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   VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22   

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https://dejure.org/2023,9427
VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22 (https://dejure.org/2023,9427)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2023 - DL 16 S 21/22 (https://dejure.org/2023,9427)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2023 - DL 16 S 21/22 (https://dejure.org/2023,9427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 S 1 BDG, § 2 Abs 1 BDG, § 17 Abs 4 S 2 BDG
    Anwendung des Landesdisziplinarrechts gegen Bundesbeamte; Abordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ahndung von während der Abordnung an eine Behörde des Landes begangenen Dienstvergehen eines Bundesbeamten; Verhängung einer disziplinarrechtlichen Geldbuße wegen Dienstvergehens durch die verdeckte Weitergabe von Prüfungsinhalten; Dienstherrenübergreifende Abordnung an ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Freiburg, 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20

    Anwendung des BDG auf abgeordnete Bundesbeamte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17. September 2021 - DL 11 K 3895/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 17.09.2021 - DL 11 K 3895/20 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffende Personalakte des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr (zwei Bände), die Disziplinarakte des Beklagten (ein Band) und die Akte des Verwaltungsgerichts Freiburg DL 11 K 3895/20 vor.

  • BVerwG, 27.10.1993 - 1 DB 16.93

    Einstellung eines Disziplinarverfahrens ohne Durchführung einer Hauptverhandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22
    Die Zugehörigkeit zu dem in § 1 LDG genannten Personenkreis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Disziplinarverfahren nach dem Landesdisziplinargesetz und in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. LT-Drucks. 14/2996, S. 57; zu § 1 BDG: Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Auflage 2017, § 1 Rn. 1; zum früheren § 1 BDO: BVerwG, Beschluss vom 27.10.1993 - 1 DB 16.93 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.09.2022 - 2 A 17.21

    1. Die Verwertung schriftlicher Zeugenaussagen im behördlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 - DL 16 S 21/22
    Unabhängig davon, dass das Disziplinarrecht einen anderen Zweck verfolgt als das Strafrecht, namentlich die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Integrität des Berufsbeamtentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.09.2022 - 2 A 17.21 -, juris Rn. 104 m.w.N.; Eckstein, in: von Alberti/u.a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 1. Auflage 2021, MD Rn. 1), bedingen bereits der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens und die Orientierung der Disziplinarmaßnahmenbemessung an dem Ausmaß der durch das Gesamtverhalten verursachten Vertrauensbeeinträchtigung in die ordnungsgemäße Pflichterfüllung des Beamten, dass nicht jeder materiell-rechtlichen Beamtenpflicht eine oder mehrere bestimmte Disziplinarmaßnahmen als Folge ihrer Verletzung abstrakt zugeordnet werden können, wie dies im Strafgesetzbuch der Fall ist.
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