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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91   

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https://dejure.org/1992,6728
VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91 (https://dejure.org/1992,6728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.1992 - 8 S 1540/91 (https://dejure.org/1992,6728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 1992 - 8 S 1540/91 (https://dejure.org/1992,6728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesfernstraße: Planfeststellungsverfahren und Berücksichtigung der Planungen anderer Planungsträger - Trassenwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 5 S 1311/91

    Abwägungsfehler durch Nichtberücksichtigung einer sich aufdrängenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Es reicht vielmehr aus, wenn neben der vom Träger des Vorhabens vorgeschlagenen Trasse noch diejenigen Trassen untersucht werden, die sich entweder aufgrund der örtlichen Verhältnisse von selbst anbieten oder aber im Planfeststellungsverfahren vorgeschlagen worden sind und ernsthaft in Betracht kommen (vgl. die Urteile des erk. Gerichtshofs v. 21.10.1988 - 5 S 1088/88 - VBlBW 1989, 295 u. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 - S. 15 UA).

    All das zusammengenommen kann davon, daß sich diese Trasse der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen, weil sie bei Beachtung aller relevanten Belange als insgesamt eindeutig bessere Lösung "geradezu ins Auge springt" (vgl. hierzu das Urt. des erk. Gerichtshofs v. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 -), ersichtlich keine Rede sein.

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Ob dies bereits deshalb anzunehmen ist, weil der Bau der Straße im Bedarfsplan zum Fernstraßenausbaugesetz in der Fassung vom 21.4.1986 als vordringlich eingestuft ist (vgl. zur Bedeutung einer solchen Bedarfsentscheidung BVerwG, Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 - NVwZ-RR 1990, 454), bedarf keiner Entscheidung.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG (vgl. u.a. Beschl. v. 3.4.1990 - 4 B 50.89 - NVwZ-RR 1990, 454) besteht in Fällen,in denen die Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses nur auf einem die Gesamtplanung nicht in Frage stellenden Mangel beruht, der durch Planergänzung ausgeräumt werden kann, kein Anspruch auf Planaufhebung, sondern nur auf Vornahme dieser Ergänzung.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Im Hinblick auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 (BVerwGE 77, 285 - Meersburg) genannten Grenzwerte von 55/45 dB(A) für ein allgemeines, nicht vorbelastetes Wohngebiet habe die Straßenbauverwaltung die Lärmsituation nochmals geprüft.

    In seiner bisherigen Rechtsprechung ging das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber, wie das Verwaltungsgericht zutreffend bemerkt, davon aus, daß "vorbehaltlich der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls" für ein von anderen Störfaktoren nicht vorbelastetes Wohngebiet die Grenze des noch zumutbaren Straßenverkehrslärms etwa bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB(A) bei Tag und 45 dB(A) bei Nacht erreicht werde (Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 33.83 - BVerwGE 77, 285, Meersburg).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Es reicht vielmehr aus, wenn neben der vom Träger des Vorhabens vorgeschlagenen Trasse noch diejenigen Trassen untersucht werden, die sich entweder aufgrund der örtlichen Verhältnisse von selbst anbieten oder aber im Planfeststellungsverfahren vorgeschlagen worden sind und ernsthaft in Betracht kommen (vgl. die Urteile des erk. Gerichtshofs v. 21.10.1988 - 5 S 1088/88 - VBlBW 1989, 295 u. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 - S. 15 UA).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Seine etwaige Betroffenheit wäre daher nur dann abwägungsbeachtlich, wenn sich der Planfeststellungsbehörde die Tatsache seiner Betroffenheit hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 - BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 20.08.1982 - 4 C 81.79

