Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22990
VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17 (https://dejure.org/2017,22990)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 (https://dejure.org/2017,22990)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2017 - 1 S 846/17 (https://dejure.org/2017,22990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Eine Ausnahme von diesem Vorhalte- und Verwertungsverbot gilt für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 SprengG - anders als in Verfahren über die Erteilung solcher Verwaltungsakte - nicht (arg. e con. § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG, vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.1996 - 1 C 12.95 - BVerwGE 201, 24).

    Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. Tolzmann, a.a.O., § 51 Rn. 33; für Prüfungen der persönliche Zuverlässigkeit BVerwG, Urt. v. 26.03.1996, a.a.O., und Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115; für Gutachten zur Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB ebenso BGH, Beschl. v. 28.08.2012 - 3 StR 309/12 - BGHSt 57, 300; anders nur wegen spezialgesetzlicher Regelungen im Disziplinarrecht, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.11.2013 - 2 B 86.13 - juris m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    In Fällen, in denen eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist allerdings eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - VBlBW 2012, 143).

    In Fällen, in denen - wie hier mit 262 Waffen - eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist jedoch eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (offen gelassen noch im Senatsbeschl. v. 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - VBlBW 2012, 143; wie jetzt hier OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2013 - 20 A 419/11 - und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, jeweils juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07 - GewArch 2008, 165).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2007 - 11 ME 373/07

    Frage einer Befreiung von Waffenscheininhabern und Jagdscheininhabern vom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    In Fällen, in denen - wie hier mit 262 Waffen - eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist jedoch eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (offen gelassen noch im Senatsbeschl. v. 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - VBlBW 2012, 143; wie jetzt hier OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2013 - 20 A 419/11 - und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, jeweils juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07 - GewArch 2008, 165).
  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Das Verbot hat zugleich eine entsühnende Wirkung (BGH, Urt. v. 19.07.1972 - 3 StR 66/72 - BGHSt 24, 378).
  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 50/09

    Rüge der Verletzung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG (Sachrüge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Mit der "Tat" ist die Tat im strafprozessualen Sinne (§ 264 StPO) gemeint (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; Tolzmann, BZRG, 5. Aufl., § 51 Rn. 13; Hase, BZRG, 2. Aufl., § 51 Rn. 4; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. Tolzmann, a.a.O., § 51 Rn. 33; für Prüfungen der persönliche Zuverlässigkeit BVerwG, Urt. v. 26.03.1996, a.a.O., und Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115; für Gutachten zur Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB ebenso BGH, Beschl. v. 28.08.2012 - 3 StR 309/12 - BGHSt 57, 300; anders nur wegen spezialgesetzlicher Regelungen im Disziplinarrecht, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.11.2013 - 2 B 86.13 - juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 20 B 45/10

    Beschränkung des Streitwertes auf das Fünffache des Auffangwertes gem. § 52 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    In Fällen, in denen - wie hier mit 262 Waffen - eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist jedoch eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (offen gelassen noch im Senatsbeschl. v. 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - VBlBW 2012, 143; wie jetzt hier OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2013 - 20 A 419/11 - und Beschl. v. 23.06.2010 - 20 B 45/10 -, jeweils juris m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 12.11.2007 - 11 ME 373/07 - GewArch 2008, 165).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Der Gesetzgeber hat sich deshalb bewusst und in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise dazu entschieden, den Gedanken der Rehabilitation nur für Taten, die durch eine Verurteilung strafrechtlich geahndet werden, normativ zu verankern, und für andere Fälle von der Schaffung eines Verwertungsverbots abzusehen (BVerwG, Urt. v. 20.03.2012 - 5 C 1.11 - BVerwGE 142, 132 m.w.N.).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. Tolzmann, a.a.O., § 51 Rn. 33; für Prüfungen der persönliche Zuverlässigkeit BVerwG, Urt. v. 26.03.1996, a.a.O., und Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115; für Gutachten zur Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB ebenso BGH, Beschl. v. 28.08.2012 - 3 StR 309/12 - BGHSt 57, 300; anders nur wegen spezialgesetzlicher Regelungen im Disziplinarrecht, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.11.2013 - 2 B 86.13 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 2 B 86.13

    Bedeutung des Verwertungsverbots eines Strafurteils im beamtenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17
    Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. Tolzmann, a.a.O., § 51 Rn. 33; für Prüfungen der persönliche Zuverlässigkeit BVerwG, Urt. v. 26.03.1996, a.a.O., und Beschl. v. 21.09.1992 - 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115; für Gutachten zur Sicherungsverwahrung gemäß § 66 StGB ebenso BGH, Beschl. v. 28.08.2012 - 3 StR 309/12 - BGHSt 57, 300; anders nur wegen spezialgesetzlicher Regelungen im Disziplinarrecht, vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 21.11.2013 - 2 B 86.13 - juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 20 A 419/11

