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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10   

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VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10 (https://dejure.org/2011,15424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2011 - 7 S 2337/10 (https://dejure.org/2011,15424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 7 S 2337/10 (https://dejure.org/2011,15424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Klagebefugnis von Mitinhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Mitbesitz in Verfahren der vorläufigen Besitzeinweisung; Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Ausschlussfrist nach FlurbG § 142 Abs 2 S 2 bei fehlerhaftem Verhalten der Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitinhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ist in einem Verfahren gegen die vorläufige Besitzeinweisung auch ohne Beteiligung an Flurbereinigungsverfahren klagebefugt; Klagebefugnis des Mitinhabers eines landwirtschaftlichen Betriebes in einemVerfahren gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untätigkeitsklage; Klagebefugnis; Effektiver Rechtsschutz; Vorläufige Besitzentziehung; Vorläufige Anordnung; Vorläufige Besitzeinweisung; Vorausbau von Wegen; Unzumutbarer Eingriff in die Betriebsstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2007 - 15 KF 14/06

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Diese Voraussetzungen haben hier vorgelegen: Endgültig sind die Nachweise der Flächen und Werte bereits dann, wenn sie als Bestandteile des Flurbereinigungsplans verwertbar sind; die nach §§ 27ff FlurbG ermittelten Werte müssen lediglich festgestellt, aber noch nicht unanfechtbar sein (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 27.06.2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16).

    Die Kläger verkennen bei ihren Ausführungen, dass im Rahmen der vorläufigen Besitzeinweisung - ebenso wie bei der Gegenüberstellung von Einlage und Abfindung im Rahmen der Beurteilung der Wertgleichheit nach § 44 FlurbG - kein Einzelvergleich bestimmter und noch dazu willkürlich ausgewählter Einlageflurstücke mit ihnen vorläufig zugewiesenen Einzelgrundstücke vorzunehmen ist, sondern eine Gesamtbetrachtung der gesamten Einlage und der gesamten (vorläufigen) Zuweisung (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27.06.2007 - 15 KF 14/06 - juris Rdnr. 23).

    Denn sie haben im Verfahren der vorläufigen Besitzeinweisung ebenso wenig wie im Rahmen der Erstellung des Flurbereinigungsplans (dazu BVerwG, Urt. v. 23.08.2006 - 10 C 4.05 -, juris = BVerwGE 126, 303; Senatsurt. v. 29.04.2009 - 7 S 1354/06 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 27.06.2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16) einen Anspruch darauf, bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten.

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Denn sie haben im Verfahren der vorläufigen Besitzeinweisung ebenso wenig wie im Rahmen der Erstellung des Flurbereinigungsplans (dazu BVerwG, Urt. v. 23.08.2006 - 10 C 4.05 -, juris = BVerwGE 126, 303; Senatsurt. v. 29.04.2009 - 7 S 1354/06 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 27.06.2007 - 15 KF 14/06 -, RdL 2008, 16) einen Anspruch darauf, bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten.

    Dazu gehört im Regelfall, dass der Standort für das Vorhaben genügend bestimmt und die Finanzierung gesichert ist (BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303, juris Rdnr. 31; Urt. v. 19.05.1981 - 5 CB 13.80 -, RdL 1981, 209, juris Rdnr. 8).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 9 C 11622/01

    Flurbereinigungsrecht; Besitzeinweisung; vorläufige Besitzeinweisung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Ein solcher Anspruch kann nur ausnahmsweise in Betracht kommen, etwa wenn ein Teilnehmer zur Realisierung eines bereits hinreichend konkretisierten Aussiedlungsvorhabens (dazu unten) zwingend auf die Zuweisung eines bestimmten Flurstücks angewiesen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.04.2003 - 9 C 11622/01 -, juris Rdnr. 30 = RdL 2003, 210).

    Da die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG infolge ihrer besitzentziehenden Wirkung aber in gleicher Weise wie die endgültige Gestaltung der Abfindung geeignet ist, vorhandene Entwicklungsmöglichkeiten - insbesondere Aussiedlungsvorhaben - auf den bisherigen Einlageflächen zu verhindern, ist auf konkretisierte und verfestigte Planungsabsichten des Betroffenen auch bereits in diesem Verfahrensstadium angemessen Rücksicht zu nehmen (so im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.04.2003 - 9 C 11622/01 -, RdL 2003, 210, juris Rdnr. 30).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Unwirksamkeit einer bedingten Widerspruchsrücknahme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Da es sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich (VGH Bad-Württ., Urt. v. 20.05.2010 - 7 S 3034/07 - BayVGH, Urt. v. 26.07.2001 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. 15.11.1976, AgrarR 1977, 149; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 16.08.1995 - 11 C 2.95 -, RdL 1995, 332).

