 2096/18
Begriff der öffentlichen Abwasseranlage
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04
Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle; …
- BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
Wiederbeschaffungszeitwert
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 2 S 2921/06
Erhöhter Gebührensatz für die Entsorgung von Fäkalschlamm und Abwasser aus …
- StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 128/13
Heranziehung eines Gebührenschuldners zu Abwassergebühren i.R.e. Ausgleichs von …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06
Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; …
- BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13
Zum Bestimmtheitsgebot im Rahmen der Beitragsbemessung
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 1 S 1130/15
Niederschlagswasser kann wasserrechtlicher Überlassungspflicht sowie Anschluss- …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10063/01
Rechtsstreit wegen der Heranziehung zur Zahlung von Abfallentsorgungsgebühren; …
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08
Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen …
- VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13
Wassergebühr
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2004 - 12 A 10826/03
Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22
Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Kreistag vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 71;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; jeweils mwN).Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss sie für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 72;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17.02.2004 - 12 A 10826/03.OVG - juris Rn. 14).
Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 73;… Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24).
Lassen sich in die Gebührenkalkulation einzustellende Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist dem Satzungsgeber bei der Ermittlung dieser Kosten ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 76; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1).
Ist dem Kreistag vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührenhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies - vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG - die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Kreistag das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 77;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; jeweils mwN).
Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Gebührensatz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 77;… Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 - juris Rn. 19;… Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 3).
Eine ungefragte Detailprüfung bzw. Fehlersuche findet nicht statt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 43 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 85; Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 119; jeweils mwN).
Nach diesem betriebswirtschaftlichen (wertmäßigen) Kostenbegriff sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 74 mwN).
Als betriebsbedingte gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung des Einrichtungsträgers verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 74 mwN).
Dabei ist die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Zuführung zu Rücklagen oder Rückstellungen erfolgen soll - wie bei allen Kosten, die in eine Gebührenkalkulation eingestellt werden - durch den Grundsatz der Erforderlichkeit begrenzt, der auf der Überlegung beruht, dass eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung (§ 48 LKrO, § 77 Abs. 2 GemO) besonders dort geboten ist, wo kommunales Handeln Gebührenpflichten auslöst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 164).
Bei der Beurteilung, ob spätere Kosten der Stilllegung und der Nachsorge in diesem Sinne erforderlich sind, steht dem Satzungsgeber ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zu, da hierfür auch planerische, prognostische, finanzpolitische und sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen sind (vgl. allgemein zum Grundsatz der Erforderlichkeit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 164 mwN;… Albrecht in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 587).
Dieser Beurteilungsspielraum ist regelmäßig erst dann überschritten, wenn keinerlei Erwägungen über die Erforderlichkeit angestellt wurden, bei der Prognose oder Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder diese auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 148; Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 139).
- VGH Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 2 S 3968/20
Außerkrafttreten einer Norm während des Normenkontrollverfahrens; …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 71;… Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31;… vgl. auch Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; jeweils mwN).Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss sie für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 72;… Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 35; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 17.02.2004 - 12 A 10826/03.OVG - juris Rn. 14).
Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 73;… Urteil vom 31.05.2010 - 2 S 2423/08 - juris Rn. 24).
Danach sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 74 mwN).
Als betriebsbedingte gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 74 mwN).
Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 76;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30;… Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1).
Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührenhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies - vorbehaltlich des § 2 Abs. 2 Satz 1 KAG - die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 77;… Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 31;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30; jeweils mwN).
Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Gebührensatz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 77;… Urteil vom 23.03.2006 - 2 S 2842/04 - juris Rn. 19;… Faiß, Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 3).
Eine ungefragte Detailprüfung bzw. Fehlersuche findet nicht statt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 43 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.06.2021 - 2 S 2100/20 - juris Rn. 85; Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 119; jeweils mwN).
Der Gemeinde ist bei der Kostenprognose ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 76;… Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 30;… Urteil vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 - juris Rn. 59; Urteil vom 16.02.1989 - 2 S 2279/87 - VBlBW 1989, 462; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8;… Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188, juris Rn. 20 ff.; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Anm. 3.1).
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21
Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des …
Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine sachgerechte Ermessensentscheidung über den Gebührensatz voraus, dass dem Gemeinderat vor oder bei der maßgeblichen Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation unterbreitet wird, die sich dieser zu eigen macht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 71 mwN).Um diese Aufgabe erfüllen zu können, muss sie für den kundigen, mit dem Sachverhalt vertrauten kommunalen Mandatsträger transparent, verständlich, nachvollziehbar und in sich schlüssig sein (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 72 mwN).
Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 73 mwN).
Danach sind Kosten in Geld ausgedrückter Verbrauch (Werteverzehr) von wirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Leistungsperiode, soweit sie für die betriebliche Leistungserbringung anfallen, also betriebsbedingt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 74 mwN).
Als betriebsbedingte gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind oder für solche Neben- und Zusatzleistungen entstanden sind, die mit der eigentlichen Leistungserstellung in einem ausreichend engen Sachzusammenhang stehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 74 mwN).
Soweit in eine Kalkulation bereits bekannte Werte einzustellen sind, müssen sowohl das tatsächliche Gebührenaufkommen als auch die tatsächlichen ansatzfähigen Kosten, die im Zeitpunkt der Erstellung der Kalkulation bekannt sind, eingestellt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 75 mwN).
