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   VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06   

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VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06 (https://dejure.org/2006,1485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 (https://dejure.org/2006,1485)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 (https://dejure.org/2006,1485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung eines Betriebskostenzusschusses für den Betrieb eines Waldorfkindergartens; Art und der Höhe einer diesbezüglich gebotenen Förderung; Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung einer freiwilligen Tätigkeit der Jugendhilfe; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2... Satz 1; ; GG Art. 72 Abs. 1; ; VwGO § 114 Satz 2; ; SGB VIII § 3; ; SGB VIII § 4; ; SGB VIII § 5; ; SGB VIII § 9; ; SGB VIII § 24; ; SGB VIII § 26; ; SGB VIII § 69; ; SGB VIII § 74; ; SGB VIII § 79; ; LKJHG § 5; ; LKJHG § 6; ; KGaG § 3; ; KGaG § 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Bedarf Kindergartenplatz, Freie Träger der Jugendhilfe, Förderung Kindergärten, Haushaltsvorbehalt, Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Rahmenvereinbarung der Verbände der freien und öffentlichen Jugendhilfe, ...

  • rechtsportal.de

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Bedarf Kindergartenplatz, Freie Träger der Jugendhilfe, Förderung Kindergärten, Haushaltsvorbehalt, Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Rahmenvereinbarung der Verbände der freien und öffentlichen Jugendhilfe, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Förderungsanspruch für Waldorfkindergarten bejaht

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zuständigkeit der Gemeinden und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch Waldorfkindergärten müssen finanzielle Förderung von der Gemeinde erhalten - Anspruch auf gleiche Zuschüsse wie kirchliche oder gemeindliche Kindergärten

Besprechungen u.ä.

  • staatsrecht.info (Entscheidungsbesprechung)

    VGH bejaht Föderungsanspruch privater Kindergärten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1275 (Ls.)
  • VBlBW 2007, 294
  • DVBl 2007, 328 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Dies folgt ohne weiteres aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    Von daher können weder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe noch kreisangehörige Gemeinden bestehende Strukturen einfach fortschreiben und alternative Anbieter auf den bereits "gedeckten" Bedarf verweisen; kommunale und kirchliche Kindergärten dürfen nicht als "closed shop" verstanden werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Zum anderen ist es gerade Ausdruck der Gesamtverantwortung (§ 79 Abs. 1 und 2 SGB VIII) des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dass er den Bedarf, der durch die Gemeinden nicht gedeckt wird, in eigener Verantwortung sichert (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Hierbei kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) dahin stehen, ob diese Zuständigkeitsbestimmung durch Bundesrecht (im Hinblick auf das Urteil des BVerfG vom 18.07.1967 - BVerfGE 22, 180) verfassungsrechlichen Bedenken begegnet, weil auch § 1 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der für den umstrittenen Bewilligungszeitraum maßgeblichen Fassung vom 19.04.1996 (GBl. S. 457), geändert durch Art. 6 des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 16.12.1996 (GBl. S. 776) und Art. 6 der 5. AnpassungsVO vom 17.06.1997 (GBl. S. 278) die Land- und Stadtkreise - vorbehaltlich einer Aufgabenübertragung nach § 5 LKJHG - als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

    Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für diesen Aufgabenbereich ergibt sich im Übrigen schon aus § 27 Abs. 2 SGB I. Von der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger für die Förderung von Kindergärten freier Träger nach § 74 SGB VIII geht auch das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus (so im Ergebnis wohl auch schon BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Bereits in dieser Entscheidung hat das BVerwG zum Ausdruck gebracht, dass es besonderer Begründung bedürfte, wenn angebotene Kindergartenplätze einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht gefördert würden (a.a.O., S. 233; ebenso: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    aa) In verfahrensrechtlicher Hinsicht kann nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus § 74 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII nicht gefolgert werden, dass Förderungsanträge innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen sind.

    bb) Der Beklagte kann sich auch nicht erfolgreich auf das Fehlen von Haushaltsmitteln berufen, selbst wenn er wegen der landesrechtlichen Förderpflicht der Gemeinden auf eine entsprechende Kreisumlage verzichten würde (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ).