    Eine Ausnahme ist aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch geboten, wenn die Flurbereinigungsbehörde bei dem Widersprechenden den Eindruck erweckt hat, er dürfe mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides (noch) rechnen und folglich mit der Untätigkeitsklage noch weiter abwarten, ohne die Klagemöglichkeit zu verlieren (BayVGH, Urt. v. 20.04.2004 - 13 A 02.718 -, RdL 2004, 322, juris Rdnr. 18 m.w.N. aus der Literatur; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 13.07.1981 - 5 B 50.81 -, Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 3 und Urt. v. 16.08.1995 - 11 C 2.95 -, RdL 1995, 332).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 5 CB 13.80

    Berücksichtigung der künftigen Existenzsicherung und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Dazu gehört im Regelfall, dass der Standort für das Vorhaben genügend bestimmt und die Finanzierung gesichert ist (BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05 -, BVerwGE 126, 303, juris Rdnr. 31; Urt. v. 19.05.1981 - 5 CB 13.80 -, RdL 1981, 209, juris Rdnr. 8).

    Nachträglich (d.h. nach dem Wunschtermin) auftretende Gestaltungsgesichtspunkte müssen dagegen unberücksichtigt bleiben, weil sonst jeder Beteiligte durch immer wieder erhobene Forderungen die Aufstellung des Plans in unerträglicher Weise erschweren könnte (BVerwG, Urt. v. 19.05.1981 - 5 CB 13.80 -, RdL 1981, 209).

  • VGH Bayern, 26.07.2001 - 13 A 98.3092
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Entscheidend ist vielmehr, dass innerhalb von sechs Monaten - gerechnet ab der Einlegung des Widerspruchs (BayVGH, Urt. v. 26.07.2001 -13 A 98.3092 -, RdL 2001, 326) - sachlich nicht entschieden wurde.

    Da es sich insoweit um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich (VGH Bad-Württ., Urt. v. 20.05.2010 - 7 S 3034/07 - BayVGH, Urt. v. 26.07.2001 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. 15.11.1976, AgrarR 1977, 149; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 16.08.1995 - 11 C 2.95 -, RdL 1995, 332).

  • VGH Bayern, 20.04.2004 - 13 A 02.718

    Sachentscheidung des Gerichts bei Zurückweisung eines Widerspruchs als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Eine Ausnahme ist aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch geboten, wenn die Flurbereinigungsbehörde bei dem Widersprechenden den Eindruck erweckt hat, er dürfe mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides (noch) rechnen und folglich mit der Untätigkeitsklage noch weiter abwarten, ohne die Klagemöglichkeit zu verlieren (wie BayVGH, Urt. v. 20.04.2004 - 13 A 02.718 -, RdL 2004, 322).

    Eine Ausnahme ist aus Gründen des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) jedoch geboten, wenn die Flurbereinigungsbehörde bei dem Widersprechenden den Eindruck erweckt hat, er dürfe mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides (noch) rechnen und folglich mit der Untätigkeitsklage noch weiter abwarten, ohne die Klagemöglichkeit zu verlieren (BayVGH, Urt. v. 20.04.2004 - 13 A 02.718 -, RdL 2004, 322, juris Rdnr. 18 m.w.N. aus der Literatur; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 13.07.1981 - 5 B 50.81 -, Buchholz 424.01 § 142 FlurbG Nr. 3 und Urt. v. 16.08.1995 - 11 C 2.95 -, RdL 1995, 332).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1996 - 7 S 3096/95

    Flurbereinigung: Dringlichkeit des Vorausbaus eines Weges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Der Wege- und Gewässerplan ist vom Landesamt als oberer Flurbereinigungsbehörde am 21.09.2004 (BA Bl. 3.5.) nach § 41 Abs. 4 Satz 1 FlurbG genehmigt worden, was nach herrschender Auffassung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der Planfeststellung nach § 41 Abs. 3 FlurbG gleichsteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.1996 - 7 S 3096/95 - ebenso Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl., § 42 RdNr. 4, § 41 Rdnr. 24; a.A. Hoecht, Vorausbau in der Flurbereinigung, RdL 1988, 113, 114).