    Rechtliches Verhältnis von Planungs-zur Enteignungsentscheidung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Auch das Abwägungsgebot ist insofern ein Instrument zur Gewährleistung der grundgesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Grundeigentum im Wege der Enteignung (BVerwG, Urteile v. 22.3.1985 u. 6.12.1985, jeweils a.a.O. sowie Urt. v. 20.8.1982 - 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Das rechtfertigt die Annahme, daß auch von den übrigen kraftfahrzeugbedingten Schadstoffen keine Gefahren ausgehen (vgl. hierzu das Urt. des Senats v. 30.3.1992 - 8 S 699/91 - S. 20 UA).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Die erforderliche Planrechtfertigung eines Vorhabens ist gegeben, wenn das Vorhaben gemessen an den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes "vernünftigerweise geboten" ist (ständ. Rechtspr., vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 22.3.1985 - 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 u. Urt. v. 6.12.1985 - 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 285).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Da die wachsenden Verkehrsbedürfnisse durch den Straßenverkehr nur mit zunehmenden Schwierigkeiten und nur unter erheblichen Umweltbelastungen bewältigt werden können, ist die Bundesbahn mehr denn je im Sinne dieses gesetzlichen Auftrags dazu angehalten, die Voraussetzungen für eine stärkere Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu schaffen (BVerwG, Urt. v. 27.7.1990 - 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 - § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 54.84

    Planungskompetenz - Vorhabenträger - Folgemaßnahmen - Anlagen - Umgestaltungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1992 - 8 S 1540/91
    Selbst unvermeidbare Anpassungen fallen daher nicht unter den Begriff der Folgemaßnahmen, wenn sie ein umfassendes eigenes Planungskonzept voraussetzen (BVerwG, Urt. v. 12.2.1988 - 4 C 54.84 - DVBl. 1988, 843).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 40.80

    Fernstraßen - Einstufung - Bundesautobahn - Qualifikationsmerkmale - Vorbelastung

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

    Als weitere Alternative nennt die Antragstellerin den Bau eines dritten Autobahnanschlusses plus Umgehungsstraße westlich von T. plus Bau einer Nordwestumgehung entsprechend dem sogenannten Planfall 4. Ob es sich dabei um einen realistischen Vorschlag handelt, was voraussetzt, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland als Trägerin der Straßenbaulast für die Bundesfernstraßen Bereitschaft zum Bau eines dritten Autobahnanschlusses besteht, kann dahinstehen, da die Gemeinde nicht verpflichtet ist, bei der Planung einer Straße allen theoretisch denkbaren Trassenalternativen von sich aus nachzugehen, sondern sich auf die Prüfung derjenigen Trassen beschränken kann, die sich entweder aufgrund der örtlichen Verhältnisse von selbst anbieten oder aber während des Planverfahrens vorgeschlagen werden und ernsthaft in Betracht kommen (vgl. zur Alternativenprüfung in Planfeststellungsverfahren VGH Baden-Württ., Urt. v. 21.10.1988 - 5 S 1088/88 -, VBlBW 1989, 295, Urt. v. 6.2.1992 - 5 S 1311/91 -, VBlBW 1992, 379 und Urt. v. 18.5.1992 - 8 S 1540/91).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2009 - 7 KS 8/09

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses bei endgültiger Aufgabe des

    Während der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Aufhebungsanspruch nach § 77 VwVfG auch Immissionsbetroffenen zuspricht (Nds. OVG, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 23.12.1992, aaO, und den dazu bei Bad-Württ VGH, Beschl. v. 18.5.1992 - 8 S 1540/91 -, juris mitgeteilten Sachverhalt), lehnen der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof (Bad-Württ VGH, Urt. v. 1.10.1998 - 5 S 1358/97 -, NVwZ-RR 2000, 87 ff; ablehnend dazu Dürr, in Knack, VwVfG, aaO, § 77 Rn. 9) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dies ab (BayVGH, Urt. v. 8.1.2009 - 8 A 06.40018 -, juris; s. dazu aber auch die Beschwerdeentscheidung des BVerwG, Beschl. v. 13.7.2009 - 4 B 36.09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 8 S 1741/92

    Neuerrichtung einer Tankanlage und Rastanlage an einer Bundesautobahn; zur

    Diese ist immer dann gegeben, wenn das Vorhaben gemessen an den Zielen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes "vernünftigerweise" geboten ist (ständ. Rechtspr., vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 22.3.1985 -- 4 C 15.83 -- BVerwGE 71, 166 und Urt. v. 6.12.1985 -- 4 C 59.82 -- BVerwGE 72, 285; Senatsurteil vom 18.5.1992 -- 8 S 1540/91 --).
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