    Das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66/03 - DVBl 2005, 772 ) hat klar zum Ausdruck gebracht, dass es hinsichtlich der Förderung von kommunalen und kirchlichen Kindergärten keinen "closed shop" geben dürfe, sondern dass andere Anbieter grundsätzlich zum Zuge kommen und gleich behandelt werden müssen.

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Das BVerwG (Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 m.w.N.) hat mehrfach betont, dass es zur Förderung nach § 74 SGB VIII einer Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII nicht zwingend bedarf.

    Von daher gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).

    Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für diesen Aufgabenbereich ergibt sich im Übrigen schon aus § 27 Abs. 2 SGB I. Von der sachlichen Zuständigkeit der örtlichen Träger für die Förderung von Kindergärten freier Träger nach § 74 SGB VIII geht auch das BVerwG (Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772) aus (so im Ergebnis wohl auch schon BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    a) Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 25.04.2002 (- 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ) eine Reihe von zu berücksichtigenden Ermessensgesichtspunkten genannt, u.a. die Ortsnähe der Einrichtung, eine günstige Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung sowie die Betreuungsorganisation.

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Dies folgt ohne weiteres aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    Hinzu kommt, dass das Angebot an schulischen und vorschulischen Waldorfeinrichtungen seit langem besteht und deshalb auch unschwer durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eingeschätzt und berücksichtigt werden kann (vgl. insoweit auch OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    Bereits in dieser Entscheidung hat das BVerwG zum Ausdruck gebracht, dass es besonderer Begründung bedürfte, wenn angebotene Kindergartenplätze einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht gefördert würden (a.a.O., S. 233; ebenso: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

  • VGH Hessen, 06.09.2005 - 10 UE 3025/04

    Kindergarten; Förderung; Jugendhilfe; Zuständigkeit; Haushaltsmittel; Ermessen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Dies folgt ohne weiteres aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (in diesem Sinne auch: BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 C 66.03 - DVBl 2005, 772; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483).

    Soweit § 74 SGB VIII mithin Leistungsansprüche von freien Trägern der Jugendhilfe begründet, können sich diese nur gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten (BVerwG, Urteil vom 25.04.2002 - 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 227 ; Hessischer VGH, Urteil vom 06.09.2005 - 10 UE 3025/04 - NVwZ-RR 2006, 475; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 4 M 1219/97 - FEVS 48, 213).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    aaa) Aus dem Elternrecht folgt - insbesondere für den vorschulischen Bereich - auch, dass allein die Eltern darüber zu befinden haben, in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie selbst die Pflege und Erziehung leisten oder ob sie diese Dritten überlassen wollen (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 - BVerfGE 99, 216 ).

    Im Beschluss des BVerfG vom 10.11.1998 (- 2 BvR 1057 u.a./91 - BVerfGE 99, 216 ) heißt es insoweit wörtlich:.

  • BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56

    Erziehung zu Freikörperkultur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Denn anders als bei der schulischen Erziehung, hinsichtlich derer Art. 7 Abs. 1 GG dem Staat einen eigenständigen - wenn auch beschränkten - Erziehungsauftrag zuweist, besitzt der Staat im Bereich der vorschulischen Erziehung keinerlei Befugnisse außerhalb des Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), durch welches er nur bei einem Missbrauch des elterlichen Erziehungsrechts zum Eingriff befugt ist (BVerfG, Beschluss vom 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 - BVerfGE 7, 320 ).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Denn der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in seinem konkreten Zuständigkeitsbereich (vgl. z. B.: BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18.09.1984 - 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 ).
  • BVerfG, 15.11.1993 - 2 BvR 1199/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 31 Thür.GTfK

