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   VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97   

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https://dejure.org/1997,2423
VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97 (https://dejure.org/1997,2423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 (https://dejure.org/1997,2423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. August 1997 - 2 S 1518/97 (https://dejure.org/1997,2423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides; Zulassung der Beschwerde wegen Abweichung abgelehnt, wenn das Bundesgericht aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht entscheiden kann; Erschließungsbeitrag - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1988 - 3 B 2564/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Der Senat hält auch - im übrigen mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 195; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2.2.1984, NJW 1986, 1004; Beschluß vom 21.5.1992, NJW-RR 1992, 1426; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.8.1988, NVwZ-RR 1990, 54, Beschluß vom 22.2.1989, NVwZ 1989, 588 und vom 17.9.1993, NWVBl. 1994) - an seiner von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Auffassung fest mit der Folge, daß ein auf die hier bezeichnete Abweichung gestützter Zulassungsantrag künftig als unbegründet zu behandeln ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Der Senat hält auch - im übrigen mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 195; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2.2.1984, NJW 1986, 1004; Beschluß vom 21.5.1992, NJW-RR 1992, 1426; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.8.1988, NVwZ-RR 1990, 54, Beschluß vom 22.2.1989, NVwZ 1989, 588 und vom 17.9.1993, NWVBl. 1994) - an seiner von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Auffassung fest mit der Folge, daß ein auf die hier bezeichnete Abweichung gestützter Zulassungsantrag künftig als unbegründet zu behandeln ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1984 - 14 S 1797/84

    Vergnügungssteuer; Musikautomat; Erhöhung; aufschiebende Wirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Es entspricht - wie dargelegt - den gesetzlichen Vorgaben in § 80 VwGO und widerspricht namentlich nicht Art. 19 Abs. 4 GG (dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.8.1984 - 14 S 1797/84).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1992 - 7 B 10444/92

    Fehlbelegungsabgabe; Abbau der Fehlsubventionierung; Mietverzerrung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Der Senat hält auch - im übrigen mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 195; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2.2.1984, NJW 1986, 1004; Beschluß vom 21.5.1992, NJW-RR 1992, 1426; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.8.1988, NVwZ-RR 1990, 54, Beschluß vom 22.2.1989, NVwZ 1989, 588 und vom 17.9.1993, NWVBl. 1994) - an seiner von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Auffassung fest mit der Folge, daß ein auf die hier bezeichnete Abweichung gestützter Zulassungsantrag künftig als unbegründet zu behandeln ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Der Senat hält auch - im übrigen mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 195; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 36; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 2.2.1984, NJW 1986, 1004; Beschluß vom 21.5.1992, NJW-RR 1992, 1426; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 25.8.1988, NVwZ-RR 1990, 54, Beschluß vom 22.2.1989, NVwZ 1989, 588 und vom 17.9.1993, NWVBl. 1994) - an seiner von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden Auffassung fest mit der Folge, daß ein auf die hier bezeichnete Abweichung gestützter Zulassungsantrag künftig als unbegründet zu behandeln ist.
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Daß Privatstraßen als solche zu den Erschließungsanlagen gehören können, ist in der Rechtsprechung anerkannt (dazu BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, BVerwGE 78, 321 und Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Aufl., § 5 Rdnrn. 4ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.1990 - 2 S 3193/89

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei offenem Verfahrensausgang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Desgleichen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß ein noch offener Verfahrensausgang im Hinblick auf die gesetzlich angeordnete Vollziehbarkeit von Abgabebescheiden im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage nicht ausreicht (dazu etwa der Beschluß vom 8.1.1990 - 2 S 3193/89 - und ständig).
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Daß das Bundesverwaltungsgericht in dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 3.7.1981 (BayVBl. 1982, 442) die Begründetheit des Antrags in einer Abgabensache schon dann als gegeben angesehen hat, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Mißerfolg, steht der Anwendung des vom Senat zugrunde gelegten Prüfungsmaßstabs im Rahmen der Begründetheit ebensowenig entgegen wie der Umstand, daß der Senat die Beschwerde gerade wegen dieser Divergenz zugelassen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Bescheids sind bei der gegenwärtigen Erkenntnislage und auf der Grundlage des hier maßgeblichen Vorbringens der Beteiligten (dazu etwa der Beschluß des Senats vom 11.1.1987 - 2 S 2120/87 - und ständig; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 17.3.1994, ZKF 1995, 61) nicht erkennbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14

    Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei

    Solche Zweifel sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (ausführl.: Beschluss vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2007 - 2 S 2218/06

    Nichtigkeit einer Ablösevereinbarung; Überwiegendes öffentliches Interesse an

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind deshalb in Abgabensachen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids regelmäßig dann nicht gegeben, wenn sich der Verfahrensausgang als offen darstellt (vgl. etwa Beschluss vom 18.8.1997 - 2 S 1518/97 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - 12 S 1146/22

    Kostenbeitrag für Kindertagesbetreuung; Staffelungsgebot; Ausschluss

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides bestehen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher ist als deren Misserfolg, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.02.2015 - 2 S 2436/14 -, juris Rn. 3, und vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.12.2017 - 9 B 1216/17 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
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