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VGH Baden-Württemberg, 19.03.1986 - 3 S 294/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 05.12.1985 - 4 K 295/85
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1986 - 3 S 294/86
Papierfundstellen
- ESVGH 37, 68 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 3 S 2000/91
Verwirkung von nachbarrechtlichen Abwehrrechten - Zurechnung des Verhaltens des …
Für derartige Außenwände besteht grundsätzlich das Verbot von Öffnungen ebenso wie für Brandwände (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.1985 - 3 S 2218/84 - und vom 19.3.1986 - 3 S 294/86 -).Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen vorliegend deshalb nicht, weil die Wohngebäude auf den Grundstücken der Klägerin und des Beigeladenen ca. 9 m und damit mehr als 5 m voneinander entfernt sind (vgl. Urt. des Senats v. 19.3.1986 - 3 S 294/86 - ; Sauter LBO § 26 RdNr. 3).
- VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99
Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz
Eine von der Baurechtsbehörde angeordnete Maßnahme zur Beseitigung eines Verstoßes gegen baurechtliche Vorschriften aber ist ermessensfehlerhaft, wenn der Verstoß anderweitig beseitigt werden kann, und diese Möglichkeit nicht geprüft worden ist oder wenn sogar ein Fall der Ermessensreduktion auf Null vorliegt (vgl. für die Ausnahmegewährung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.03.1986 - 3 S 294/86 sowie VG Stuttgart, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 81/83
Ausnahme von der Einhaltung der Abstandsvorschriften - atypische Situation
Ein in der Nichterfüllung des Ausnahmetatbestandes des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO liegender Mangel läßt die Rechtmäßigkeit des Ergänzungsbescheids vom 23.3.1993 jedoch unberührt; denn dieser ist unabhängig hiervon auch auf die Bestimmung des § 57 Abs. 3 Nr. 3 LBO gestützt worden, ohne daß die Antragstellerin hieraus eine Rechtsverletzung herleiten könnte (vgl. zur Anwendbarkeit des § 57 Abs. 3 LBO auch in den bereits von § 57 Abs. 2 LBO erfaßten Fallgestaltungen Urteil des beschließenden Senats v. 19.3.1986 - 3 S 294/86 - BWVPr 1987, 39, 40). - VGH Baden-Württemberg, 27.08.1991 - 3 S 2035/91
Gebot der Rücksichtnahme - Wohnheim für Asylbewerber
Da die Wand 2, 50 m von der Grenze und ersichtlich wenigstens 5 m vom Wohnhaus der Antragsteller entfernt liegt, braucht sie nicht feuerbeständig zu sein und darf auch Fenster enthalten (vgl. § 6 Abs. 2 und 3 LBO/AVO zum Öffnungsverbot in feuerbeständigen Wänden vgl. Urteil des Senats vom 19.3.1986 --3 S 294/86 --).