Lassen sich Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln, ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 76 mwN; BVerwG…, Beschluss vom 30.12.2016 - 9 BN 2.16 - juris Rn. 8; Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188 ; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 14 Erl.
Ob die Kostendeckungsgrenze eingehalten oder lediglich geringfügig überschritten ist, richtet sich nach den Gegebenheiten im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Gebührensatz (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 77 mwN; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 14 Rn. 3).
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 76, 129 mwN) ist der Gemeinde bei der Ermittlung der in den Gebührensatz einzustellenden Kostenfaktoren überall dort ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eingeräumt, wo sich diese Kosten nicht rein rechnerisch, sondern nur im Wege von Schätzungen oder finanzpolitischen Bewertungen ermitteln lassen.
c) Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020, aaO Rn. 151 ff., Urteil vom 22.09.2016 - 2 S 1450/14 - juris Rn. 41) zutreffend festgestellt, dass auch Kosten für die Beseitigung von Fremdwasser, welches tatsächlich in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt und nicht lediglich dem Vorfluter zugeführt wird, grundsätzlich als betriebsbedingte und damit gebührenfähige Kosten angesehen werden, es sei denn, der Fremdwasseranteil beruht auf einer unwirtschaftlichen Betriebsführung oder der Einrichtungsträger hat nicht die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Fremdwasserreduzierung ergriffen.
- OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17
Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten; …
Daraus folgt weiter, dass sich die Prüfung einer Kostenüber- oder -unterdeckung auf den gesamten, ggfs. mehrjährigen Kalkulationszeitraum beziehen muss (ebenso zu § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG MV: OVG MV…, Beschluss vom 15.7.2021 - 3 LZ 553/19 OVG - juris Rn. 13; zu § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG BW: VGH BW, Urteil vom 18.2.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 91).So sind etwa in Baden-Württemberg nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG BW Kostenüberdeckungen auszugleichen, wenn am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten übersteigt (hierzu im Einzelnen: VGH BW, Urteil vom 18.2.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 80 ff.; ähnlich zu § 6 Abs. 2 d KAG MV: OVG MV…, Beschluss vom 15.7.2021 - 3 LZ 553/19 OVG - juris Rn. 11 ff.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
Normenkontrolle von Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen
Dies war für das Gericht Anlass, die Rechtsprechung der neuen Gesetzeslage anzupassen (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 162).Solche sind auch bei Honorarvereinbarungen (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Februar 2020, a.a.O. Rn. 163) zu berücksichtigen, soweit die Einschaltung Dritter - hier: externer Rechtsberatung - rechtlich zulässig und erforderlich ist.
Der Gestaltungsspielraum ist auch dann überschritten, wenn das für die Maßnahme bezahlte Entgelt erkennbar grob unangemessen und damit sachlich schlechthin unvertretbar ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 164).
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19
Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter
Bei der Schätzung kommt dem Gemeinderat aufgrund der zu treffenden Prognose und der damit verbundenen Unsicherheiten ein weiter Spielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind oder die Schätzung auf sach- oder wirklichkeitsfremden Überlegungen beruht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 139). - VGH Baden-Württemberg, 18.06.2021 - 2 S 2100/20
Gebühren für die Nutzung einer Flüchtlingsunterkunft; Gebührenkalkulation; …
Die Gebührensatzobergrenze ist danach das Ergebnis eines Rechenvorgangs, bei dem die voraussichtlichen gebührenfähigen Gesamtkosten durch die Summe der voraussichtlichen maßstabsbezogenen Benutzungs- oder Leistungseinheiten geteilt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 73). - VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2843/21
Abwassergebühren; Begründung einer Gebührenforderung vor Insolvenzeröffnung und …
Ist dem Gemeinderat vor oder bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz eine Gebührenkalkulation nicht zur Billigung unterbreitet worden oder ist die unterbreitete Gebührenkalkulation in einem für die Gebührenhöhe wesentlichen Punkt mangelhaft, hat dies grundsätzlich die Ungültigkeit des Gebührensatzes zur Folge, weil der Gemeinderat das ihm bei der Festsetzung des Gebührensatzes eingeräumte Ermessen nicht fehlerfrei ausüben konnte (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 137, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 71 f., 77, jeweils mwN). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 2 S 152/20
Erhöhung der Grundversicherungsbeiträge der Postbeamtenkrankenkasse zum …
Geht es ihm darum, Unterlagen einzusehen, um zunächst feststellen zu können, ob diese relevante Informationen enthalten, so ist er auf die ihm zustehenden Möglichkeiten des Informationszugangs, z.B. nach dem Informationsfreiheitsgesetz, zu verweisen, die er notfalls, sofern sich die Beklagte zu Unrecht weigert, ihre Informationspflichten zu erfüllen, gerichtlich durchsetzen kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.02.2020 - 2 S 1504/18 - juris Rn. 119 mwN). - VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und …
Liegt somit dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz entweder überhaupt keine oder eine materiell fehlerhafte Beitragskalkulation vor, hat dies die Nichtigkeit des beschlossenen Beitrags zur Folge (stRspr, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18. Februar 2020 - 2 S 1504/18 - juris, Rn. 71 …und vom 23. März 2006 - 2 S 2842/04 - juris, Rn. 19, m. w. N.). - FG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - 3 K 716/10
Ausgliederung der Abfallentsorgung: Übertragung einer zur Stabilisierung der …