    Dies ergibt sich daraus, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 FlurbG um einen Sonderfall des Ausgleichs nach § 51 Abs. 1 FlurbG handelt, welcher einen vorübergehenden Unterschied zwischen dem Wert der - also aller - alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung zum tatbestandlichen Anknüpfungspunkt bestimmt (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 11.04.1996 - 7 S 3096/95 - ).

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 13.83

    Anfechtbarkeit der Anordnung einer Flurbereinigung - Notwendigkeit subjektiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Auch verschafft ihr die (mögliche) verfahrensrechtliche Position als Nebenbeteiligte i.S.v. § 10 Nr. 2 d) FlurbG noch nicht die erforderliche materielle Betroffenheit (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.06.1983 - 5 C 13.83 -, RdL 1983, 321, juris Rdnr. 19ff).

    Dementsprechend spricht das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 23.06.1983, a.a.O., juris Rdnr. 22) dem Pächter im Flurbereinigungsgebiet gelegener Flächen, der beispielsweise gegenüber der Anordnung der Flurbereinigung kein eigene materielle Rechtsposition geltend machen kann, in Bezug auf eine - ebenfalls den Besitz und die Nutzung tangierende - Anordnung nach § 36 FlurbG eine Klagebefugnis zu.

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 7.82

    Flurbereinigung - Veränderung - Wesentliche Veränderung - Geschlossene Waldfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2011 - 7 S 2337/10
    Es müsste also entweder offensichtlich ein grobes Missverhältnis zum Wert der Einlage bestehen oder in unzumutbarer Weise in die Struktur eines Betriebes eingegriffen worden sein (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 31.10.1966, RdL 1967, 219; Urt. v. 04.07.1985 - 5 C 7.82 -, BVerwGE 71, 369, 372; Urt. des Senats vom 5.12.1994 - 7 S 1968/94 -, sowie Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl., § 65 RdNr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

  • BVerwG, 31.10.1966 - IV B 2.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anfechtung einer vorläufigen

  • BVerwG, 13.07.1981 - 5 B 50.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtentscheidung über eine

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1974 - VII 1086/74
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 7 S 3034/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1976 - IX G 5/76
  • VGH Bayern, 24.09.1998 - 13 A 96.3515
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14

    Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren

    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet jedoch, § 142 Abs. 2 Satz 2 FlurbG dahingehend auszulegen, dass der Fristablauf den Rechtsschutz dann nicht ausschließt, wenn der Kläger durch das Verhalten der Widerspruchsbehörde von einer rechtzeitigen Klage abgehalten wurde, etwa weil diese bei dem Widersprechenden den Eindruck erweckt hat, er dürfe mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides (noch) rechnen und folglich mit der Untätigkeitsklage noch weiter abwarten, ohne die Klagemöglichkeit zu verlieren (BayVGH, Urt. v. 20.04.2004 - 13 A 02.718 -, juris RdNr. 18; OVG RP, Urt. v. 15.07.2010 - 95 C 11349/09 -, juris RdNr. 25; VGH BW, Urt. v. 19.05.2011 - 7 S 2337/10 -, juris RdNr. 46, Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl., § 142 RdNr. 16a; offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 16.08.1995 - BVerwG 11 C 2.95 -, a.a.O. RdNr. 26).
  • VGH Hessen, 10.09.2019 - 23 C 2649/16

    Flurbereinigungsplan

    Zwar liegt im vorliegenden Fall zwischen der Erhebung des Widerspruchs im Anhörungstermin vom 26. März 2015 und der Klageerhebung am 28. Oktober 2016 ein Zeitraum von einem Jahr, 7 Monaten und 2 Tagen, so dass die Ausschlussfrist des § 142 Abs. 2 Satz 2 FlurbG grundsätzlich Wirkung entfaltet, da in Fällen einer gesetzlichen Ausschlussfrist auch die Wiedereinsetzungsregelung nach § 60 VwGO keine Anwendung findet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2011 - 7 S 2337/10 -, RdL 2012, 240 = Juris).
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