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    aaa) Mit dem in Bezug genommenen Kammerbeschluss vom 15.11.1993 ( - 2 BvR 1199/91 - LKV 1994, 145) hat das BVerfG entschieden, dass die Verpflichtung der Wohnsitzgemeinden zur Bereitstellung der erforderlichen Kindergartenplätze durch das Thüringer Landesrecht nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG verstoßen habe.
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    Denn der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt nur in seinem konkreten Zuständigkeitsbereich (vgl. z. B.: BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 18.09.1984 - 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
    bbb) Nichts anderes gilt für die gleichfalls in Bezug genommene Entscheidung des Verfassungsgerichts Sachsen-Anhalt (Urteil vom 08.12.1998 - LVG 19/97 - NVwZ-RR 1999, 464).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung;

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • VG Stuttgart, 20.04.2005 - 16 K 3626/04

    Förderung eines Waldorfkindergartens.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

    Die Zuständigkeit der Gemeinden zur finanziellen Förderung von Kindergärten nach dem KiTaG verdrängt die Förderverpflichtung des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - einklagbare Ansprüche der freien Träger nach Maßgabe von § 74 Abs. 1 und 2 SGB VIII gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Grunde nach neben dem (früheren) § 8 KGaG bejaht hat, hat sich die für diese Entscheidung maßgebliche Rechtslage durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) entscheidend geändert.

    (ebenso Münder/u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 5. Aufl. 2006, § 74a RdNr. 2; Schellhorn, in: Schellhorn u.a., SGB VIII, 3. Aufl. 2007, § 74a RdNr. 5, 7; Wiesner in Wiesner u.a., 3. Aufl., SGB VIII 3. Aufl. 2006, § 74a RdNr. 1; Fridrich/Lieber, Förderansprüche der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81, 83; a.A. Wabnitz, ZKJ 2007, 191 f. unter Berufung auf das Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O.).

    Auch auf das Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., kann sich diese Rechtsauffassung nicht stützen.

    Die Auswirkungen der durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz erfolgten Gesetzesänderung waren im Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., ausdrücklich offen gelassen worden; ebenso wenig war die Änderung des § 8 KGaG durch das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes vom 14.02.2006 Gegenstand jenes Verfahrens.

    (Soweit im Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., ausgeführt wird, dass für Einrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet "nur" eine Ausnahmeförderung in Betracht komme, wird daran im Hinblick auf die Gesetzesänderung nicht mehr festgehalten.) Bezüglich der Aufnahme in den Bedarfsplan steht den betroffenen Trägern ein - gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu (vgl. Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 35 des amtlichen Umdrucks).

    Allerdings ist für die Frage, ob ein gleichwertiger Platz i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 1 KiTaG in der Wohnsitzgemeinde zur Verfügung steht, auf die zur Bedarfsdeckung i.S.d. SGB VIII geltenden Grundsätze zurückzugreifen (vgl. zu diesen Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 17 f.) Das KiTaG enthält zwar unmittelbar keine entsprechenden Maßstäbe, nimmt jedoch seinerseits auf Grundsätze des SGB VIII - etwa in § 3 KiTaG - Bezug.

    Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 SGB VIII und die damit korrespondierende Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots sind daher nicht nur auf die Bereitstellung irgendwelcher Kindergärtenplätze gerichtet, sondern nur auf die Bereitstellung von solchen Plätzen, die den konkreten ("in der jeweils von den Eltern gewählten Form"), verfassungsrechtlich geschützten Anforderungen der Eltern möglichst weitgehend genügen (vgl. zu diesen Grundsätzen im Einzelnen Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 17 f.).

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 18.12.2006, a.a.O., ebenfalls entschieden, dass die Problematik alternativer Bedarfsdeckung (in jenem Fall ebenfalls durch einen Waldorfkindergarten) durch unterschiedliche Anbieter zwar nicht den Förderanspruch nach § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII dem Grunde nach in Frage stellen darf, dass aber die Frage der Förderung über den festgestellten quantitativen Bedarf hinaus (nur dieser Fall wirft überhaupt rechtliche Fragen auf) sehr wohl bei der Frage nach Art und Höhe der Förderung Bedeutung erlangen kann.