    Widerruf mehrerer waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund waffenrechtlicher

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Auf die Frage, ob in Fällen, in denen eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, eine Deckelung des Streitwerts auf den fünffachen Betrag des Auffangwertes angezeigt ist, kommt es vorliegend nicht an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 19. Juni 2017 - 1 S 846/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 15. Mai 2013 - 20 A 419/11 - und Beschl. vom 23. Juni 2010 - B 45/10 - juris m.w.N.; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 12. November 2007 - 11 ME 373/07 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Der Senat folgt dem Verwaltungsgericht darin, dass trotz der vergleichsweise großen Anzahl von Waffen eine Deckelung des Streitwerts auf den fünffachen Betrag des Auffangwerts (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, juris Rn. 17 m.w.N.) hier nicht angezeigt ist, da die Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nicht einheitlich, sondern für jede einzelne Waffe durchzuführen ist.
  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

    In Fällen, in denen - wie hier - eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist jedoch eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Juni 2017 - 1 S 846/17 -, juris).
  • VG Stuttgart, 08.05.2018 - 5 K 2085/15

    Fortbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für Waffenbesitzkarten bei

    Beim Widerruf von Waffenbesitzkarten ist eine Deckelung des Streitwerts auf den fünffachen Betrag des Auffangwerts (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, juris) nicht angezeigt, wenn es nicht um die Prüfung der Zuverlässigkeit oder Eignung, sondern eine Bedürfnisprüfung geht, bei der das Fortbestehen des Bedürfnisses für jede Waffe einzeln zu überprüfen ist.

    Obwohl hier eine große Anzahl von Waffen im Streit ist, ist vorliegend eine Deckelung des Streitwerts auf den fünffachen Betrag des Auffangwerts (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, juris) nicht angezeigt.

  • VG München, 22.12.2021 - M 7 S 21.4077

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: Verdacht fehlender persönlicher Eignung

    Zu dem von der Anklage und dem darauf bezogenen Eröffnungsbeschluss erfassten einheitlichen geschichtlichen Vorgang gehört dementsprechend alles, was mit diesem nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (vgl. VGH BW, B.v. 19.6.2017 - 1 S 846/17 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Das gilt nicht nur im Straf-, sondern auch in Verwaltungsverfahren (vgl. VGH BW, B.v. 19.6.2017 - 1 S 846/17 - juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines

    Ergänzend hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Beschluss vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, Leitsatz, Juris), dass in Fällen, in denen eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, eine Deckelung des Streitwerts angezeigt ist, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist.
  • VG Freiburg, 17.07.2019 - 6 K 4503/18

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte von mutmaßlichem Reichsbürger

    In Fällen, in denen - wie hier mit 24 Waffen - eine besonders große Anzahl von Waffen in Rede steht, ist jedoch eine Deckelung des Streitwerts angezeigt, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, Rn. 17, juris).
  • VG Karlsruhe, 25.10.2017 - 3 K 10913/17

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines so genannten "Reichsbürgers"

    Für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 19.06.2017 - 1 S 846/17 -, juris Rn. 17) - unabhängig von der Zahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten - grundsätzlich der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR zuzüglich 750 EUR für jede weitere Waffe als Streitwert in Ansatz zu bringen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 1 S 2532/18

    Begrenzung des Streitwerts bei der Erhebung oder Speicherung von Daten auf der

    Der Senat hält an dieser Rechtsprechung mit der Einschränkung fest, dass in Fällen, in denen eine Vielzahl von Erhebungen oder Speicherungen von Daten in Rede steht, eine angemessene Begrenzung des Streitwerts angezeigt ist, die in der Regel bei dem fünffachen Betrag des Auffangwertes erreicht ist (zu einer vergleichbaren Deckelung des Streitwerts in Fällen des Widerrufs von Waffenbesitzkarten Senatsbeschl. v. 19.06.2017 - 1 S 846/17 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2020 - 1 S 2212/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarten, Europäischer Feuerwaffenerlaubnis

    Für jede weitere Waffe ist entsprechend Nr. 50.2 des Streitwertkatalogs eine Erhöhung um 750,-- EUR vorzunehmen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse v. 03.08.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815 m.w.N. und 19.06.2017 - 1 S 846/17 - juris; NdsOVG, Beschl. v. 09.01.2009 - 11 OA 409/08 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 1725/19

    Streitwertfestsetzung in einem waffenrechtlichen Verfahren

  • VGH Bayern, 15.02.2022 - 24 CS 22.163

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis - Vorhalte- und Verwertungsverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht