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   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10   

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VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10 (https://dejure.org/2012,17507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 (https://dejure.org/2012,17507)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 8 S 2245/10 (https://dejure.org/2012,17507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzungsfeststellungsklage - unvollständiger Bauantrag - Entscheidungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Entscheidungsfrist nach Ablauf einer angemessenen Anhörungsfrist ab hypothetisch unverzüglicher Einleitung der Anhörung durch die Baurechtsbehörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Entscheidungsfrist nach Ablauf einer angemessenen Anhörungsfrist ab hypothetisch unverzüglicher Einleitung der Anhörung durch die Baurechtsbehörde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unvollständiger Bauantrag: Entscheidungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 127
  • VBlBW 2013, 140
  • DVBl 2012, 1245
  • DÖV 2012, 778
  • BauR 2012, 1833
  • BauR 2012, 1926
  • ZfBR 2012, 697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 1279/01

    Festsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Verpflichtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Die Baurechtsbehörde ist vor Ablauf der Entscheidungsfrist nach § 54 Abs. 4 LBO a.F. (jetzt § 54 Abs. 5 LBO ) nicht zur Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtet (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -).

    21 Anhaltspunkte dafür, dass der Bauantrag die für den Beginn der Sperrfrist erforderlichen Angaben und Unterlagen nicht enthielt, die die Baurechtsbehörde für eine Sachentscheidung über einen Bauantrag benötigt und wie sie § 52 LBO a.F. und die nach § 73 LBO a.F. erlassene Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO a.F.) konkretisierten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 - BauR 2003, 1345, juris Rn. 24), sind nicht ersichtlich.

    Aus dem Urteil des 5. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 27.02.2003 (a.a.O.) folgt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nichts Anderes.

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Satzung rechtswirksam ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003, a.a.O, juris Rn. 20).

    Die Baurechtsbehörde darf die Entscheidungsfrist voll ausschöpfen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003, a.a.O., juris Rn. 32).

    Ob ein Bauantrag im Einzelfall schon vor Ablauf der Entscheidungsfrist objektiv entscheidungsreif und genehmigungsfähig ist, ist daher jedenfalls öffentlich-rechtlich unerheblich (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.02.2003, a.a.O., juris Rn. 32).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Der Feststellungsantrag ist aber nur zulässig, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig gewesen ist, nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat (BVerwG, Urteil vom 28.04.1999 - 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 und Senatsurteil vom 22.03.2010 - 8 S 3293/08 - DVBl. 2010, 717 jeweils m.w.N., st. Rspr.).

    Für den Feststellungsantrag liegt ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1999, a.a.O., juris Rn. 14 m.w.N.).

    Dass im Streitfall eine derartige Klage von vornherein als aussichtslos zu gelten hätte, lässt sich nicht sagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1999, a.a.O., juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Ein solcher Feststellungsantrag ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens statthaft (BVerwG, Urteil vom 06.09.1962 - VIII C 78.60 - NJW 1963, 553, seither st. Rspr.), und zwar auch dann, wenn - wie hier - das Verpflichtungsbegehren als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).

    Für das mit der Absicht eines Amtshaftungsprozesses begründete berechtigte Feststellungsinteresse genügt es, dass die Klägerin ihre auf Erteilung der Baugenehmigung gerichtete Verpflichtungsklage vor Inkrafttreten der Veränderungssperre erhoben und damit das Verfahren gemäß § 75 VwGO in zulässiger Weise begonnen hatte (BVerwG, Urteil vom 27.03.1998, a.a.O., juris Rn. 18).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Mit diesen Zielsetzungen ist § 54 LBO auch mit verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung präventiver Erlaubnisvorbehalte zur Grundrechtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.08.1966 - 1 BvF 1/61 - BVerfGE 20, 150, juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 12.06.1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, juris Rn. 149) als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Baufreiheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG vereinbar.
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Mit diesen Zielsetzungen ist § 54 LBO auch mit verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung präventiver Erlaubnisvorbehalte zur Grundrechtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.08.1966 - 1 BvF 1/61 - BVerfGE 20, 150, juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 12.06.1979 - 1 BvL 19/76 - BVerfGE 52, 1, juris Rn. 149) als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Baufreiheit nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 GG vereinbar.
  • BVerwG, 10.12.1971 - IV C 32.69

    Beiladung der Gemeinde; Eintritt der formellen Legalität eines Bauvorhabens nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Das Inkrafttreten einer Satzung über eine Veränderungssperre (§ 14 BauGB) ist eine Rechtsänderung, die wegen der materiell-rechtlichen Wirkung der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB) zum Erlöschen eines Baugenehmigungsanspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1971 - 4 C 32.69 - BRS 24 Nr. 148 S. 221 , juris Rn. 33) und damit auch zur Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens i. S. einer grundlegenden Wendung des Verfahrens führen kann.
  • BGH, 23.01.1992 - III ZR 191/90