    Entgegen ihrer Auffassung verletzt die KiTaGVO aber auch nicht die aus der Schutzpflicht des Art. 6 GG folgende Aufgabe des Staates, die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998, BVerfGE 99, 216, 234 und Senatsurteil vom 18.12.2006, a.a.O., S. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

    Dem freien Träger der Jugendhilfe steht auch nach Maßgabe von § 74 Abs. 1 und 2 SGB VIII (1996) ein klagbarer Anspruch auf Förderung gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu (wie Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - für den Förderungszeitraum 2004).

    Wegen der Begründung im einzelnen verweist der Senat zunächst auf sein Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - , das den Beteiligten bekannt ist.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -), begründet § 74 Abs. 1 SGB VIII auch nicht nur eine objektivrechtliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der freien Jugendhilfe, sondern regelt klagbare subjektive Leistungsansprüche der Träger der freien Jugendhilfe gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

    Insoweit verweist der Senat vollinhaltlich auf die Erwägungen im Senatsurteil vom 18.12.2006 -12 S 2474/06 -.

    Insoweit verweist der Senat vollinhaltlich auf die Erwägungen im Senatsurteil vom 18.12.2006 -12 S 2474/06 -.

    Insoweit verweist der Senat zunächst auf sein Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -.

    Auch besteht keine Ermessensbindung des Beklagten im Sinne einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung, weil der Beklagte keine Kindergärten im Kreisgebiet fördert, weshalb der Kläger nicht auf eine entsprechende Verwaltungspraxis des Beklagten oder einschlägige Verwaltungsvorschriften rekurrieren und eine Gleichbehandlung verlangen kann (Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -).

    Auch insoweit verweist der Senat auf die Erwägungen, die im Senatsurteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - angestellt worden sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 12 S 2472/06

    Klagbarer Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung nach § 74

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Recht entschieden, dass § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen habe und daher neben den - hier ersichtlich abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen kein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mehr besteht (anders noch zur früheren Rechtslage VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294).

    Bezüglich der Aufnahme in den Bedarfsplan steht den betroffenen Trägern hiernach ein - gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu (s. UA S. 28 unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006, a.a.O.; LTDrucks 13/1884 S. 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Diese Vorschrift ist auch bei Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklagen anwendbar (vgl. Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 114 RdNr. 206; Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 114 RdNr. 87; VGH BW, Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 -, juris, RdNr. 70; wohl auch BVerwG, Beschl. v. 16.07.2010 - BVerwG 5 B 2.10.5 PKH 3.10 -, juris, RdNr. 13; Urt. v. 07.04.2009 - BVerwG 1 C 17.08 -, BVerwGE 133, 329 [347], RdNr. 42; VGH BW, Urt. v. 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -, VBlBW 2007, 294 [301], RdNr. 82 in juris; a.A.: Kopp/Schenke, 20. Aufl., § 114 RdNr. 50; Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 114 RdNr. 12d und § 113 RdNr. 74; Schenke, DVBl. 2014, 285 [294]).
  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1228/06

    Bewilligung von Zuschüssen zugunsten eines eingetragenen Vereins bzgl. des

    Dies folgt aus dem Wortlaut und dem Regelungszusammenhang des § 74 SGB VIII, der erkennbar von einem Zahlungsanspruch des freien Trägers der Jugendhilfe ausgeht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -).

    Da die Förderung nach § 74 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII geleistet werden soll, hat der freie Träger der Jugendhilfe grundsätzlich einen Anspruch auf Leistung, wenn nicht ausnahmsweise eine atypische Konstellation gegeben ist, die den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Ablehnung der Förderung berechtigen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 -, a.a.O.).

    Allerdings ist eine Jugendhilfeplanung nur dann bedarfsgerecht, wenn sie die Vielzahl von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen (§ 3 Abs. 1 SGB VIII) berücksichtigt, dem grundsätzlichen Vorrang der freien Jugendhilfe genügt (§ 4 SGB VIII) und insbesondere auch dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (§ 5 SGB VIII) ausreichend Rechnung trägt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006, a.a.O.).

