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VGH Baden-Württemberg, 19.02.1987 - 5 S 1828/86 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 1987 - 5 S 1828/86 (https://dejure.org/1987,14581)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Oder, 31.03.1998 - 7 K 2856/96
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch nicht ordnungsgemäße …
Entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung kann insoweit schon nach physikalischen Grundsätzen nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, daß infolge des Aufbringens von Abwasser auf gärtnerisch genutzte Flächen zumindest Teile desselben in das Grundwasser gelangen (vgl. etwa VGH Mannheim, Urt. v. 19.2. 1987 - 5 S 1828/86 - S. 8 des Entscheidungsabdrucks).Je höher der Wert des betroffenen Schutzgutes und seine Schutzwürdigkeit sind, desto geringer sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr (vgl. VGH Mannheim, BRS 38 Nr. 124; Urt. v. 19.2. 1987 - 5 S 1828/86 ; und VG München, BayVBl 1980, 412).
Ein Zwang zum Anschluß an die Kanalisation wird demgegenüber durch die Beseitigungsverfügung nicht begründet (vgl. zu diesen Fragen VGH Mannheim, Urt. v. 19.2. 1987 - 5 S 1828/86 , S. 10 des Entscheidungsabdrucks).