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtbearbeitung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Mit ihrer Anknüpfung an die Anhörung (vgl. § 54 Abs. 4 Satz 2 LBO a.F.) bezweckt die Entscheidungsfrist mittelbar auch, der anzuhörenden Gemeinde zu ermöglichen, auf ein Bauvorhaben, das nach der bestehenden Rechtslage zulässig, von ihr aber nicht erwünscht ist, mit (Sicherungs-)Maßnahmen der Bauleitplanung zu reagieren (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.1992 - III ZR 191/90 - NVwZ 1993, 293 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1962 - VIII C 78.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Ein solcher Feststellungsantrag ist in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens statthaft (BVerwG, Urteil vom 06.09.1962 - VIII C 78.60 - NJW 1963, 553, seither st. Rspr.), und zwar auch dann, wenn - wie hier - das Verpflichtungsbegehren als Untätigkeitsklage erhoben worden ist (BVerwG, Urteil vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Ob die Beklagte nach Eingang des vollständigen Bauantrags einen zureichenden Grund für ihre Untätigkeit hatte, ist für die Zulässigkeit der nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist erhobenen Untätigkeitsklage unerheblich (BVerwG, Urteil vom 23.03.1973 - IV C 2.71 - BVerwGE 42, 108 , juris Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10
    Denn diese Tatsache ändert nichts an der grundlegenden Wendung, die das Verfahren infolge der Rechtsänderung nimmt und die Interessenlage kennzeichnet, welche die entsprechende Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

  • BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10

    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2010 - 8 S 3293/08

    Prozessuale Auswirkungen der sofortigen Vollziehung der Zurückstellung eines

  • VGH Hessen, 08.07.1992 - 13 TH 467/92

    Ausweisungsschutz gem AuslG 1990 § 48 Abs 1 für einen mit einer deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 8 S 2440/18

    Sicherstellung von Standsicherheit der baulichen Anlage sowie der Tragfähigkeit

    Mit diesen Vorgaben ist auch die Frist des § 54 Abs. 5 Satz 1 LBO zu verstehen, wonach die Baurechtsbehörde über den Bauantrag grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden hat (vgl. zu dieser Frist Senatsurteil vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2003 - 5 S 1279/01 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

    Ein Verpflichtungsbegehren ist i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erledigt, wenn es aus dem Kläger nicht zurechenbaren Gründen unzulässig oder unbegründet geworden ist, also das Rechtsschutzziel aus Gründen, die nicht in der Einflusssphäre des Klägers liegen, nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.6.2012 - 8 S 2245/10 - VBlBW 2013, 140 juris Rn. 24; Bay. VGH, Beschl. v. 30.9.2014 - 20 ZB 11.1890 - juris Rn. 21; ähnlich Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand März 2015, § 113 Rn. 65).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist es für die Frage der Zulässigkeit der Untätigkeitsklage nicht erheblich, ob die Baurechtsbehörde zum Zeitpunkt des Ablaufs der Sperrfrist des § 75 Satz 2 VwGO oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung in der Sache verpflichtet war, den Bauantrag der Klägerin zu verbescheiden, oder ob sie von ihrer Entscheidungspflicht aufgrund ihrer Zurückstellungsentscheidung vom 23.03.2017 befreit war (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 -, juris); bei Vorliegen eines zureichenden Grundes hat das Gericht lediglich gemäß § 75 Satz 3 VwGO der Verwaltungsbehörde eine Frist zur Entscheidung über den beantragten Verwaltungsakt zu setzen, was hier aber jedenfalls nach Ablauf der Zurückstellungsfrist am 25.03.2018 nicht mehr in Betracht kam.
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 15 BV 15.2441

    Schalltechnisches Gutachten für Nutzungsänderung in ambulant betreute

    Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 75 Rn. 25, vertritt die Auffassung, dass der Antrag die der Sache nach erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten müsse, und bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW, U. v. 27.2.2003 - 5 S 1279/01 - BauR 2003, 1345 = juris Rn. 24; vgl. hinsichtlich der Notwendigkeit vollständiger Angaben und Unterlagen für den Beginn der Sperrfrist ebenso: VGH BW, U. v. 19.6.2012 - 8 S 2245/10 - BauR 2012, 1926 = juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 8 S 1323/16

    Baugenehmigung für großflächigen Einzelhandel; Klagebefugnis eines

    Die Behörde ist zwar vor Ablauf der Frist des § 54 Abs. 5 LBO nicht zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung verpflichtet (vgl. Senatsurteil vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 - BauR 2012, 1926).
  • VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne weitere Fahrbefähigungsprüfung; Fahrpraxis

    Die Regelungslücke in Bezug auf die Verpflichtungssituation ist jedoch planwidrig und die Interessenlage zu jener des Anfechtungsklägers, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, vergleichbar (allg. Ansicht, vgl.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 - 7 C 23/09 -, juris Rn. 47).
  • VG Stuttgart, 12.07.2018 - 1 K 13046/17

    Besonderes Bedürfnis für die Erteilung einer Grenzerlaubnis; Grenzübertritt mit

    Die Regelungslücke in Bezug auf die Verpflichtungssituation ist jedoch planwidrig und die dortige Interessenlage mit jener des Anfechtungsklägers, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, vergleichbar (allg. Ansicht, vgl.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 - 7 C 23.09 -, juris Rn. 47).
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