    Letztlich stellt die Problematik alternativer Bedarfsdeckung nicht den Förderungsanspruch dem Grunde nach in Frage, sondern kann nur im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung bei der Frage nach Art und Höhe der Förderung Bedeutung erlangen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006, a.a.O.).

    Dies ist nur dann möglich, wenn Haushaltsmittel, die typischerweise zur Aufgabenerfüllung genügen, in die Haushaltsplanung eingestellt wurden und diese wegen einer besonderen Inanspruchnahme nicht ausreichen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung

    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.
  • VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13

    Pflicht zur Bezuschussung von Beiträgen zu Kindergärten in freier Trägerschaft

    Auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -, VBlBW 2007, 294) werde die zentrale Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern im Bereich der Kindergartenauswahl hervorgehoben.

    Diese Strukturentscheidungen des Jugendhilferechts müssen sich auch in der konkreten Förderpraxis einer Gemeinde niederschlagen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - juris, Rnr. 36).

  • VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07

    Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung;

    In der Rechtsprechung ist mittlerweile jedenfalls im unmittelbaren Anwendungsbereich des SGB VIII gesichert, dass die Bedarfsplanung über die Ermittlung eines rein quantitativen Bedarfs hinaus auch qualitativen Kriterien Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226 = NVwZ 2002, 1382 u. 25.11.2004 - 5 C 66/03 -, NVwZ 2005, 825; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294; jeweils zu Waldorfkindergärten; VG Stuttgart, Urt. v. 18.04.2008 - 9 K 3804/07 -, Juris, zu einem Waldkindergarten).
  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

    Unabhängig davon, dass nach dem klaren Wortlaut des § 74 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII schon nicht verlangt werden kann, dass die jeweilige Kindertagesbetreuungseinrichtung tatsächlich in die Jugendhilfeplanung bzw. Kindertagesstättenentwicklungsplanung aufgenommen worden ist, da bereits die Bereitschaft des freien Trägers zur Aufnahme in die entsprechende Planung und zum Angebot seiner Leistungen im Rahmen der Bedarfsplanung genügt, und ein hierüber hinausgehendes Verlangen auch nicht sachgerecht wäre, weil der freie Träger nur seine Mitwirkung anbieten und seine Berücksichtigung in der Planung beantragen kann, ohne eine Einflussmöglichkeit zu haben, in der Bedarfsplanung tatsächlich berücksichtigt zu werden (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 -, juris, Rn. 33), kann im Rahmen des § 74 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII eine Förderung jedenfalls auch nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Beitragsordnung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und eine konkrete Software zur Steuerung der Platzvergabe benutzt wird.
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kostenübernahmeerklärung für die Betreuung in Kita

  • OVG Thüringen, 27.09.2023 - 4 KO 101/18

    Zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen freier

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 K 1727/08

    Anspruch auf Zuschussgewährung gegen die Wohnsitzgemeinde

  • OVG Hamburg, 28.01.2020 - 4 Bs 193/19

    Verstoß des KiBetrG HA § 6 Abs 1 und Abs 2 gegen Bundesrecht; SGB 8 § 24 Abs 2

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10

    Förderung von Kleinkindertagesstätten

  • OVG Hamburg, 15.05.2019 - 4 Bf 195/17

    Rücknahme der Förderung der Tagespflege in einer von der Großmutter betriebenen

  • VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07

    Förderung eines Waldkindergartens

  • VGH Hessen, 09.11.2009 - 10 B 1653/09
  • VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08

    Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger;

  • VG Aachen, 08.02.2007 - 6 K 276/06

    Klageabweisung

  • VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06

    Kindergarten; Förderungsanspruch gegenüber Jugendhilfeträger; Verjährungseinrede

  • VG Schleswig, 30.03.2021 - 1 B 36/21

    Coronabedingte Einschränkungen der KiTa-Betreuung im Kreis Pinneberg rechtmäßig

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